Datei:DEU Geilenkirchen COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: der Stadt Geilenkirchen
English: the City of Geilenkirchen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Der Stadt Geilenkirchen ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten vom 29.11.1972 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden. „Geteilt; oben in Blau ein halber, doppelschweifiger rotbezungter und -bewehrter goldener (gelber) Löwe; unten in Gold (Gelb) ein blauer Papagei mit rotem Schnabel und gleichfarbigen Beinen, der auf einem schwarzen Ast steht.“ Um 1500 war Geilenkirchen Gerichtsort und hatte ein eigenes Siegel. Das heutige Wappen der Stadt wurde 1556 vom Herzog von Jülich verliehen. Die Herkunft des Vogels ist vermutlich ein Bestandteil, das dem Wappen des 'Wilhelm von Jülich' (1556) entnommen wurde. Seinen Ursprung hatte der Vogel wohl als Kennzeichen der Teilnahme an den Kreuzzügen. Der Zweig hat keinen historischen Ursprung und wurde im 19. Jahrhundert hinzugefügt.
English: „Per fess azure an armed gules double-tailed lion rampant Or issuant and Or an armed gules parrot azure on a branch sable.“ The arms are derived from the oldest seal of the city, which dates from 1556 and were granted by Duke Wilhelm V of Jülich. The lion in the upper part is the lion of Heinsberg in the colours of Jülich. The double-tailed indicate the origin as the lion of Heinsberg. The origin of the bird in the lower part is probably a sign of partizipating the crusades. The branch has no historical background; it was added in the 19th century.
Referenzen
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Tingierung
InfoField
orazuregulessable
Datum
Deutsch: zuletzt verliehen am 29. November 1972
English: last granted on 29. November 1972
Künstler
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Jürgen Krause
Quelle Wappen Geilenkirchens auf der Kinderseite der Stadt
Andere Versionen
 DEU Geilenkirchen COA.png
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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aktuell23:33, 15. Mai 2014Vorschaubild der Version vom 23:33, 15. Mai 2014412 × 472 (13 KB)Jürgen Krausepurged - FIAV colours

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