Römische Republik

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Dieser Artikel bezieht sich auf die Antike; zu Römischen Republiken der Neuzeit siehe Römische Republik (Begriffsklärung).
S.P.Q.R.: Senatus Populusque Romanus („Senat und Volk von Rom“), das Hoheitszeichen der Römischen Republik.

Als Römische Republik (res publica - Staat, wörtlich: „öffentliche Sache“) bezeichnet man die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der römischen Königsherrschaft im Jahre 509 v. Chr. und der Errichtung des römischen Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine aristokratische Staatsform mit gewissen demokratischen Elementen bezeichnen.

Im übertragenen Sinne steht der Begriff „Römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches in dieser Zeit. Im antiken römischen Sprachgebrauch hingegen bezeichnete res publica allgemein den römischen Staat, weshalb man den Begriff auch in Kaiserzeit und Spätantike noch in diesem Sinne benutzte; die Zeit vor 27 v. Chr. nannte man dann teils die Zeit der res publica libera, des freien Staats.

Verfassung

Schematische Darstellung des Staatsaufbaus der römischen Republik

Eine geschriebene Verfassung im formellen Sinn existierte in vormoderner Zeit noch nicht. Die Regeln der Republik bildeten sich auch erst im Laufe der Jahrhunderte heraus, wobei sich mit der Zeit für das Regierungssystem der römischen Republik fünf Prinzipien von besonderer Bedeutung herauskristallisierten, die schließlich auch festgelegt wurden:

  • Alle Ämter (die so genannten Magistrate) durften nur für ein Jahr ausgeübt werden (Annuitätsprinzip)
  • eine direkt anschließende zweite Amtszeit war ausgeschlossen (Iterationsverbot)
  • Alle Ämter – mit Ausnahme der Diktatur – wurden von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt (Kollegialität), die sich über das Interzessionsrecht gegenseitig kontrollierten: Jeder Inhaber eines Amtes besaß das Recht, Entscheidungen seines Kollegen zu verhindern bzw. rückgängig zu machen.
  • Wer ein Amt ausüben wollte, musste zuvor das nächst niedrigere Amt innegehabt haben (cursus honorum).
  • zwischen zwei Ämtern musste ein ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen (Bienniat)

In der klassischen Zeit der Republik war das höchste Amt das Konsulat. Je zwei Konsuln waren verantwortlich für die Sitzungsleitung von Senat und Komitien (Volksversammlungen), die Rechtsprechung, das Finanzwesen sowie die Heeresführung; sie besaßen das so genannte imperium maius und hatten dadurch unbeschränkte Amtsgewalt.

Um das Konsulat zu bekleiden, musste ein Kandidat zuvor den gesamten cursus honorum durchlaufen haben. In aufsteigender Folge umfasste dieser folgende Ämter:

  • Quästur (quaestor): Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs (Amtsgewalt potestas)
  • Ädilität (aedilis): Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen (Amtsgewalt potestas)
  • Prätur (praetor): Rechtsprechung, Vertretung der Konsuln (Amtsgewalt imperium minus)

In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen dictator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d. h. ihm unterstanden alle Ämter, während nur die Volkstribunen eine vergleichbare „sakrosankte“ Stellung hatten.

Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Zensoren, Konsuln, Prätoren und der Pontifex Maximus wurden von den Comitia Centuriata gewählt. Die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) wählte die Comitia Populi Tributa. Daneben gab es noch die Comitia curiata, denen jedoch hauptsächlich die Funktion zukam, die Magistrate in ihrem Amt formal zu bestätigen und in Sachen Familienrecht zu urteilen. Das Concilium Plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebejischen Ädilen.

Roms gemischte Verfassung
nach Polybios (Hist. VI)
Verfassungsorgan:
staatstheoretische
Einordnung:
Consulat
monarchisches Element
Senat
aristokratisches Element
Römisches Volk
demokratisches Element

Kontrolliert wurden die Amtsträger vom Senat und den Volksversammlungen, die auch für die Gesetzgebung zuständig waren. Die Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern hatten die Mitgliedschaft durch ihre Zugehörigkeit zum höheren Adel oder waren von den Censoren neu aufgenommen worden. Sie behielten ihr Amt gewöhnlich auf Lebenszeit (sie konnten von einem Censor aber auch wieder aus dem Senat ausgeschlossen werden). Ursprünglich war der Senat nur Patriziern vorbehalten, später konnten aber auch Plebejer über den Cursus honorum in die senatorische Nobilität aufsteigen.

Näherungsweise lässt sich von einer Gewaltenverschränkung sprechen, in der weder Exekutive und Judikative noch der zivile vom militärischen Amtsbereich getrennt waren. Auf Grund der zahlreichen Staatsämter, in denen sich viele grundverschiedene Elemente antiken Staatsdenkens wiederfinden, fiel bereits Zeitgenossen die theoretische Einordnung der römischen Republik schwer: So war sie weder eine reine Aristokratie noch Demokratie oder gar Monarchie. Der antike Historiograph Polybios charakterisierte das republikanische Rom erstmals als so genannte Mischverfassung, welche verschiedene Elemente bekannter Verfassungsreinformen kombiniere (Monarchie - Konsulat, Aristokratie - Senat und Demokratie - Volksversammlung) und gerade deshalb besonders langlebig sei.

Geschichte der Republik

Entstehung der Republik

Legendärer Anfang Roms: die Zwillinge Romulus und Remus, die von einer Wölfin gesäugt werden

Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik lässt sich nicht angeben. Es wird berichtet, im Jahre 510 v. Chr. sei der letzte römische König Lucius Tarquinius Superbus vertrieben worden und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus seien zu den ersten Konsuln gewählt worden (siehe: Liste der römischen Konsuln). Wahrscheinlich wurde die Republik aber erst um 475 v. Chr. gegründet und erlangte im Verlauf der folgenden zweihundert Jahre ihre „klassische“ Form. Die Königsherrschaft jedenfalls wurde von den Römern nun unisono als Tyrannei empfunden und dementsprechend abgelehnt.

Im 5. Jahrhundert v. Chr. stand für den römischen Stadtstaat die Auseinandersetzung mit den Etruskern im Vordergrund. Etwa in der Mitte des 5. Jahrhunderts wurde das für römische Bürger geltende Recht auf zwölf Tafeln aufgezeichnet.

Mittelitalien um 500. vor Christus

Rom hatte wohl schon vor dem 6. Jahrhundert v. Chr. eine bedeutende Rolle in der Landschaft Latium gespielt. Nach der Etablierung der Republik begann man mit einer Expansionspolitik, die sich anfangs meist aus der militärischen Abwehr einer vermeintlichen Bedrohung von außen ergab und zuletzt mit dem Sieg über die Angreifer endete. Bei den anschließenden Friedensverhandlungen erwiesen sich die Römer meist als sehr flexibel und schlossen mit den gerade besiegten Gegnern in der Regel Bündnisse zu annehmbaren Bedingungen. Auf diese Weise wuchs durch die neu gewonnenen Bündnispartner unter den italischen Stämmen in Mittelitalien die römische Macht kontinuierlich.

Jedoch nutzte man auch die erkannte Schwäche einer Stadt oder eines Gebietes aus, um sie zu erobern und dem römischen Machtgebiet einzugliedern, wie z.B. bei der etruskischen Stadt Veji. Dabei behandelte man die besiegten Gegner weitaus rücksichtsloser, versklavte die Bevölkerung und verteilte ihren Besitz unter die römischen Bürger (wobei die reicheren und angeseheneren Römer natürlich den Löwenanteil erhielten).

Nach gut hundert Jahren Expansion erlitt die Republik im Jahre 387 v. Chr. einen schweren Rückschlag, als Rom von den Kelten eingenommen und geplündert wurde. Bald darauf expandierte Rom jedoch wieder nach Süden und Norden. Die Samniten konnten in (auch wieder als Abwehrkämpfen verstandenen) harten und langwierigen Kämpfen zwischen 343 und 290 v. Chr. bezwungen und ihr Territorium in den so genannten Samnitenkriegen in das römische Machtgebiet eingegliedert werden. Die Etrusker hingegen, die zuvor v. a. das Gebiet nördlich Roms beherrschten und deren Macht im Niedergang begriffen war, wurden in kaum verhohlenen Angriffskriegen der römischen Macht unterworfen.

In Rom erkämpften sich die Plebejer im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und auch Zugang zu den verschiedenen Ämtern. Bezeichnend ist, dass diese Ämter den jeweiligen Personen die Möglichkeit boten, Ansehen zu erwerben, gleichzeitig aber verlangt wurde, die persönlichen Ambitionen in Bahnen zu lenken, die auch dem Gemeinwesen nützlich waren. Der „Hunger nach Ansehen“ vieler Römer kann als ein Merkmal der römischen Republik gelten, was sich vor allem in der Krisenzeit der Republik als schwere Belastung erweisen sollte.

Aufstieg zur Großmacht

Westlicher Mittelmeerraum 279 vor Christus

In der Zeit nach 340 v. Chr. gelang es den Römern, die meisten Städte in der Region Latium in den Latinerkriegen unter römische Kontrolle zu bringen. Etwa ab 280 v. Chr. unterwarfen die Römer auch Süditalien, wo sich bereits Jahrhunderte zuvor Griechen niedergelassen hatten (siehe auch Tarentinischer Krieg, verbunden mit den Kämpfen gegen den epirotischen König Pyrrhus). Zur Sicherung ihrer Herrschaft legten die Römer mehrere Kolonien an. Des Weiteren etablierte Rom ein Bündnissystem mit mehreren Städten und Stämmen, so auch mit den Samniten, die in harten Kämpfen unterworfen worden waren (siehe oben).

So gab es

  • römische Vollbürger (aus der Stadt Rom, den Kolonien oder eingegliederten Stämmen),
  • Gemeinden mit römischen Bürgerrecht, aber ohne Stimmrecht, und
  • Bundesgenossen, die ihre innere Autonomie bewahren konnten.

Dieses Bündnissystem wurde zum Eckpfeiler dessen, was man heute das Römische Reich nennt.

In der Zeit zwischen 264 v. Chr. und 146 v. Chr. führte Rom die drei Punischen Kriege, durch die der Stadtstaat schließlich zur Großmacht aufstieg. Der Erste Punische Krieg (264–241 v.Chr.) entstand aufgrund der expansionistischen Politik Roms gegenüber der Handelsrepublik Karthago. Rom war gezwungen, eine Flotte aufzubauen. 241 v. Chr. vernichtete es die karthagische Flotte bei den Ägadischen Inseln. Karthago zahlte Kriegsentschädigungen und verzichtete auf Sizilien, behielt aber seine Einflusssphäre in Hispanien und Sardinien, wobei sie letzteres drei Jahre später verlor. Hier errichteten die Barkiden ein neues karthagisches Kolonialreich.

Mit dem Ersten Illyrischen Krieg begann 229 v. Chr. Roms Engagement im Osten. Im Zweiten Illyrischen Krieg erwarb die Republik ihre ersten Besitzungen an der östlichen Adriaküste.

Der karthagische Stratege Hannibal stieß von Spanien aus 218 v. Chr. im Zweiten Punischen Krieg (218–201 v. Chr) gegen Rom vor. Er überschritt die Alpen und trug den Krieg ins römische Kernland. Nach mehreren Niederlagen der Römer (vor allem 216 v. Chr. bei Cannae) schien es so, als würde Rom fallen. Doch gelang es Hannibal nicht, das römische Bündnissystem aufzubrechen. Auch ein Bündnis mit Philipp V. von Makedonien 215 v. Chr. brachte nicht die erhoffte Entlastung. Die Römer griffen die barkidischen Besitzungen in Hispanien an und landeten 204 v. Chr. unter Scipio Africanus in Nordafrika, wo sie 202 v. Chr. das karthagische Heer bei Zama besiegten. Karthago verlor alle Besitzungen und die Flotte. Im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) wurde auch der karthagische Reststaat beseitigt und die Provinz Africa errichtet.

Bereits 200 v. Chr. hatte Rom in Griechenland zu Gunsten der Klein- und Mittelmächte und zum Nachteil von Makedonien interveniert, wo die Antigoniden versucht hatten, eine Hegemonie im griechischen Mutterland zu errichten. 196 v. Chr. wurde Griechenland für frei erklärt, doch blieb Rom Protektoratsmacht. Die weiterhin unruhige Lage zwang die Römer immer wieder zur Intervention. 192–188 v. Chr. kämpfte Rom im Römisch-Syrischen Krieg gegen den Seleukidenkönig Antiochos III. Die Seleukiden wurden aus Kleinasien zurückgedrängt und Pergamon wurde zur römischen Klientelmacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war Rom die Vormacht im östlichen Mittelmeerraum und kontrollierte dessen westliche Hälfte.

Die gereizte Weltmacht

Rom nutzte seine Hegemonie nun voll aus. So schaltete es 171–168 v. Chr. Makedonien endgültig als Machtfaktor aus, welches 148 v. Chr. gar römische Provinz wurde; zwei Jahre später wurde auch Griechenland der römischen Provinz Makedonien zugeschlagen (27 v. Chr. in die Provinz Achaea umgewandelt) und Karthago zerstört. Die „gereizte Weltmacht“ (Klaus Bringmann) wurde nach der Vernichtung Karthagos und der Eroberung Griechenlands zum Beherrscher der bekannten westlichen Welt.

Bildnis eines Unbekannten, mit Marius identifiziert, dem Heerführer gegen die Kimbern und Teutonen sowie späterem Diktator

Im Osten stellte es sich 168 v. Chr. schützend vor das schwache Ägypten der Ptolemäer und hielt die Seleukiden davon ab, deren Schwäche auszunutzen (siehe Tag von Eleusis). 133 v. Chr. wurde auf dem Boden des Reiches von Pergamon die Provinz Asia errichtet. Doch zeigte das Fundament erste Risse: 136 v. Chr. begann der Sklavenkrieg auf Sizilien.

113–101 v. Chr. kam es zum Zug der Kimbern und Teutonen, in dessen Verlauf sich der spätere Anführer der Popularen, Marius, einen Namen machte. 111 v. Chr. entbrannten Kämpfe in Numidien. 91–89 v. Chr. kam es zum Bundesgenossenkrieg, in dessen Verlauf sich die römischen Bundesgenossen schließlich das volle Bürgerrecht erkämpften.

88 v. Chr. begann der Kampf gegen Mithridates VI. von Pontos, der in einer Nacht mehrere Tausend römische Siedler hatte umbringen lassen (Vesper von Ephesus). Im Osten wurde 64/63 v. Chr. von Pompeius eine Neuordnung vorgenommen: Die Provinz Syria wurde auf dem Boden der Überreste des Seleukidenreiches errichtet, um die Parther in Schach halten zu können, die im Osten die seleukidischen Besitzungen erobert hatten. Doch während der Jahre 133 v. Chr. und danach kam es zu einer schweren und andauernden Krise der Republik – der Revolutionszeit und der Zeit der Bürgerkriege.

Die Gracchen, Marius und Sulla

Der Aufstieg Roms zur Großmacht brachte für den Staat neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Problemen. Als entscheidend erwiesen sich die Agrarfrage und die eng damit verbundene Frage der Militärverfassung. Die Gegensätze führten schließlich zu einem Jahrhundert der Bürgerkriege, das mit dem Untergang der Republik endete.

Das traditionelle Milizsystem, bei dem alle Bürger der Stadt an der Verteidigung und Kriegführung beteiligt waren und dabei ihre militärische Ausrüstung selbst bezahlten, erwies sich angesichts der vielen durch die Expansion notwendig gewordenen Feldzüge als nicht mehr praktikabel.

Einerseits waren viele römische Kleinbauern verarmt, da sie durch die Vielzahl an Feldzügen immer weniger zur Erfüllung ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten kamen und ökonomisch durch die gewonnenen Kriege eher verloren; andererseits waren sie zunehmend weniger konkurrenzfähig gegenüber den Ländereien patrizischer Großgrundbesitzer, die es verstanden, sowohl die ehemaligen Besitztümer der besiegten anderen Völker, die in den Besitz der res publica übergingen, zu privatisieren, als auch die ehemaligen Güter römischer Kleinbauern, die durch die langandauernden Kriegszüge verarmt waren, in ihren Besitz zu bringen, und auf diese Weise große Latifundien bilden konnten.

Dass diese gesellschaftlichen Entwicklungen zu einer erkennbaren Schwächung der römischen Militärkraft führten, wurde von den Gracchen erkannt. Deren Reformversuche scheiterten jedoch an den besitzenden römischen Kreisen, die jeden tiefgreifenden Reformversuch zu ihren Ungunsten verhinderten. Als nach den Niederlagen im Jugurthinischen Krieg und gegen die Kimbern und Teutonen der Zerfall der traditionellen römischen Militärverfassung nicht mehr zu leugnen war, setzte schließlich der römische Feldherr Marius eine Reform der Militärverfassung durch. Durch seine Einführung einer Berufsarmee von besoldeten, gut ausgebildeten und länger dienenden Soldaten, die er gerade aus der neu entstandenen besitzlosen römischen Unterschicht rekrutierte, und die dafür nach Beendigung ihrer Dienstzeit auf besondere Privilegien hoffen konnten, war er in der Lage, den Verlust der traditionellen Milizarmee militärisch mehr als auszugleichen.

Allerdings führte der Umbau der Heeresverfassung in einer Zeit, in der die militärische Schlagkraft einer Gesellschaft sehr bedeutsam war, zu ganz neuen, ungeahnten gesellschaftlichen Veränderungen: Die neue Militärverfassung führte zur so genannten Heeresclientel, der engeren Bindung der Soldaten an ihren jeweiligen Feldherrn. Für die meist besitzlosen Soldaten war der Kriegsdienst nun nicht mehr eine Pflicht neben ihrem normalen Beruf, sondern der einzige Broterwerb. Die Söldner erwarteten deshalb von ihren Feldherrn Beute und darüber hinaus nach ihrer Entlassung eine Versorgung mit Landbesitz. Die Versorgung der Veteranen wurde nun zu einem Thema, das die politische Diskussion in Rom immer wieder beeinflusste.

Die enge Bindung der Truppen an einzelne Feldherren erwies sich jedoch auch in einer anderen Hinsicht als schwere Belastung der politischen Verfassung. Denn für die Feldherrn ergab sich nun die Möglichkeit, mit den ihnen ergebenen Truppen eigene Interessen auch gegen den Willen von Senat oder Volksversammlung durchzusetzen. Das Zeitalter der Bürgerkriege ist von diesen "privaten" Armeen ehrgeiziger Politiker geprägt.

Zusätzlich ergab sich ein Strukturproblem: Von Römern in Militär oder Staatsdienst wurde eine erfolgreiche Karriere erwartet; gleichzeitig erwartete man aber auch, dass sie sich anschließend wieder in die Hierarchie einreihten.

Etwa ab dem Jahr 133 v. Chr. standen sich in Rom die Optimaten und Popularen gegenüber. Die Popularen wollten die sozialen Gegensätze in Rom durch eine umfassende Agrarreform verändern. Die Versuche des Tiberius Sempronius Gracchus im Jahre 133 v. Chr. und seines Bruders Gaius zehn Jahre später scheiterten jedoch (Gracchische Reformen). Marius, der Held der Feldzüge gegen die Kimbern und Teutonen, unternahm 107 v. Chr. eine Heeresreform und wurde infolge der Versorgung seiner Veteranen und der damit verbundenen Landproblematik zu einem Führer der Popularen.

Die beiden Parteien standen sich denn auch weiterhin feindlich gegenüber. Nach dem Tod des Marius übernimmt Lucius Cornelius Cinna die Führung, auf der anderen Seite stand der ehrgeizige Sulla, der Konkurrent des Marius und erfolgreiche Befehlshaber im Krieg gegen Mithridates VI., der siegreich blieb und sich zum Diktator aufschwingen konnte (82–79 v. Chr.). Er entmachtete die Volkstribune und stärkte die Stellung des Senats und errichtete eine kurzfristige Terrorherrschaft, trat jedoch später freiwillig zurück. Nach seinem Tod wurden viele seiner Anordnungen zurückgenommen.

Pompeius, Crassus und Caesar

Büste von Pompeius dem Großen

In Folge der Krise der späten Republik kam den erfolgreichen Feldherren eine besondere Bedeutung zu. Gnaeus Pompeius Magnus, der in jungen Jahren unter Sulla gedient hatte, errang großen Ruhm in Spanien und im Osten, wo er das Reich der Seleukiden beseitigte und 64/63 v. Chr. die Provinzen neu ordnete. Sein Bündnis mit Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus (erstes Triumvirat 60 v. Chr.) ist ein deutliches Indiz für die strukturelle Schwäche der späten Republik, deren Institutionen sich der Krise nicht gewachsen zeigten. Die außerordentlichen Imperien (das erste 67 v. Chr.) des Pompeius gaben ihm eine Machtfülle in die Hand, die kein römischer Feldherr vor ihm besessen hatte. In gewisser Weise sollte Augustus an diese Praxis – und nicht die Caesars – anknüpfen.

Caesar unterwarf 58–51 v. Chr. ganz Gallien bis an den Rhein und überflügelte damit Pompeius. Nach dem Tod des Crassus standen sich diese beiden Männer nun jedoch im Kampf gegenüber, wobei Pompeius vor allem die konservativen Senatskreise auf seiner Seite hatte, die um ihre republikanische Freiheit fürchteten. 49 v. Chr. kam es schließlich zum offenen Krieg und Caesar marschierte auf Rom, welches Pompeius räumte. Pompeius wurde 48 v. Chr. bei Pharsalos von Caesar geschlagen und bald darauf in Ägypten ermordet.

Caesar war nach weiteren Kämpfen gegen die Pompeianer in Ägypten, Afrika und Spanien der de facto alleinige Herrscher des Römischen Reiches. Am 15. März 44 v. Chr. (Iden des März) ermordeten ihn seine Gegner im Senat. Doch Caesars enger Vertrauter Marcus Antonius und Caesars Neffe Octavian schlossen sich zusammen und vernichteten die Gegner endgültig im Oktober/November 42 v. Chr. in der Schlacht bei Philippi in Griechenland.

Das Ende der Republik und die Begründung des Prinzipats

Augustus mit Bürgerkrone
So genannte „Augustus Bevilacqua“-Büste, Münchner Glyptothek

Nun schien sich die Situation von 49 v. Chr. zu wiederholen: Marcus Antonius und Octavian standen sich gegenüber, der eine im Osten, der andere im Westen. Es kam 40 v. Chr. zum Vertrag von Brundisium, in welchem die Interessensphären geteilt wurden (Octavian im Westen, Antonius im Osten). Doch blieben die Spannungen bestehen. Marc Antonius und seine neue (und Caesars ehemalige) Geliebte Kleopatra träumten von einem Großreich, dessen Zentrum der Osten sein sollte. Es war schließlich Octavian, der zum Schlag ansetzte und den Senat dazu brachte, Ägypten den Krieg zu erklären. Octavian besiegte Antonius 31 v. Chr. in der Seeschlacht von Actium. Antonius und Cleopatra starben bald darauf in Ägypten, das als Provinz direkt Octavian unterstellt wurde. Rom beherrschte nun uneingeschränkt das Mittelmeer und in Rom herrschte Octavian.

Octavian inszenierte die Übergabe der republikanischen Amtsvollmachten auf seine Person und begründete damit den Prinzipat (27 v. Chr.). Er erhielt den Ehrennamen Augustus und wurde so zum Stammvater des römischen Kaiserreiches. Die Illusion einer republikanischen Regierungsform blieb bestehen, doch lag die Macht von nun an nur noch in den Händen des Princeps, des Ersten unter Gleichen.

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Bellen: Von der Königszeit bis zum Übergang der Republik in den Prinzipat. 2. durchges. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-02726-4, (Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. 3).
  • Jochen Bleicken: Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. Oldenbourg, München 2004. ISBN 978-3-486-49666-6, (Oldenbourg Grundriss der Geschichte Bd. 2).
    (Knappe Darstellung mit Forschungsteil und umfangreicher Bibliographie.)
  • Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik. Grundlagen und Entwicklung. 8. Auflage, unveränderter Nachdruck der völlig überarb. und erw. 7. Auflage. Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-99405-9, (UTB. 460).
    (Standardwerk)
  • Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik. Beck, München 2002, ISBN 3-406-49292-4, (Beck's historische Bibliothek).
    (Solide und flüssig geschriebene Darstellung.)
  • Thomas Robert Shannon Broughton: Magistrates of the Roman Republic. Bd. 1: 509 B.C.–100 B.C. Bd. 2: 99 B.C.–31 B.C. Bd. 3: Supplements. American Philological Association, New York 1951–1960. (Nachdruck: Scholars Press, Atlanta 1984-1986, ISBN 0-89130-812-1) (Philological monographs of the American Philological Association. 15), ISSN 0079-1628.
  • Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik. 6. Auflage, unveränderter Nachdruck der 5. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-20041-2.
    (Detailstudie mit zahlreichen weiteren Literaturangaben zur Krise der Republik.)
  • Tim J. Cornell: The Beginnings of Rome. Italy and Rome from the Bronze Age to the Punic Wars (c. 1000 - 264 BC). Routledge, London - New York 1995, ISBN 0-415-01596-0, (Routledge history of the ancient world) (Nachdruck: 1997, 2006, 2007).
    (Wichtige Darstellung bzgl. der römischen Frühgeschichte.)
  • Harriet I. Flower (Hrsg.): The Cambridge Companion to the Roman Republic. Cambridge University Press, Cambridge u.a. 2004, ISBN 978-0-521-80794-4, (Nachdruck: 1997, 2007).
  • Gary Forsythe: A Critical History of Early Rome. From Prehistory to the First Punic War. University of California Press, Berkeley 2005, ISBN 0-520-22651-8.
  • Erich S. Gruen: The last generation of the Roman Republic. University of California Press, Berkeley 1974, (Nachdruck: 1974, 1995, 2007 ISBN 978-0-520-20153-8).
  • Herbert Heftner: Der Aufstieg Roms. Vom Pyrrhoskrieg bis zum Fall von Karthago (280–146 v. Chr.). 2. verb. Auflage, Pustet, Regensburg 2005, ISBN 3-7917-1563-1.
  • Herbert Heftner: Von den Gracchen bis Sulla. Die römische Republik am Scheideweg (133–78 v. Chr.). Pustet, Regensburg 2006, ISBN 978-3-7917-2003-6.
  • Tom Holland: Die Würfel sind gefallen. Der Untergang der Römischen Republik. Ungekürzte Ausg. List, Berlin 2006, ISBN 978-3-548-60643-9, (List-Taschenbücher. 60643) (Originalausgabe: Rubicon. The triumph and tragedy of the Roman Republic. Abacus, London 2003, ISBN 978-0-3491-1563-4).
    (Populärwissenschaftliche, aber gut geschriebene Darstellung des Untergangs der Republik.)
  • Martin Jehne: Die römische Republik. Von der Gründung bis Caesar. 2. Auflage. Beck, München 2008, ISBN 9780349115634, (Beck'sche Reihe. Wissen. 2362).
    (Knappe Einführung)
  • Nathan Rosenstein / Robert Morstein-Marx (Hrsg.): A Companion to the Roman Republic. Blackwell, Oxford 2006, ISBN 978-1-405-10217-9, (Nachdruck: 2007, 2008).
  • Uwe Walter: Memoria und res publica. Zur Geschichtskultur im republikanischen Rom. Antike, Frankfurt a. M. 2004, ISBN 3-938032-00-6, (Studien zur Alten Geschichte. 1) (Zugleich: Köln, Univ., Habil.-Schr., 2002).


Quellenhinweis

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