Ealdorman
In der vom neunten und zehnten bis ins elfte Jahrhundert nach Christus etablierten angelsächsisch-dänischen Herrschaftsordnung im frühen England stand der Ealdorman (dt. Aldermann, latinisierte Form Comes) an der Spitze eines Shire (=Grafschaft), der wichtigsten administrativen Einheit der ehemals angelsächsischen Teilreiche. Zusammen mit dem jeweiligen Bischof führte er den Vorsitz im Grafschaftsgericht und befehligte im Kriegsfall das Aufgebot der Grafschaft, das er durch seine, als mächtiger Grundbesitzer oftmals umfangreiche persönliche Gefolgschaft verstärkte.
Außerdem gehörte er dem Witenagemot, dem Rat der Großen des Landes, an. Als Witan war er Berater in allen wichtigen Fragen der Königsherrschaft und übte Einfluss auf die Königswahl aus. Der Ealdorman gehörte stets dem Hochadel an und war sogar oft mit dem Königshaus verwandt. Er war dem Namen nach ein königlicher Amtsträger, der vom König in sein Amt eingesetzt wurde, aber auch wieder von diesem entlassen werden konnte. In der Spätzeit wurden oft mehrere Shires unter einem Ealdorman zusammengefasst, so dass diese Stellung immer mehr aufgewertet wurde, bis sie unter König Knut geradezu den Rang eines Herzogs (nord. Jarl, abgeleitet Earl) erlangten.
Einer der bekanntesten Ealdormen/Earls ist wohl Harald Godwinson of Wessex, der spätere Harald II.
Siehe auch: Ältermann
Literatur
- Krieger et al: Geschichte Englands von den Anfängen bis zum 15. Jahrhundert ISBN 3-406-33004-5
Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Ealdorman“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.