Datei:Siebmacher Zwillingssparren.jpg

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Siebmacher_Zwillingssparren.jpg(403 × 477 Pixel, Dateigröße: 100 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Beschreibung

Beschreibung

Muster:

  • In Silber ein silberner Zwillingssparren

„VII. Theilungen durch zwei und mehr schräge Doppellinien
Der Sparren (Tafel 9. Figur 95.): Der Sparren entsteht dadurch, dass man zu den beiden, eine Spitze begrenzenden Linien je eine paralelle Linie unter- respektive oberhalb zieht; die dadurch entstehenden »Schenkel« treffen sich mit ihrem äussern Giebelpunkt, beim gewöhnlichen Sparren, wenn er richtig konstruiert ist und die übliche Breite (von 27 der Schildbreite) hat, genau in der Mitte des Schild-Oberrandes.

  • Der Punkt, wo die beiden oberen Begrenzungslinien sich treffen, heißt der Gipfel;
  • der Platz zwischen diesem und der Berührung der unteren beiden Begrenzungslinien: der Giebel
  • und die beiden Enden des Sparrens, vom Gipfel ab bis nach unten gerechnet: die Schenkel; welche in die beiden Unterecke verschwinden müssen;
  • der zwischen letzteren liegende Platz heisst: der Winkel.

Auch hier gilt, was bereits bei den diversen Theilungen mehrfach gesagt ist, nämlich, dass durch Theilung vermittelst einer geraden Anzahl von Linien: Figuren (Sparren), dagegen durch Theilung mittelst einer ungeraden Anzahl von Linien Schildestheilungen (Sparrungen) entstehen (..)
Der Sparren kann in folgenden abweichenden Formen vorkommen:“


Zwillingssparren (Tafel 10. Figur 64): sind 2 geschmälerte Sparren, so eng zusammen gerückt, dass der Raum zwischen ihnen gleich der Breite eines von ihnen ist (siehe Zwillingsbalken, Zwillingspfahl).“


Quelle

J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 59., 64. Tafel 10. Figur 64. Reprint on Demand. Universitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt (im Siebmacher veröffentlicht)

Datum

1889

Genehmigung
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