Spaten (Heraldik)

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Spaten im Wappen von Achterdeich (entworfen von Otto Hupp)
1605: Spaten/Schaufel (Wappen derer von Graben, nach Siebmacher)
Zwei moderne Spaten:
links: geschmiedetes, relativ dünnes Blatt für Grabearbeit, T-Griff,
rechts: gewalztes, dickes Blatt für starke Belastung bei Tiefbauarbeiten, Knaufgriff

Das Werkzeug Spaten (auch Grabscheit oder mit dem Oberbegriff Schaufel genannt; französisch bêche; englisch spade) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.

Darstellung

Die Spatenfigur ist dem Idealbild des gleichnamigen Werkzeugs nachempfunden. Sie wird in Wappen meist vollständig, also mit Stiel gezeigt. Das Spatenblatt in Dreiecksform wird gewöhnlich mit einer Spitze, unten abgerundet oder unten gerade dargestellt, was in der Blasonierung gegebenenfalls angegeben wird. Eine andersfarbige Tingierung des Stiels, eine Darstellung des Spatenblatts ohne Stiel (siehe nachstehend Spatenblatt) oder eine fehlende Krücke ist dort ebenfalls anzugeben.

„Spaten (Tafel XXX. Figur 36. bis 40.): ziemlich häufig in Wappen, meist wie hier, in Dreieckform mit einer Spitze, aber auch unten abgerundet (von Graba, de Graaff) vorkommend, was zu melden ist, ebenso wenn der Stiel andersfarbig (-bestielt) oder ohne Krücke ist.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Stellung/Richtung der Spatenfigur

In einer Wappenbeschreibung sollte bei einer Spatenfigur gemeldet werden, wohin das Schaufelblatt zeigt. Zeigt das Schaufelblatt beispielsweise nach oben, so spricht man von einem aufrechten Spaten, zeigt es nach unten von einem gestürzten Spaten, zeigt es nach heraldisch schrägrechts unten von einem schrägrechts fallenden Spaten et cetera.

Teilweise wird in Wappen der Spaten mit anderen, länglichen gemeinen Figuren in einer ästhetischen Art kombiniert, beispielsweise mit einer Pickelfigur, einer zweiten Spatenfigur oder ähnlichen Figuren schräg gekreuzt.

Spatenblatt

Paraheraldik: Von dem berühmten Heraldiker Otto Hupp entworfenes Parawappen/Firmenemblem der Spaten-Brauerei

Erscheint nur ein Spatenblatt beziehungsweise ein „Spaten ohne Stiel“ als gemeine Figur im Wappen, ist dies in der Wappenbeschreibung stets anzuzeigen.

Wappenbilderordnung

  • Die gemeine Figur Spaten wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Andere Erzeugnisse von Menschenhand: Landwirtschaftliches Gerät, Jagd- und Fischereigerät unter der Nr. 9504 aufgenommen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 143. Tafel XXX. Figur 36 bis 40. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.