Hund (Wappentier)
Hund | |
Bild mit verschiedene Arten von Haushunden (1874) | (1305-1315: Hund/Dogge; jüngeres Wappen der Toggenburger; nach Codex Manesse) |
Der Ausdruck Hund (französisch chien; englisch dog oder hound) ist in der Heraldik
- ein Sammel- oder Oberbegriff für sämtliche hundeartige Motive in Wappen.
- ein Wappentier. Dabei wird zwischen einer unbestimmten (gemeinen) Hundefigur und spezifischen Darstellungsformen wie Bracke, Rüde, Windhund und ähnlichem unterschieden.
Alle Hundefiguren können in Wappen als gemeine Figur, als Schildhalter oder als Helmzier in Erscheinung treten.
Darstellung
Gemeiner Hund (unbestimmt)
Der im Wappen dargestellte, heraldisch stilisierte, gemeine Hund ist nicht einer bestimmten Hundeform aus der Unterart der natürlichen Haushunde nachgebildet. Vielmehr lehnt sich die Figur an ein Idealbild eines Haushundes an, das sich von empirisch durchschnittlich gegebenen Realtypen abgrenzt. Grundsätzlich wird der Hund springend, schreitend, sitzend oder spürend (Kopf gesenkt) gezeigt. Die Hauptblickrichtung ist nach heraldisch rechts (vorn). Wie bei allen Wappentieren ist eine Stilisierung üblich. Er kommt im Oberwappen häufig als Kopf- bzw. Rumpfdarstellung vor. Sind einem Hund Ohren und Schwanz verstümmelt, so wird das als geschändet oder gestümmelt blasoniert. Hunde werden ohne oder mit Halsband in Wappen geführt. Die Halsbänder sind mit Edelsteinen und/oder Stacheln besetzt oder anders hervorgehoben. Sie kommen mit unterschiedlichen „Halsungen“ (Halsband, Leitring, Leitseil oder Kette) vor.
Spezifische Hundefiguren
Die klassische Heraldik kennt neben dem unbestimmten (gemeinen) Hund folgende bestimmte Hunde:
„Hunde: Hier unterscheidet die Heraldik dreierlei:
1. den Windhund,
2. den Bracken (Leithund),
3. den Rüden (Dogge).“
Artikel | Merkmale (gemeinhin) | Muster | Beispiel |
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Spitze (umgelegte) Ohren und betont schlanker Körper
– Siebmacher/Gritzner (1889)[1] |
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Schlappohren sowie kein oder nur ein einfaches Halsband
– Siebmacher/Gritzner (1889)[1] |
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Spitze (aufrechte) Stehohren und Stachelhalsband
– Siebmacher/Gritzner (1889)[1] |
„Sowohl Windhund wie Rüde tragen für gewöhnlich ein Halsband, theils einfach gelb, oder auch roth mit goldenen Borden, Ring und Buckeln.“
In der klassischen englischen Heraldik zudem noch:
Als Einzelfall oder nicht etabliert, finden sich in der modernen Heraldik auch Darstellungen/Blasonierungen von:
Sonderformen
- Doppelköpfiger Hund
- Kerberos (dreiköpfiger Hund)
- Hund mit Drachenflügeln
- Zu den Hunden zählen zuweilen in den Wappenbilderordnungen auch sämtliche Varianten der Seehunde.
Kerberos (dreiköpfiger Hund, hier als Bracke)
Symbolik
Im Zusammenhang mit dem historisch verankerten Jagdprivileg des Adels ist die Bedeutung des Jagdhundes in der Heraldik zu sehen. Während der Hund traditionell als Symbol für Treue, Wachsamkeit und Zielstrebigkeit gilt, repräsentiert der Jagdhund üblicherweise das Recht der hohen Jagd oder kennzeichnet das Amt des Erblandesjägermeisters. So stellt beispielsweise das Gerichtssiegel der Stadt Eisighofen aus dem Jahr 1782 einen Reiter auf der Beizjagd in Begleitung eines Jagdhundes dar.
Verbreitung
Zum redenden Wappen hat der unbestimmte Hund es im Familienwappen der Familie Kanis geschafft. Canis ist der lateinische Name der Gattung Hunde.
Paraheraldik
In der Paraheraldik hielt der Hund zum Beispiel als Logo einer Tankstellengesellschaft Einzug (im Beispiel: als schwarzer feuerspeiender, rückwärtsgewandt Hund mit sechs Beinen).