Anton von Ditfurth

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Anton von Ditfurth (* 26. November 1588 in Stadthagen; † 7. Mai 1650 ebenda) war ein hoher deutscher Verwaltungsbeamter und eines von 890 Mitgliedern der Fruchtbringenden Gesellschaft.

Leben

Anton von Ditfurth ist der älteste Sohn des Drosten zu Stadthagen Hans von Ditfurth und seiner Ehefrau Anna Margarethe von Bardeleben. Im Alter von neun Jahren wird Ditfurth 1597 Page des Grafen Julius von Holstein-Schaumburg. Dieses Amt übt er bis 1600 aus.

Am 24. Oktober 1604 immatrikuliert sich Ditfurth an der Universität Marburg und bleibt es bis 1606. In diesem Jahr startet er seine zweijährige Cavalierstour durch Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Nach seiner Rückkehr wird er in den Jahren 1608 bis 1614 Hofjunker in Stadthagen und Bückeburg. Anschließend avanciert er zum Drosten von Stadthagen und wird somit zum Nachfolger seines Vaters.

Am 1. Oktober 1615 heiratet er Katharina von Haxthausen. Als seine Ehefrau am 11. Juli 1640 stirbt, hält er zwar das obligate Trauerjahr ein, heiratet aber schon am 2. Juli 1641 Lucia Elisabeth von Oeynhausen. Im Alter von 62 Jahren stirbt Anton von Ditfurth in Stadthagen.

Mitgliedschaft in der Fruchtbringenden Gesellschaft

Im Herbst 1636 wird Ditfurth von Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen anlässlich dessen Durchreise durch Stadthagen als Mitglied in die Fruchtbringende Gesellschaft aufgenommen. Als Mitgliedsnamen wird Ditfurth der Ungefehrte verliehen. 'Als Devise wird ihm Fürs Wasser zugedacht und als Emblem Das schöne Frauenhaar <Asplenium trichomanes L. emends. Huds.>. Im Köthener Gesellschaftsbuch findet sich unter der Nr. 272 auch Lenthes Reimgesetz, welches er auf seine Einführung in diese Vereinigung verfasst hat:

Daß Schöne Frawenhaar ein kraut wird nicht gefehret
Von Waßer, gegen dem sichs trucken helt, vnd wehret
Daß es nicht feuchte wird, Dahero Jch genandt
Der Vngefehrte bin, Dieweil wie Vnß bekandt
Kein waßer darahn hafft, besondern weg muß fließen.
Also wan Vnß die fluth der Lästrer ahn will gießen,
So wird doch schöne frucht durch tugend furgebracht
Vnd der Verleumbdung erst ein rechtes end gemacht.