Datei:Wappen Niederwuerzbach.png

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Coat of Arms of Niederwürzbach

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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Geschichte des Wappens:

Am 22. Juli 1965 hat der damalige saarländische Minister des Innern, Ludwig Schnur, der Gemeinde Niederwürzbach auf Grund des §3 der Gemeindeordnung vom 15. Januar 1964 das Recht verliehen, ein Gemeindewappen zu führen. Gleichzeitig wurde der Gemeinde das Recht verliehen, die Farben BLAU-WEISS als Gemeindefarben zu führen.

Wappenbeschreibung:

Über silbernem Wellenschildfuß, darin ein blaues Seerosenblatt, in Blau ein silberner Pfahl belegt mit einem durchgehenden roten Kreuz, und begleitet von je einer silbernen Hirschstange mit 5 Enden.

Der Wellenschildfuß, belegt mit einem Seerosenblatt, weist auf die reizvolle Lage des Ortes am Würzbacher Weiher hin.

Da Niederwürzbach von 1337 bis 1661, also mehr als 300 Jahre, zu Kurtrier gehörte, wurde das rote Kreuz des Kurstaates in das Wappen aufgenommen, während der silberne Pfahl aus dem Wappen der Grafen Von der Leyen stammt. Niederwürzbach kam 1661 durch Kauf an dieses Grafenhaus, dessen Residenz in Blieskastel lag.

Die Katholische Pfarrgemeinde verehrt den heiligen Hubertus als Patron. Die beiden Hirschstangen, symbolisieren das Hubertuspatrozinium.

Um die Erinnerung an die Zugehörigkeit zu Bayern nach der napoleonischen Zeit wachzuhalten, wurden BLAU-WEISS als Ortsfarben eingeführt.

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