Erbrecht

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Das Erbrecht ist als subjektives RechtW-Logo.png das GrundrechtW-Logo.png, Verfügungen über das EigentumW-Logo.png oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die RechtsnormW-Logo.pngen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (ErblasserW-Logo.png) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Rechtslage in einzelnen Ländern

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Erbrecht“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 02. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.

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