Rüde (Wappentier)
Der Rüde, der auch „Ride“ oder Dogge genannt wird, ist in der Heraldik ein Wappentier bzw. ein häufig dargestellter Hund (Wappentier). Der Rüde wird in Wappen als gemeine Figur, Helmzier oder Schildhalter abgebildet.
Darstellung
Beim Rüde handelt es sich um einen muskulösen Hund, meist mit Stachelhalsband und mit gestutzten Ohren. Diese sind aufrecht oder nach hinten abstehend aber nicht - wie bei der Bracke - herabhängend.
Alle allgemeinen Darstellungsformen für Hunde (springend, schreitend, spürend, sitzend, geschändet, gestümmelt und so weiter) kommen auch im Zusammenhang mit Rüden vor. Nicht selten erfolgt eine Kopf-/Rumpfdarstellung des Rüden.
„Hunde: (..) 3. den Rüden (Dogge).
(..) Rüde tragen für gewöhnlich ein Halsband, theils einfach gelb, oder auch roth mit goldenen Borden, Ring und Buckeln. Der Rüde (.. ein Rüdenrumpf Wappen der Rüdt v. Collenberg) hat die Struktur des Bracken, aber wie der Windhund spitzen, jedoch nicht umgelegten Behang.“
- Rüden in Kommunalwappen
Rüde im Wappen der Constaffel
- Rüden in Familienwappen
Siehe auch
Weblinks

Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.