Datei:Reichsmarschall Version 2 links.svg

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 852 × 921 Pixel, Dateigröße: 703 KB)

HW-Commons.png Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv.
Die Beschreibung der Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
Gtk-go-forward-ltr.svg Zur Beschreibungsseite

Beschreibung

Beschreibung
English: Personal standard for Hermann Göring as Reichsmarschall of the Greater German Reich (2nd pattern), left side, 1941-1945
Datum
Quelle

Own work by uploader

 
Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Data from: Der Flaggenkurier, Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Flaggenkunde, Achim und Berlin, Nr. 16/2002 bis 30/2009, ISSN 0949-6173
Urheber Fornax

Lizenz

Public domain
Diese Datei zeigt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemäß § 5 Abs. 1 des deutsches Urheberrechtsgesetzes sind amtliche Werke wie Wappen oder Flaggen gemeinfrei. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin der Weimarer Republik sowie des NS-Staats ist, gilt dieses Gesetz auch für Flaggen, die vor 1945 verkündet wurden.
Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) rechtlichen Beschränkungen unterliegt, unabhängig vom Urheberrechts-Status der hier gezeigten Darstellung.

Deutsch  English  日本語  한국어  简体中文  繁體中文  +/−

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell18:58, 19. Sep. 2008Vorschaubild der Version vom 18:58, 19. Sep. 2008852 × 921 (703 KB)Fornax{{Information |Description={{en|1=Personal standard for Hermann Göring as Reichsmarschall of the Greater German Reich (2nd pattern), left side, 1941-1945}} |Source=Own work by uploader {{Inkscape}} |Author=Fornax |Date=2008 |Permission=s

Die folgende Seite verwendet diese Datei: