Münchner Magistrat
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dem Münchner Magistrat oblag von 1818 bis 1919 die Stadtverwaltung Münchens.
Der Münchner Magistrat wurde aus zwei Kammern gebildet. Die Erste Kammer bestand aus zwei Bürgermeistern und zwei Ratskollegien. Die Zweite Kammer bestand aus dem Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, die von den wahlberechtigten Bürgern direkt gewählt wurden. Diese beiden Kammern wurden 1919 zum Münchner Stadtrat vereinigt.
Geschichte
- 1447 erließ der Münchner Magistrat das Bier-Reinheitsgebot.
- 1810 wurde die magistratische Verfassung aufgehoben.
- Von 1810 bis 1818 gab es einen Munizipalrat nach dem Vorbild der französischen Republik.
- Nach Erlass eines neuen Gemeindeedikts 1818 trat der Münchner Magistrat wieder zusammen.
- 1845 beschloss der Münchner Magistrat die Führung der Münchner Stadtchronik.[1]
- Die Sitzungen des Münchner Magistrats sind seit 1848 öffentlich.
- 1907 erhielt der Münchner Magistrat die musikalische Volksbibliothek zum Geschenk.
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Münchner_Magistrat“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 23. März 2011 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.