Landesgeschichte

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Die Landesgeschichte als historische Disziplin betreibt Geschichtswissenschaft in einer besonders ausgeprägten landeskundlichen Perspektive. Im Mittelpunkt des Interesses stehen neben politischer und Ereignisgeschichte unter anderem Siedlungsgeschichte sowie Wirtschafts- und Sozialgeschichte von historischen Landschaften.

Abgrenzung zur Regionalgeschichte

Im Gegensatz zur Landesgeschichte kann sich die Regionalgeschichte auch mit nicht durch staatliche oder teilstaatliche Einheiten definierten geographischen Räumen beschäftigen.

Deutschland

In Deutschland sind Länder im Sinne der Landesgeschichte vor allem größere politische Einheiten unterhalb der obersten staatlichen Ebene. Dies sind in Deutschland heute die Bundesländer. Landesgeschichtliche Objekte früherer Zeiten sind beispielsweise die Gliedstaaten des Deutschen Reiches oder die Territorien des Heiligen Römischen Reiches, aber auch die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes.

Institutionen

Die Landesgeschichte mit ihren Unterdisziplinen wird in Deutschland besonders von den Historischen Kommissionen der Länder und zahlreichen, oftmals schon im 19. Jahrhundert gegründeten landes- und regionalgeschichtlichen Vereinen betrieben, darunter einige länderübergreifend, wie der Harzverein für Geschichte und Altertumskunde für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, oder der Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung für Hessen und Rheinland-Pfalz.

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Landesgeschichte“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.