Ritter vom güldenen Sporn

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Die Ritter vom güldenen Sporn, lat. (Einzahl) eques auratus, Mehrzahl equites aurati waren eine Amtsträgerelite des Heiligen Römischen Reiches, die überwiegend aus Angehörigen des niederen Adels, aber auch aus Angehörigen des Bürgertums und des Hochadels bestand. Die Hochzeit dieses ritterschaftlichen Beziehungsnetzes liegt nach derzeitigem Kenntnisstand der Forschung in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter Kaiser Karl V..

Die so Geehrten erhielten den Ritterschlag nicht notwendig wegen ihrer Ritterbürtigkeit, sondern wegen besonderer Leistungen. Es handelte sich jeweils um eine persönliche Ehrung für erworbene oder geleistete Verdienste, die nicht vererblich war. Der so herausgehobene Ritter hatte das Recht entgegen den bestehenden Luxusordnungen goldene Sporen oder auch eine vergoldete Rüstung zu tragen. Praktisch bedeutsamer dürfte das Recht gewesen sein, ein goldene Kette (Collane) um den Hals zu tragen.

In den freien Reichsstädten war diese Ehrung vermehrt auch den Angehörigen des bürgerlichen Patriziats bestehend aus Fernhandelskaufleuten, Bankiers und den Ratsmitgliedern zugänglich, da dort von Seiten des Adels kein Wettbewerb um diese Form der Ehrung bestand.

Dieser Ritterorden wird oft mit dem zweithöchsten Orden der katholischen Kirche, dem Orden vom Goldenen Sporn verwechselt.

Literatur


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