Adelsmatrikel

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Adelsmatrikeln (Adelsbücher) waren in Bayern, Finnland, Kurland, Österreich, Russland, Schweden und Württemberg amtliche, von besonderen Behörden geführte Verzeichnisse, in die sich sämtliche Adelsgeschlechter des Landes eintragen lassen mussten. Nicht eingetragene Familien wurden nicht als adlig anerkannt. In Finnland und Schweden wurden (und werden immer noch) diese Matrikeln vom Ritterhaus des jeweiligen Landes geführt. In Preußen unterstanden die Adelsbücher dem Heroldsamt, in Österreich dem k.u.k. Adelsarchiv im Innenministerium, in Ungarn dem Ungarischen Ministerium in Wien. In Russland gab es in jedem Gouvernement ein besonderes Amt, die „Landschaft“ (Sjemstwo), das die Verzeichnisse der adligen Geschlechter führte. Die Adelsmatrikeln sollten die Adelsusurpierung (Adelsanmaßung, Selbstadelung) verhindern. Nach 1918 übernahm in Deutschland die Deutsche Adelsgenossenschaft diese Funktion. Die Adelsbücher wurden bis 1939 im „Gothaischen Taschenbuch“ und ab 1949 im "Genealogischen Handbuch des Adels" veröffentlicht. Ähnliche Bestrebungen gibt es heutzutage (nach 1990) in Polen, Tschechien und Ungarn nach der Neubildung der Adelsverbände dieser Länder.

Literatur

  • Andrea Schwarz: Das Königlich Bayerische Reichsheroldenamt und die Adelsmatrikel. In: Herold-Jahrbuch 1998. 159ff.

Weblinks