Datei:DEU Rostock COA.svg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch:
WAPPEN DER HANSESTADT ROSTOCK
Blasonierung: »Das Stadtwappen ist ein geteilter Schild; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten von Silber über Rot geteilt.«
(Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (vom 7. Juni 2005): §1, Abs.2)
English: Coat of Arms of the Hanseatic city of Rostock. Blazon: Party per fess Azure a griffin passant Or langed Gules, the base also per fess Argent and Gules.
Datum etwa 1939
date QS:P,+1939-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
(SVG 2013)
Quelle
Urheber Prof. Hans Herbert Schweitzer für die Stadt Rostock; SVG user: Perhelion
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
This file depicts a coat of arms.

The composition of coats of arms are generally public domain with respect to copyright laws, and may be reproduced freely. This corresponds to the international traditional usage, and is explicitly stated in some national copyright laws. Some compositions, of more recent origin, may be copyrighted.

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Usage on Commons:
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  • Das Wappen der Hansestadt Rostock ist nach der "Hauptsatzung der Hansestadt Rostock" geschützt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock. Diesem Wappen stehen solche Abbildungen gleich, die ihm zum Verwechseln ähnlich sind.
Genehmigungsfreie Nutzung (sogenannte stillschweigende Genehmigung)

Die Genehmigung zum Verwenden des Wappens gilt als stillschweigend allgemein erteilt, wenn dessen Gebrauch ordnungsgemäß (heraldisch richtig) erfolgt und im Interesse der Hansestadt Rostock liegt. Die genehmigungsfreie Nutzung gilt für:

  • Schmuckartikel, Warenpackungen, Reiseandenken und Zierfähnchen, ferner für Vereinsfahnen, -banner oder -abzeichen sowie Vereinssportbekleidung, wenn das Wappen gemeinsam mit dem Vereinsnamen verwendet wird;
  • das Führen des Wappens auf privaten Kraftfahrzeugen;
  • private Wappensammlungen;
  • die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock oder

deren Mitglieder;

  • dienstliche Zwecke, wie für das Gestalten von Schildern, Inventar, der Dienstkleidung etc.

Die stillschweigende Genehmigung kann im Einzelfall jederzeit widerrufen werden, insbesondere dann, wenn das Wappen nicht in der heraldisch richtigen Form wiedergegeben wird oder der Eindruck entsteht, dass die Hansestadt Rostock organisatorisch, geschäftlich oder zumindest hinsichtlich einer einzelnen Aufgabendurchführung mit der

Wappennutzerin oder dem Wappennutzer in Verbindung gebracht wird.
Andere Versionen

Lizenz

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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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aktuell23:08, 19. Sep. 2013Vorschaubild der Version vom 23:08, 19. Sep. 2013512 × 614 (45 KB)PerhelionRote Zunge, entschlackt

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