Seedrache (Wappentier)

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In der Frühzeit des Wappenwesens sind Seedrachenfiguren nicht gebräuchlich.
Muster: Seedrache
(nach WBO, Nr. 6251)

Der Seedrache (oder See-Drache; auch „Drache mit Fischschwanz“, fischgeschwänzter Drache“, „Meer[es]drache“ oder ähnlich genannt; französisch dragon mariné; englisch sea-wyvern) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.

Darstellung

Die Seedrachenfigur erscheint allgemein als eine Chimäre aus einem (oberhalben) Drachen (Vorderteil) und einem Fischschwanz (Hinterteil):

„Wenn der Drache einen Fischschwanz hat, so ist er ein Seedrache; dragon marin, draco marinns (..)“

Johann Christian Siebenkees (1789)[1]

„Seedrache, dragon marin (heißt) jeder Drache mit einem Fischschwanz (..)“

„Seedrache: (.. 5) in der Heraldik ein Drache (..) mit Fischschwanz.“

Pierer's Universal-Lexikon (1862)[3]

Hinzuzufügen ist, dass der vordere Drachenteil der Figur mit zwei „Drachenbeinen“ gestaltet werden sollte und dass sie, wenn nichts anderes gemeldet wird, mit Fledermausflügeln aufzureissen ist. Überflüssig zu erwähnen, dass die heraldische Seedrachenfigur nicht einem im Meer lebenden natürlichen „Seedrachen“ (zum Beispiel dem kleinen FetzenfischW-Logo.png, phyllopteryx taeniolatus) nachempfunden ist, sondern, wenn überhaupt, sich zwanglos an kryptozoologische und mythologische Abbildungen von „Seedrachen“ anlehnt, wie sie aus der Antike überliefert sind.

Da der Seedrachenfigur selten ist, gibt es weiter keine expliziten heraldischen Vorgaben für sie, außer jene, die für das Wappentier Drache und für einen Fischschwanz gelten. Die Farbgebung des Motivs, die Bewehrung, die Körperstellung und so weiter erfolgen nach den heraldische Regeln. Wenn die Bewehrung hervorgehoben wird, in dem sie mit einer anderen Tingierung als der Rest der Figur erscheint, sollte dies gemeldet werden.

Verbreitung

Ob eine Seedrachenfigur tatsächlich in einem Wappen erscheint -- oder möglicherweise eine andere, gebräuchlichere Fabelfigur -- ist manchmal in historischen Wappen unklar. Beispielsweise führen die Autoren der Wappenbilderordnung des Herold als Referenzwappen für eine Seedrachenfigur nach Rietstap das Wappen Ferrari, Dalmatien an; der Wappenillustrator Victor Rolland reißt aber in seinem Werk „Illustrations to Rietstap's Armorial Général“ gar keine Seedrachenfigur mit Fischschwanz auf, sondern einen gewöhnlichen Drachen mit Pfeilspitzenschwanz. Nachweislich führt einen feuerspeienden, geflügelten, roten Seedrachen dagegen die Familie Meyer aus Buchholz (registriert in der Wappenrolle Der Wappen-Löwe, Nr. 2724-08/18).[4] Von 1990 bis 2019 erscheinen im Wappen des West Dorset Districts Seedrachen als Schildhalter, ein weiterer ist im Oberwappen dargestellt.

Wappenbilderordnung

Einzelnachweise

  1. Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789. S. 84
  2. Biedenfeld, Ferdinand, Freiherr von: Die Heraldik oder populäres Lehrbuch der Wappenkunde für ... als Anhang zu desselben Verfassers Ritterordenswerk. Weimar 1846. S. 40
  3. Pierer's Universal-Lexikon: Seedrache. Band 15. Altenburg 1862, S. 739-740.
  4. Wappen-Löwe Heraldische Gesellschaft e. V.: Der Wappenlöwe. 19. Lieferung der Wappenrolle im Band 21. ISSN 0931-5667. München, 2019. S. 184 f.