Lehnsherr

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Ein Lehnsherr (Lehensherr)[1] hatte im Lehnswesen die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner). Er hatte die Verpflichtung, diesen ein Lehen (Land oder ein Amt) zu überlassen und ihnen Unterhalt und Schutz (z. B. vor Gericht oder im Angriffsfall) zu gewähren. Diese waren ihm dafür zu absoluter Treue, Gehorsam und Dienst (z. B. Waffendienst oder Übergabe eines Ehrschatzes) verpflichtet.

  1. Siehe z. B. http://de.thefreedictionary.com/Lehensherr oder auch Duden Stichwort Lehens*

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Lehnsherr“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 10. August 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.