Hofmarschall

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Der Hofmarschall ist der oberste Verwaltungsbeamte eines fürstlichen Hofes. Er hat alle Wirtschaftseinrichtungen unter seiner Aufsicht und steht dem Hofmarschallamt vor.

In älteren Zeiten wurde jeder Staatsdienst als Hofdienst betrachtet (siehe u.a. Adel, Russischer Adel, im Russischen heißt der Adel bis heute "Dworjanstwo", also Hofleute), daher tragen noch heute (2004) hohe Beamte an den noch existierenden Höfen häufig die Titel Marschall, Kanzler oder Minister, die in anderen Ländern an Staatsbeamte oder Militärs übergingen. Die Hofmarschälle gehörten immer dem Adel an oder waren pensionierte hohe Militärs, zumindest im Range eines Generalmajors.

Zu den Pflichten eines Hofmarschalls gehört die Organisation der Empfänge des Königs und der Königin, ihrer Reisen und Staatsbesuche und die Aufsicht über den königlichen Haushalt. Er organisiert das gesamte Hauswesen des Hofs, die Instandhaltung der Schlösser, trifft Anordnungen für die fürstliche Tafel, die Hofküche und die Kellerei. Bei größeren Hofhaltungen stand an der Spitze des Hofmarschallamts der Oberhofmarschall, der meist von einem Hofmarschall und Hausmarschall unterstützt wurde.

In Deutschland gab es noch bis 1945 einen Hofmarschall des ehemaligen Hofes der Hohenzollern: er war der oberste Beamte des Hausministeriums, das seinen Sitz im Niederländischen Palais auf der Straße Unter den Linden in Berlin hatte und das Vermögen des preußischen Königshauses verwaltete.

In Schweden ("Hovmarskalksämbete") und in Luxemburg ("Maréchal de la Cour") existiert das Hofmarschallsamt bis heute.

Siehe auch

Literatur

  • Sigurd von Ilsemann: Der Kaiser in Holland. Aufzeichnungen des letzten Flügeladjutanten Kaiser Wilhelms II., Biederstein, München 1968
    • 1. — Amerongen und Doorn. 1924–1923
    • 2. — Monarchie und Nationalsozialismus. 1924–1941