Domherr

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Darstellung eines Domherren
(der Bamberger Albrecht von Eyb)

Domherr ist heute der Titel eines Domkapitulars.

Vor dem 19. Jahrhundert bezeichnete der Titel (als Synonym wurde auch der lateinische Begriff „Domicellarius“ verwendet) jedoch Männer, zumeist adelig, die eine Domherren- oder Domizellarius-Präbende besaßen. Domherren waren also nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten, weshalb auch Kinder und Jugendliche, die Chor- oder Klosterschulen besuchten, nach der Firmung und Tonsurierung Zellarii wurden. Man unterschied – manchmal auch im Chorgestühl getrennte – weltliche und geistliche Domherren. Letztere durften die schwarze Soutane tragen und konnten in das Domkapitel aufgenommen werden, was man aus den Lebensläufen mehrerer Würzburger Domherren (z. B. Johann Philipp von Frankenstein, Johann Adolph von Hettersdorf oder Johann von Wolfskeel) schließen kann. Als Domkapitulare trugen sie dunkelviolette, bis 1867 dunkelgrüne Soutanen und Pileoli.

Siehe auch

Weblinks


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Domherr“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 07. April 2011 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.