Verdunkelter Adel
Man spricht von verdunkeltem Adel, wenn der Adel einer Familie nach mehr als zwei Generationen nicht mehr geführt wurde. Dabei konnte es vorkommen, dass er vergessen wurde. Bei Bekanntwerden des ursprünglichen Adels konnte er rechtlich wieder aufgenommen werden, wobei aber faktisch im Allgemeinen von den Adelsbehörden eine Bestätigung erlassen wurde.
In den Ländern, in denen heute keine Monarchie mehr besteht, wird diese "Anerkennung" durch Aufnahme in eine Adelsvereinigung bzw. in Deutschland auch über den Deutschen Adelsrechtsausschuss (ARA) ausgesprochen, wobei der Proband über eine urkundlich belegbare Stammfolge seinen Anschluss an den letzten bekannten Adelsträger nachweisen muss.
Literatur
- Dr. Baring: Kann verdunkelter Adel noch in die Adelsbücher eingetragen werden?, in: „Der deutsche Herold“ 1925, Seit 34ff und 53ff
- Hasso von Dewitz: Der Nichtgebrauch des Adels und seine Abgrenzung, Eigendruck 1993
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Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Verdunkelter_Adel“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 13. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.