Erbrecht
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Rechtslage in einzelnen Ländern
- Erbrecht (Deutschland)
- Siehe zum österreichischen Erbrecht unter: Verlassenschaftsverfahren und Einantwortung.
- Erbrecht (Schweiz)
Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Erbrecht“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 02. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.
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