Baltzar von Platen
Baltzar von Platen (* 24. Februar 1898 in Malmö; † 1984) war ein schwedischer Erfinder. Bei seiner Examensarbeit erfand er zusammen mit Carl Munters die Diffusionsabsorptionskältemaschine, wie sie bis heute in jedem Absorberkühlschrank zum Einsatz kommt. Dieses System wurde ab 1925 von der Firma Electrolux für ihren weltweit erfolgreichen Kühlschrank verwendet.
Biographie
Historie der Wappen und ihrer Besitzer
Diese Familie, welche eine noch nicht ganz aufgeklärte Abstammung von dein Pommersch-Rügianischen Geschichte von Platen, und zwar aus dem Hause Granskewitz, präsumirt, tritt in Person des Obersten Erasmus von Platen (* 1590, † 1693), welcher gemäss dem Texte des unten erwähnten Reichsgrafendiploms von 1689, i. J. 1630 bereits den Reichsfreiherrnstand erlangt haben soll (was aber in einer gedruckten Leichenpredigt nicht erwähnt, daher unwahrscheinlich ist), zuerst in Hannover auf. [1]
Er war, wie behauptet wird, ein Sohn Wilken's (III.) von Platen, Erbgesessenen auf Granskewitz, Fürstl. Pommerschen Geh. Raths und Justizpräsidenten (geb. 1565, † 1601).
Der Sohn des Erasmus (Freiherrn) von Platen war: Franz Ernst (* 1631, † 1709), Frei- und Edler Herr von Platen (so im Diplom von 1670 genannt), welcher d. d. Wien 28. Januar 1670 die Erneuerung des Freiherrnstandes für's Reich, mit Titel: „Wolgeboren“ und Wappenbesserung, und d. d. Wien 20. Juli 1689 nebst seiner Gattin Klara Elisabeth, geborenen von Meysenbug, den Grafenstand für Reich und Erblande, mit Prädikat „Hoch- und Wolgeboren" für den ältesten Descendenten männlichen und weiblichen Geschlechts, sowie Wappenbesserung und Berechtigung, sich nach seinen Gütern zu nennen, erhielt.
Er war Kurhannöverscher Premierminister, wurde am 9. August 1682 zum Generalpostmeister in Hannover ernannt und i. J. 1704 von Kurbraunschweig mit der reichsfreien Grafschaft Hallermund beafterlehnt. Jedoch musste derselbe den Revers geben, dass unter dem Lehn nicht mehr zu verstehen sei, als das Recht der gräflichen Reichsunmittelbarkeit und das Sitz- und Stimmrecht in Reichs-, Kreis- und andern Versammlungen. Durch Bescheinigung dieser Belohnung erwirkte der Sohn des genannten Grafen am 30. Juli 1708 Aufnahme in das westphälische Grafen-Collegium und Theilnahme an dessen Curiat-Stimme im Reichsfürstenrath der Reichsversammlung, in beiden als Personalist.
Dem Grafen Franz Ernst folgte sein Sohn Ernst August, k. grossbritann. und kurbraunschweigischer geh. Rath, Oberkammerherr und Generalerbpostmeister in Braunschweig-Lüneburg und Osnabrück (* 1674, † 1726). Unter dessen Nachfolger Georg Ludwig wurden 1736 die Einkünfte u. Administration der Postämter an das Kurhaus verkauft, doch blieb dem gräfl. Hause der Titel, und aus den für die erhaltene Summe erkauften Gütern wurde ein Surrogat des Postlehns.
Das k. hannöver. Patent v. 7. Dec. 1819, betr. die allgemeine Ständeversammlung, giebt Sitz und Stimme in der ersten Kammer der Stände dem „Erbgeneralpostmeister Grafen von Platen-Hallermund", als vormaligem Mitglied der westphäl. Grafenbank, insofern er ein bedeutendes Rittergut im Königreich acquiriren wird. Das Grundgesetz des Königr. Hannover v. 1833, §. 94 nennt den „Generalerbpostmeister, Grafen von Platen-Hallermund'", unbedingt unter den Mitgliedern der ersten Kammer.
Wenngleich standesherrlich nicht begütert, ward doch der Graf v. Platen-Hallermund. als vormaliger reichsständisch-grän. Personalist. 1829 von Hannover zu dem Prädicat „Erlaucht" berechtigt bei der Bundesversammlung angemeldet und laut Beschluss derselben vom 13. Febr. (eid. bestätigt).
Die Söhne des Grafen Georg Ludwig, Sohnes des obengenannten Ernst August: Ernst Franz († 1818), August Philipp († 1831) und Heinrich Ludwig Joachim († 1822) hinterliessen Nachkommenschaft, von denen die des mittleren erloschen ist. Graf Heinrich Ludwig Joachim besass die Güter Futterkamp, Putlos, Wittenhuus (welche bereits sein auf dem Michaelismarkt 1756 in die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft aufgenommener Vater erworben hatte) und Schwelbeck in Holstein, und wurde als Kgl. dän. Capitän am 20. April 1776 in Dänemark naturalisirt. Religion: Lutherisch. Titel: Graf von Platen zu Hallermund.
Jetziges Wappen der Grafen von Platen zu Hallermund
Schild geviert, mit Mittelschild (3 goldbesamte rothe Rosen in Silber) - Wappen der alten (†) Grafen von Hallermundt, deren Land sie besitzen -,
I. u. IV. in Blau -3 fünfstrahlige silberne Sterne, in II zu 2.1., in III umgekehrt gestellt,
II: in Gold ein doppelschweifiger gekrönter rother Löwe,
III: in Silber 2 gestürzte, die Sachsen gegeneinander kehrende # Flügel, die oberen Flügelknorpel in # Katzenköpfe auslaufend (Stammwappen v. Platen).
Auf dem Schilde die Grafenkrone, besetzt mit 3 gekrönten Helmen.
Helm I: 3 Straussfedern, roth, blau, schwarz, gesteckt durch einen, aus 6 silber-schwarz wechselnden Rosen gebildeten Kranz (Stammhelm).
Helm II: 2 silberne, je mit goldbesamter rother Rose belegte Fahnen, an gekreuzten goldenen Turnierlanzen (wegen Hallermund).
Helm III: ; 3 sternförmig gekreuzte, goldene, mit beiderseits ab [liegendem blauem Bande zusammengebundene Pfeile.
Decken: sämmtlich roth golden. Schildhalter: 2 Löwen wie der in Feld II, je belegt auf der Brust mit kleinem, wie der Herzschild bezeichneten Schilden (Hallermund).
- So nach Grote, Hannov. Wappenbuch (A. 1), welcher, in seiner beliebten Manier, die Löwen auf silbernem Bande mit der Devise: Constans vivit post fanera virtus, in schwarzer Lapidarschrift stehen lässt, ohne dass wir wissen, ob diese Devise von der Familie in der That geführt wird.
- Tyroff, Bayrisches Wappenbuch I. 90. giebt die Federn auf Helm I. ohne Rosen, die Pfeile silbern, den Löwen in Feld II. ungekrönt, die schildhaltenden Löwen widersehend.
Es scheint nicht, als ob dass Wappen in dieser Form schon seit Erwerb der Grafschaft Hallermund (1704) geführt wird, vielmehr scheint es erst Ende des vorigen oder Anfangs dieses Jahrhunderts mit dem der alten Grafen v. Hallermund vermehrt zu sein.
Stammwappen der Platen zu Hallermund der Platen auf Rügen, in Schweden und der (†) Grafen zu Hallermundt.
Das Stammwappen der Familie sind von jeher und übereinstimmend mit den ältesten Siegeln.[2] 2 Katzenköpfe mit Flügeln unten daran gewesen. Ob nun letztere oder erstere ursprünglich nicht da waren und sich erst später durch falsche Auffassung oder omamentale Darstellung herausbildeten,, ist schwer zu sagen, da wir kein altes Siegel vor Augen hatten; bestimmt aber möchten wir behaupten, dass die Wappenfiguren ursprünglich entweder 2 gestürzte Flügel waren; deren obere, aus dem Gelenk gerissene Knorpel die Phantasie allmälig [cf. auch das Wappen der Freiherren v. Hodenberg] in Katzen- (sogar „Meerkatzen“-) Köpfe verwandelte, oder aber, dass wirklich die Figuren ursprünglich 2 gegeneinander gekehrte Thier- (wenn auch vielleicht nicht gerade Katzen-) Köpfe gewesen sind, deren abgerissenes und ausgezaddeltes herunterhängendes Halsfell später zu dem Glauben Veranlassung gab, es sässen Flügel an den Köpfen.
Beinahe möchte man vermuthen, die Platen hätten ursprünglich 2 gegeneinander gekehrte Bärenköpfe im Schilde geführt, deren Form der der Katzenköpfe entspricht und seien mit den nahegelegenen, jetzt (†) Herren von Suckow auf Wolgast, welche nach den ältesten Siegeln auch 3 dgl. Köpfe führten, stammverwandt.
Dies Alles müssen wir jedoch der Forschung der Familie oder Pommerscher Archivare überlassen, da uns das Material dazu nicht eingehend genug zur Hand ist.
Während nun also die Rügianisch-Pommer'schen Platen's die in „Meerkatzenköpfe" endenden Flügel von jeher führten, scheinen die Platen-Hallermund mehr die Tradition der „Katzenköpfe" (ohne Flügel) aufrecht erhalten zu haben, da das freiherrliche sowohl als das gräfliche Diplom vom Stammwappen als „zween gegeneinander streitenden schwarzen Katzenköpfen" spricht.
Wir geben hier noch auf der Tafel das Wappen der ebenfalls aus dem Hause Granskewitz auf Rügen stammenden Linie in Schweden, welche daselbst am 21.Nov.1751 in Person des Balthasar Achates von Platen (geb. 17. Nov. 1712 in Stralsund), Kgl. Schwed. Majors, naturalisirt und i. J. 1752 sub Nr. 1932 in das Ritterhaus zu Stockholm introduzirt wurde und noch als freiherrlich dort blüht. Deren Wappen zeigt im schwarzen Felde 2 silberne Thierköpfe. Auf dem Helme eine schwarze Rose, besetzt mit 3 silb. Straussfedern. Schildhalter: 2 widersehende Löwen. Dagegen zeigt das Wappen des Philipp Julius Bernhard von Platen, welcher der Vatersbruderssohn des obengenannten Balthasar Achates war und als Kgl. Schwed. Generalmajor i. J. 1778, 23. October, in Schweden naturalisirt wurde (introd. sub Nr. 2128), wieder 2 geflügelte schwarze Katzenköpfe in Silber und auf d. bewulsteten Helme 3 silbern-schwarz-silberne Straussfedern. Devise: Tont ait devoir. Ueber die Erhebungen dieser beiden Linien cfr. die folgenden Seiten.
Ferner folgt auf der Tafel das Wappen der (†) Grafen von Hallermund, nach Siebmacher III. Nr. 19. 3, Hier sind die Rosen golden, Feld und Fahnen blau. Dagegen ibid. 17. Nr. 2. die 3 Rosen roth in Silber und auf dem gekrönten Helme eine derselben (ohne Fahnen). Man scheint bei der Aufnahme dieses Wappens in das gräfl. Platen'sche von beiden das Passendste genommen zu haben.
Nun noch etwas „Absonderliches". — Die Rügiansche Linie der Platen führt also im silbernen Schilde 2 die Sachsen gegeneinanderkehrende gestürzte schwarze Flügel, oben, nach Bagmihl‘s Darstellung, in purpurne (sie!) Katzenköpfe ausgehend. Dieser heraldische Unsinn ist jedenfalls wieder durch eine unrichtige Auffassung der Abbildung des Wappens im Siebmacher III. 155. Nr. 10. entstanden.
Bekanntlich sind in letzterem alten gediegenen Werke die Farben nicht durch die jetzt gebräuchlichen Schraffirungen, sondern durch Buchstaben, die schwarze Farbe aber durch eine grösstenteils wagerechte Schraffirung (oder Schattirung) ausgedrückt.
Diese Bezeichnung hat den im vorigen und in diesem Jahrhundert lebenden heraldischen Jüngern, zu deren Zeit die jetzt gebräuchlichen Schraffirungsbezeichnungen für die Farben bereits eingebürgert waren, anscheinend oft schwere Bedenken erregt.[3]
Die wagerechte Schraffirung, welche bei Siebmacher schwarz bedeutet, hat man in unendlich vielen Fällen für die heutzutage gebräuchliche Angabe für Blau genommen und dadurch eine Unzahl alter schöner Wappen durch Unkenntniss verfälscht.
So ist denn auch glücklich die Schraffirung der Platen'schen Wappenfiguren bei Siebmacher III. 155. Nr. 10. von einem „Kunstkritiker“ neuerer Zeit wahrscheinlich für „Purpur" erklärt und seitdem leider — so fortgeführt worden, trotzdem der gute Mann, wenn er logisch verfahren wollte, den rechten (ganz schräg links schraffirten) Flügel mit Kopf hätte purpurn, den linken (schräg-rechts schraffirten) aber grün blasonniren müssen. Das ging nun aber an die Familientradition und stimmte nicht mit Helmdecken und Helmschmuck, daher man sich begnügte, lediglich beide Köpfe für purpurn (wahrscheinlich für „blutig“ zu erklären und selbstredend auch richtig dies falsche Wappen beim Johanniter-Orden auf zuschwören!
Als Helmschmuck führt die Pommersche Linie 3 silberne, durch einen Kranz von 5 schwarzen Rosen gesteckte Straussfedern, den Helmwulst und die Decken schwarz-silbern.
Brüggemann giebt die Rosen roth. Hagenow (Karte von Rügen) die Rosen und Straussfedern abwechselnd silbern-schwarz.
Wappen nach dem Reichsfreiherrndiplome vom 28. Jan. 1670 und nach dem Reichsgrafendiplome vom 20.Juli 1689.
- (Dipl. 28. Jan. 1670):
Schild geviert, mit Mittelschild, darin „das Stammwappen: 2 gegeneinander streitende schwarze Katzenköpfe" in Silber. Feld I. u. IV.: die Sterne (wie beim Wappen auf Tafel 64) aber in Grün. Feld II. u. III.: in Roth ein doppelschweifiger gekrönter goldener (in der Beschreibung „natürlicher") Löwe (also umgekehrt wie jetzt!)
2 gekrönte, goldene Helme mit rothgoldenen Decken. Helm I.: 3 silberne Straussfedern (Stammhelm). Helm II: 3 gekreuzte goldene Pfeile ohne Band (ex diplom. cop.). - (Dipl. 20. Juli 1689):
Schild und Helme ganz so wie beim heutigen "Wappen", nur haben die Katzenköpfe unten ebenfalls keine Flügel und alle Helme sind silbern; ferner ist Mittelschild leer silbern und Helm II ohne Kleinod, die Kosen auf Helm I. fehlen. (ex dipl. cop.)
Dass man dieses Leerlassen in Voraussicht der Belehnung mit Hallermund gethan hat, ist sehr wahrscheinlich.
Ebenso giebt Siebmacher V. 313. Nr. 6 das Wappen, nur giebt er bereits als Schildhalter 2 gekrönte doppel-schweifige rothe Löwen, welche erst später angenommen worden waren.
Anderweite Standeserhöhungen der Rügianisch-Schwedischen Linie der Familie v. Platen.
Der bereits oben erwähnte, in Schweden i. J. 1752 naturalisirte Balthasar Achates von Platen hinterliess 3 Söhne. Von diesen erhielt der älteste,
- Achates Carl (1805 Generalkriegskommissär in Pommern) am 5. September 1815 den Schwed. Freiherrnstand und wurde sub Nr. 364 der Freiherrn i. J. 1817 in das Ritterhaus zu Stockholm introduzirt. Seine und Seiner Brüder Nachkommenschaft blüht noch gegenwärtig in Schweden.
Das freiherrliche Wappen nach dem Diplome v. J. 1815 zeigt wieder in Silber die beiden geflügelten schwären Katzenköpfe. Auf dem Schilde ruht, zwischen 2 mit der schwed. Freiherrnkrone gekrönten Helmen, eine dritte. Der rechte trägt sechs abwechselnd schwarz-silberne Kosen, durchsteckt von 3 Straussfedern silber-schwarz-silbern, der linke einen rothen Adlerrumpf zwischen 2 schwarz-silbernen Straussfedern. Decken: schwarz-silbern. Schildhalter: 2 widersehende natürl. Löwen auf Marmorpostament. - Philipp Julius Bernhard von Platen, welcher, wie ebenfalls bereits oben angedeutet, i. J. 1778 in Schweden naturalisirt war, erhielt als Gen. d. Cav., Gen., Gouverneur von Pommern und Kanzler der Univ. Greifswald d. d. 1. November 1797 den Schwedischen Freiherrnstand, wurde im J. 1798 sub Nr. 313 der Freiherrn ins Ritterhaus zu Stockholm introduzirt und starb 1805 als Generalfeldmarschall. Sein Sohn Baltzar Bogislaf Baron von Platen erhielt als Gen.-Gouverneur von Schleswig-Holstein und Jütland, Staatsrath und Vizeadmiral d. d. 7. Januar 1815 den Schwedischen Grafenstand und wurde sub Nr. 126 der Grafen i. J. 1815 ins Ritterhaus zu Stockhholm introduzirt.
Sein gräfliches Wappen hat den Schild wie das freiherrliche v. J. 1797, besetzt mit 3 gekrönten Helmen.
Helm I: zwischen 2 gelehnten silbernen kleinen Pfählen ein wachsender links gekehrter goldener Löwe mit gebogener s.-gezahnter Streitaxt in den Pranken.
Helm II: 3 Straussfedern s.-b.-s., wachsend aus Halbkreis v. 5 #-s. fünfstr. Sternen.
Helm III.: 3 fächerförmig gestürzte kleine silberne Nägel, dahinter ein wachsender, gold-schwarz getheilter Löwe, in seinen Pranken das Blatt eines blauen Steuerruders haltend. Schildhalter: rechts ein blaugekleideter Seemann mit schwarzem Hut, in der Rechten ein goldenes Ruder gestürzt bei Fuss haltend, links die Fortuna auf silberner Kugel, die schwed. Kriegsflagge über sich geschwungen, mit vor sich wehendem Haare. Das Ganze steht auf einem gemauerten Postamente im "Wasser, über welches sich ein Band mit der Devise: Tont au Devoir schlingt. Decken fehlen. - Der Kgl. Preuss. Oberst und Commandeur- des 1. Drag.-Regts., † 1821 als Gen.-Major a. D., Ernst Friedrich v. Platen, Besitzer des Stammgutes Granskewitz. und der Kgl. Preuss. Hofmarschall Carl v. Platen, Herr auf Silenz und Wartensdorf, erhielten am 17 Januar 1816 (beim Friedens- und Dankesfest zu Berlin) den Preuss. Freiherrnstand. Beider Nachkommenschaft ist erloschen.
Das ihnen verliehene Wappen zeigte im silbernen Felde wieder die beiden schwarzen geflügelten Katzenköpfe; auf dem Schilde eine Baronskrone, besetzt mit 2 schwarz-silber bewulsteten Helmen, von denen der rechts 3 silber-schwarz-silb. Straussfedern, durch einen Kranz von 5 silb.-roth wechselnden Rosen gesteckt, der linke einen offenen schwarzen Flug trägt. Decken: schwarz-silbern. Schildhalter: 2 wilde, laubbekränzte Männer.
Devise: Excellere factis praeclarum.
Die Rügianische Linie zu Capell auf Rügen ist erloschen.
Wappen
Wappen u. Blason: In Silber 2 zugewendete schwarze Adlerflügel gestürzt; die Saxen in Katzenköpfe endend. Helm: 3 Straussfedern silber-schwarz-silber. Wulst und Decken: Schwarz-silbern. Unter dem Schild ein Band mit der Devise "Tout au Deviar". [4] | |
v. Platen, Schwed. Natural. 23.X.1773, † 1797 [5] Andreas Staler verkaufte 9. Juni 1561 für 7500 Mark Rigisch sein Gut Sustel i. L., mit Genehmigung des Erzbischofs Wilhelm von Brandenburg, dem Johann Platen; dessen Sohn und Erbe wurde gefangen nach Russland geführt und das herrenlose Gut 1598 eingezogen. Wahrscheinlich stammte Johann v. P. aus der Vorpommerisch-Schwedischen Familie v. Platen, die später in Schweden naturalisirt wurde. | |
Platen,[6] alteingeborenes Rügisches in seiner Heimath noch jetzt mehrfach begütertes Geschlecht, das gleichfalls schon viel in der Preuss. Armee gedient und ihr mehrere ausgezeichnete Generale gegeben hat. Gegenwärtig auf Dornhof, Gurtitz, Parchow, Keischwitz, Reteliz, Subzow und Ventz. Schild: "W. mit 2 gestürzten # Flügeln, die oben in 2 # einander zugekehrten Katzenköpfen endigen. Helm: 3 unten von einem Kranze abwechselnd w. u. r. Rosen umgebene Straussfedern # w. #. Decken: # u. w. | |
Königl. preuss. Freiherrenstand dto. 1816. 17. 1. für Ernst Friedrich v. Platen,[7] königl. preuss. Obersten und Rittergutsbesitzer und Carl v. PL, kön. preuss. Hofmarschall und Gutsbesitzer. Erloschen. Wappen: in Silber zwei gestürzte schwarze Flügel, jeder oben besetzt mit schwarzem zugewendeten Katzenkopfe. Zwei schwarz-silbern bewulstete Helme mit schwarzsilbernen Decken. I. drei Straussenfedern : silbern, schwarz, silbern, durch einen Kranz von drei silbernen und zwei rothen Rosen gesteckt; II. offener schwarzer Flug. | |
Jetziges Wappen der Grafen von Platen zu Hallermund[8] Schild geviert, mit Mittelschild (3 goldbesamte rothe Rosen in Silber — Wappen der alten (†) Grafen von Hallermundt, deren Land sie besitzen —, I. u. IV. in Blau -3 fünfstrahlige silberne Sterne, in II zu 2.1., in III umgekehrt gestellt, II: in Gold ein doppelschweifiger gekrönter rother Löwe, III: in Silber 2 gestürzte, die Sachsen gegeneinander kehrende # Flügel, die oberen Flügelknorpel in # Katzenköpfe auslaufend (Stammwappen v. Platen). Auf dem Schilde die Grafenkrone, besetzt mit 3 gekrönten Helmen. Helm I: 3 Straussfedern, roth, blau, schwarz, gesteckt durch einen, aus 6 silber-schwarz wechselnden Rosen gebildeten Kranz (Stammhelm). Helm II: 2 silberne, je mit goldbesamter rother Rose belegte Fahnen, an gekreuzten goldenen Turnierlanzen (wegen Hallermund). Helm III: ; 3 sternförmig gekreuzte, goldene, mit beiderseits ab [liegendem blauem Bande zusammengebundene Pfeile. Decken: sämmtlich roth golden. Schildhalter: 2 Löwen wie der in Feld II, je belegt auf der Brust mit kleinem, wie der Herzschild bezeichneten Schilden (Hallermund). So nach Grote — Hannov. Wappenbuch — (A. 1), welcher, in seiner beliebten Manier, die Löwen auf silbernem Bande mit der Devise: Constans vivit post fanera virtus, in schwarzer Lapidarschrift stehen lässt, ohne dass wir wissen, ob diese Devise von der Familie in der That geführt wird. Tyroff, Bayr, Wappenbuch I. 90. giebt die Federn auf Helm I. ohne Rosen, die Pfeile silbern, den Löwen in Feld II. ungekrönt, die schildhaltenden Löwen widersehend. Es scheint nicht, als ob dass Wappen in dieser Form schon seit Erwerb der Grafschaft Hallermund (1704) geführt wird, vielmehr scheint es erst Ende des vorigen oder Anfangs dieses Jahrhunderts mit dem der alten Grafen v. Hallermund vermehrt zu sein. | |
Dipl. 20. Juli 1689:[9] Schild und Helme ganz so wie beim heutigen Wappen, nur haben die Katzenköpfe unten ebenfalls keine Flügel und alle Helme sind silbern; ferner ist Mittelschild leer silbern und Helm II ohne Kleinod, die Kosen auf Helm I. fehlen (ex dipl. cop.). — Dass man dieses Leerlassen in Voraussicht der Belehnung mit Hallermund gethan hat, ist sehr wahrscheinlich. Ebenso giebt Siebmacher V. 313. Nr. 6 das Wappen, nur giebt er bereits als Schildhalter 2 gekrönte doppel-schweifige rothe Löwen, welche erst später angenommen worden waren. | |
Platen, edle Herrn von Hallermunde,[10] von der Insel Rügen stammend, 1630 Freiherren, 1689 Grafen. Dem Haupte der Familie kommt der Titel »Erlaucht« zu. Wappen: Geviertet mit s. Herzschild, darin 2,1 besaamte r. Rosen (Hallermünde). In 1 und 4 drei, 2,1 s. Sterne in B.; 2) ein r., gekrönter Lowe in G., und 3) in S zwei gegeneinander sehende # Katzenköpfe, unten in Flügel auslaufend (Stammwappen?) | |
Esbeck gt Platen,[11] K. Preuss. Genehmigung vom 17. Juli 1867 für den Lieutenant im Garde-Husarenregiment (jetzt Kammerherr und Ceremonienmeister) Wilhelm Emil Viktor Alfons v. E. (Sohn des Majors v. E. auf Capelle auf Rügen und einer geb. v. Platen auf Gurtitz), Namen und Wappen des Geschlechts v. Platen auf Gurtitz dem seinigen hinzuzufügen.
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Ortswappen
Die zwei einander zugewandten schwarzen Meerkatzenköpfe aus dem Wappen derer von Platen sind Teil des Ortswappens der schwedischen Gemeinde Motala.
Weblinks
- Baltzar von Platen (Wikipedia)
Einzelnachweise
- ↑ Weiteres über seine Ahnen vergleiche „Deutscher Herold", Jahrgang 1873, Seite 120 ff.
- ↑ nach Bagmihl III. 134
- ↑ „Ebenso die in demselben Werke, der Symmetrie wegen, beliebte Art und Weise, immer je 2 Wappen mit Schild und Helm gegeneinander zu kehren, wobei in heraldisch ganz richtiger, neuerdings aber vielfach bestrittener und missverstandener Weise, naturgemäss nicht allein die Richtung der im Schilde befindlichen Thiere der Schildesrichtung folgen muss, sondern auch z. B, die Schrägbalken, ferner die Quartiere bei gespaltenen und gevierten Schilden, so dass also Feld 2 hier sich in Feld 1, resp. Feld 2 u. 3 sich in 1 u. 4 und vice versa verwandeln.“
- ↑ Quelle: Pommersches Wappenbuch
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, III. Band, 11. Abteilung, 2. Teil: Der Adel der Russischen Ostseeprovinzen: Der Nichtimmatrikulierte Adel ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1901. S. 151, Taf. 98
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, III. Band, 2. Abteilung, 1. Band: Der blühende Adel des Königreichs Preußen: Edelleute ( O.T. Von Hefner, A. Grenser, G.A. Von Mülverstedt, Ad. M. Hildebrandt). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1878. (Platen S257 T352)
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VII. Band, 2. Abteilung: Ergänzungsband: Pruessische Grafen und Freiherren, Ergänzungen ( C. Blazek). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1886.S.41, Platen S41, T27
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, I. Band, 3. Abteilung, 1. Teil: Die mediatisirten Fürstengeschlechter in Deutschland ( O.T. Von Hefner, M. Gritzner, Ad. M. Hildebrandt). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1878. Wappeninhaber: Anderweite Standeserhöhungen Der Rügianisch - Schwedischen Linie Der Familie V Platen Band: I.03.I. Fürsten, Mediatisierte Seite: 34 Tafelnummer: 67
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VII. Band, 2. Abteilung: Ergänzungsband: Pruessische Grafen und Freiherren, Ergänzungen ( C. Blazek). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1886. S.12, Taf. 8
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, II. Band, 1. Abteilung: Der Adel des Königreichs Bayern ( O.T. Von Hefner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1856.(Platen S. 17, T. 12)
- ↑ Quelle: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, III. Band, 2. Abteilung, 2. Band, 2. Teil: Der Preussische Adel: Nachträge u. Verbesserungen: Freiherren und Grafen ( G.A. Von Mülverstedt). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1906. S. 63, Taf. 52