Datei:DEU Altenriet COA.svg

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 701 × 742 Pixel, Dateigröße: 19 KB)

HW-Commons.png Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv.
Die Beschreibung der Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
Gtk-go-forward-ltr.svg Zur Beschreibungsseite

Beschreibung==

Wappen
InfoField
Deutsch: von Altenriet
English: of the municipality of Altenriet
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Unter blauem Schildhaupt, darin zwei gestürzte goldene Brezeln, in Gold ein aufspringender, rot bezungter schwarzer Bracke (Jagdhund).
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
azuregulesorsable
Datum Seit 1931
date QS:P571,+1931-00-00T00:00:00Z/7,P580,+1931-00-00T00:00:00Z/9
; SVG 10. März 2018
Provenienz
Deutsch: Die beiden Brezeln im Schildhaupt des seit dem Jahre 1931 geführten Gemeindewappens weisen auf den Brauch des „Altenrieter Brezelmarktes" hin. Vom Wappen des Ortsadels der Herren von Riet wurde der Bracke in das Bildkennzeichen der Gemeinde übernommen. Das Innenministerium hat die Flagge am 31. August 1973 verliehen.
Künstler
InfoField
Chris die Seele
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
 Wappen Altenriet.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Chris die Seele mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

|other versions= }}

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:24, 3. Sep. 2022Vorschaubild der Version vom 14:24, 3. Sep. 2022701 × 742 (19 KB)Smasongarrisoncleaner paths with svgomg // Editing SVG source code using c:User:Rillke/SVGedit.js

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten