Datei:DEU Günzburg COA.svg

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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Günzburgim Kreis Günzburg, Bayern
English: of the municipality of Günzburgin the district of Günzburg, in Bavaria
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Gespalten; vorne die bayerischen Rauten, hinten in Silber auf grünem Dreiberg ein roter Zinnenturm mit Spitzdach und offenem Tor.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorazuregulesvert
Datum 15. Jahrhundert
date QS:P571,+1450-00-00T00:00:00Z/7
Provenienz
Deutsch: Günzburg gehörte spätestens ab 1274 zum Herrschaftsgebiet der Markgrafschaft Burgau und blieb dort bis 1805. Seit dem 17. Jahrhundert war sie deren Hauptort. Die Erhebung zur Stadt erfolgte nach 1307. In den älteren Siegeln vom frühen 15. Jahrhundert bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zeigt das Wappen im geteilten Schild vorne in Silber den roten, zinnengekrönten Turm mit Spitzdach, der auf die Befestigung und den Ortsnamen hinweist. Hinten erscheint der österreichische Bindenschild (in Rot ein silberner Balken). Beide Schildhälften werden 1717 im Siegel vertauscht. 1812 wurde der Bindenschild als Erinnerung an die frühere Territorialzugehörigkeit entfernt und durch die bayerischen Rauten ersetzt. Günzburg war im Gegensatz zu anderen Gemeinden damit einverstanden. Andere Orte wehrten sich gegen derartige Wappenänderungen und forderten ihre alten Hoheitszeichen wieder zurück.
Künstler
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Original:
traditional
Vektor:
Quelle Eigenes Werk mittels: [<!--]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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