Schutzwappen
Ein Schutzwappen (armes de patronage) zeigt in der Heraldik an, daß ein Wappenführender unter dem Schutz eines oder mehrerer andere Wappenführender („Schutzherren“ / „Schutzgeber“) steht. Die Kennzeichnung erscheint je nach Einzelfall anders, zum Beispiel dadurch, daß
- der Schutzwappenführende ein Schutzwappen führt, das genauso wie das Wappen des Schutzgebers erscheint (Schutzwappen allein)
- der Schutzwappenführende ein Wappen führt, in dem ein Wappen des Schutzgebers oder mehrere Wappen von mehreren Schutzgebern ganz oder halb oder in Teilen dargestellt sind (Familien-, Länder- oder anderes Wappen in Verbindung mit Wappen oder Wappenmotiven des Schutzherrn / der Schutzherren)
Nach Walter Leonhard gibt es hauptsächlich vier Gründe, ein Schutzwappen zu führen (Nummerierung durch die Red.):
„Schutzwappen sind Wappen weltlicher oder geistlicher Fürsten, die vom Wappeninhaber, zumeist mit landesherrlicher Genehmigung, 1) als Ausdruck der Abhängigkeit, 2) zur Erlangung eines höheren Ansehens, 3) als Zeichen einer unterstellten Obhut oder 4) als Beweis einer Erwerbung, einer Schenkung oder eines Besitztums, dem eigenen Wappen beigefügt werden.“
Bedeutung und Verwendung
„Schutzwappen (..) werden zum Zeichen eines Schutzes geführt, entweder allein oder in Verbindung mit dem Geschlechterwappen, Länderwappen. In dieser Absicht ließen große Herren oft jemand zu, ihr eigenes Wappen ganz oder halb oder ein Stück davon zu führen. So führen die Reichsstädte zum Zeichen des kaiserlichen Schutzes den ganzen oder halben Adler. Der Reichsadler wird auch oft als Salve guardia geführt. Der einfache oder doppelte Adler, den die Deutschen Kaiser so oft verliehen haben, ist immer durch ein Beizeichen von dem des Römischen Königs oder Kaisers unterschieden, zum Beispiel er ist geschacht oder hat keine Krone, oder wird auf dem Helm geführt. Nur Lichtenstein hat den völligen kaiserlichen Adler und auf dessen Brust das Lichtenstensche Gechlechterwappen, so wie der Kaiser darauf sein Österreichisches Wappen führt. Dies ist also eine merkwürdige Ausnahme.
Am gewöhnlichsten sind solche Schutzwappen in Italien, wo fast alle ansehliche Familien dergleichen führen. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts fügen insonderheit die Kardinäle das Wappen des Pabstes, der sie erhoben hat, dem ihrigen meist im Schildeshaupt bei; besonders diejenigen, die von geringer Herkunft sind.
Gnadenwappen und Schutzwappen lassen sich oft kaum von einander unterscheiden. Einige wollen bei dem Deutschen Kaiser diesen Unterschied machen, daß der ganze Adler ein Schutzwappen, der halbe Adler aber, wie ihn manche Reichsstädte führen, ein Gnadenwappen sei; es wird aber beides als Schutzwappen verliehen. Nicht jeder vom Kaiser verliehene Adler ist folglich der Reichsadler; noch weniger ist derselbe ein nothwendiges und unfehlbare Kennzeichen der Reichsfreiheit und Unmittelbarkeit bei den Städten; weil mehrere Reichsstädte denselben nicht im Wappen führen.“
Abgrenzung
„Gnadenwappen und Schutzwappen lassen sich oft kaum von einander unterscheiden. Einige wollen bei dem Deutschen Kaiser diesen Unterschied machen, daß der ganze Adler ein Schutzwappen, der halbe Adler aber, wie ihn manche Reichsstädte führen, ein Gnadenwappen sei; es wird aber beides als Schutzwappen verliehen. Nicht jeder vom Kaiser verliehene Adler ist folglich der Reichsadler; noch weniger ist derselbe ein nothwendiges und unfehlbare Kennzeichen der Reichsfreiheit und Unmittelbarkeit bei den Städten; weil mehrere Reichsstädte denselben nicht im Wappen führen.“
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. ISBN 3-8289-0768-7. S. 45
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Gold eine silberne Lilie, an deren Bund angelehnt vorne ein goldener Dreieckschild mit fünf roten Balken, hinten ein silberner Halbrundschild mit einem blauen Pfahl.“
- ↑ 3,0 3,1 Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789.