Datei:Coesfeld wapen.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: (früheres Wappen) der Kreisstadt Coesfeld, Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
English: of the city of Coesfeld (former COA)
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Gold (Gelb) ein roter herschauender Kuhkopf mit goldenem (gelbem) Halfter.“ Die Hauptsatzung gibt folgende heraldisch nicht korrekte Beschreibung:„Das Wappen der Stadt Coesfeld stellt auf goldenem (gelbem) Feld einen roten Ochsenkopf dar mit goldenem (gelbem) Halfter, goldenem (gelbem) Stirnband und silber-(weiß)schwarzen Augen.“
English: “Or, a cow head guardant gules with halter Or.”
Tingierung
InfoField
gulesor
Datum
Deutsch: verliehen am 14. Juni 1939
English: granted on 14. Juni 1939
Provenienz
Deutsch: Das Wappen ist seit ca. 1500 überliefert. Am 14. Juni 1939 legte der Oberpräsident das Wappen amtlich fest. Der Kuhkopf steht vermeintlich redend für den Ortsnamen. Das altsächsische Wort ‚ko’ bedeutet Kuh. Das Bild kommt bereits seit 1292 auf Sekretsiegeln vor. 1578 erscheint es erstmals auch auf den städtischen kupfernen Scheidemünzen. Die Wappenfarben Rot und Gold gelten als altüberliefert und sind wohl eine Anleihe aus dem Wappen der Fürstbischöfe von Münster, die zeitweise auch in Coesfeld residierten.
English: The arms were granted on June 14, 1939. The cow's head in the arms is canting (from "Kuh", compare Dutch Koe, both meaning cow), but bears no ethymological relation to the name of the town. The head already appears in a seal of the city from 1291. Older seals show the patron saint, St. Lambert between two towers. Since 1392 the head is used as the main symbol on the seals and arms. From 1578-1763 the city struck its own coins, also with the head.
Künstler
InfoField
Arch
Quelle Stadler, Klemens; Deutsche Wappen; Band 7, Bremen 1972; S. 32
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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