Adelskrone
Die Adelskrone ist eine neunzackige Krone für den Grafenstand, eine siebenzackige Krone für den Freiherrenstand und eine fünfzackige Krone für den nicht titulierten Adel. Seit der Neuzeit sind Adelskronen nur noch Helmzierde der Heraldik. Die Adelskrone ist die unterste Stufe der Rangkronen und wird auch von Prinzen bzw. Prinzessinnen getragen.
Die Form der Adelskrone besteht aus einem mit Perlen und Edelsteinen besetzten Goldreif, der oben mit acht Zinken versehen ist, von denen fünf sichtbar sind. Davon sind die mittleren und die äußeren blätterartig gebildet, während die anderen Perlen tragen.
„Die Adelskronen stellen einen goldenen Reif vor, der mit Edelsteinen besetzt und oben mit Spitzen, auf denen Perlen stehen, versehen ist. Durch den Gebrauch hat sich die Regel festgestellt , dass man die Rangklasse der Krone nach den Perlen abzählen kann, und zwar so, dass eine gräfliche Krone neun, eine freiherrliche sieben, und eine Edelmanns-Krone fünf sichtbare Perlen zeigt. Für den Fall, dass sich einer dieser Kronen-Inhaber eine solche in Wirklichkeit anschaffen wollte, erwähnen wir, dass dann die gräfliche Krone, wenn rund oder als vollkommener Reif dargestellt, 16, die freiherrliche 12, und die der Edelleute 8 Perlen zeigen müsste.“
In Bayern und Württemberg wurden die Blätter oft durch Perlen ersetzt.
Im Wappen des polnischen Adels war die Adelskrone ein unverzichtbares Element.
Zu den höherstufigen Kronen (Herzogs- und Fürstenkrone) siehe Rangkrone.
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 167