Datei:DEU Presseck COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Presseck
English: Coat of Arms of Presseck
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geviert; 1: in Gold ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe; 2: in Silber die blau gekleidete Justitia mit rotem Mieder, in der Rechten ein Schwert, in der Linken eine goldene Waage; 3: in Silber ein roter Balken, begleitet oben und unten von je einem schreitenden blauen Löwen; 4: in Gold drei mit roten Kugeln besteckte schwarze Spitzen.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentorazuregulessable
Datum
Deutsch: seit 17 Jh.
Provenienz
Deutsch: Das Wappen von Presseck nimmt wegen seiner Motivfülle eine Sonderstellung in der bayerischen Kommunalheraldik ein. Das älteste Siegel, das in einer Nachzeichnung überliefert ist, stammt wohl aus dem späten 17. Jahrhundert und war ein Siegel des Wildensteiner Halsgerichts. Die Gerichtsordnung von Presseck aus dem Jahr 1547 schrieb eine Besiegelung der Urteile vor. Man muss also davon ausgehen, dass es noch ältere Siegel gegeben hat. Um die Burg Wildenstein bildeten die Herren von der Grün im 13. Jahrhundert die Herrschaft Wildenstein mit Gerichts- und Verwaltungssitz in Presseck. Sie war ein Bamberger Rittermannlehen. Der mit einer Schrägleiste überdeckte Löwe ist die Wappenfigur des Bistums Bamberg. Die Justitia weist auf das Wildensteiner Halsgericht. Das Wappen der Familie Schenk von Stauffenberg im dritten Feld erinnert an den Bamberger Bischof Marquard Sebastian (1683 bis 1693), der diesem Geschlecht angehörte. Die Herrschaft war ein Bamberger Rittermannlehen. Das vierte Feld ist bis heute ungeklärt. Von 1819 bis 1836 wurde der bambergische Löwe durch einen silbernen Schrägbalken in blauem Feld ausgetauscht. Im Schrifttum des 19. Jahrhunderts fehlt das Wappen. Im Jahr 1952 wurde die Weiterführung des Wappens genehmigt.
Künstler
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Original:
Unbekannt
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [1]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von substitute: GL COA mit einem unbekannten SVG-Editor erstellt.
 
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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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