Adelsrepublik

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Dieser Artikel behandelt die Adelsrepublik als frühneuzeitliche Regierungsform. Für die polnische Adelsrepublik siehe den Artikel Polen-Litauen.

Die Adelsrepublik oder auch Adeliger Ständestaat bezeichnet eine frühneuzeitliche Regierungsform in Europa. Ständestaatliche Tendenzen waren im 16. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Sie waren Erbe einer spätmittelalterlichen Ständebildung schwach organisierter Länder oder Ergebnis eines erfolgreichen Abwehrkampfes zentralistischer Herrschaftsbestrebungen der Fürsten. Vom Wesen her ein Ständestaat, war das neue an der Adelsrepublik, dass es nur von einem einzigen privilgierten Stand, dem Adel dominiert wurde. Letztendlich unterlag dieses Modell dem Expansionsdrang absolutistischer Staaten, was auch durch die Unfähigkeit der Adelsgesellschaften bedingt war, auf politische Neuerungen adäquat zu reagieren.

Systemmerkmale

Im Konflikt zwischen den Ständen und den Fürsten etablierte sich im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts neben der absolutistischen Staatsausrichtung ein adeliger Ständestaat, als Gegenmodell. Darunter ist ein politisches System zu verstehen, in dem eine Konföderation von autogenen Ständen, oder auch Adelsfamilien sich dem Zugriff einer zentralistischen Fürstenherrschaft entzog. Ihre partikularistischen Interessen sicherten sie durch Generalständeversammlungen ab. Dieses Instrument sicherte ihnen ihre politische Autonomie ohne sich wie in libertären Systemen wie in England oder den Niederlanden bürgerlichen Impulsen zu öffnen und ein gesamtstaatliches Bewusstsein zu entwickeln.

Adelige Ständestaaten existierten auf Grundlage feudaler Wirtschaftsweisen.

Verbreitung

Prototypische adelige Ständestaaten haben sich vor allem in Ländern ohne bürgerliche Traditionen herausgebildet. Bis zur Unterwerfung durch den Habsburgischen Kaiser 1627 waren das Königreich Böhmen und die Markgrafschaft Mähren eine Adelsrepublik, in der der König nur eine von den Ständen abhängige Rolle spielte. Bekanntestes Beispiel einer frühneuzeitlichen Adelsrepublik stellte Polen-Litauen mit dem System der Goldenen Freiheit dar. Trotz Wahlmonarchie und aller späteren Konstitutionen blieb die polnische Adelsrepublik bis zur Verfassung vom 3. Mai 1791 ein feudaler Ständestaat unter adliger Führung.

Literatur

  • Richard van Dülmen: Weltgeschichte: Entstehung des frühneuzeitlichen Europa 1550-1648, Weltbildverlag, Augsburg 1998, ISBN 3-89350-989-5


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Adelsrepublik“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 23. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.