Deutscher Adelsrechtsausschuß

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Der Deutsche Adelsrechtsausschuß ist eine vereinsrechtliche Organisation getragen von den Adelsverbänden im deutschen Sprachraum. Der Ausschuss ist der Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 in der Deutschen Adelsgenossenschaft bestehenden Spruchorganisationen des Deutschen Adels. Er hat jedoch keine Kompetenz zur Rechtsprechung oder Rechtsfeststellung.

Die Angehörigen des Ausschusses prüfen die Zugehörigkeit von Personen zum sogenannten historischen Adel und unterscheiden diese gegebenenfalls nach Adelsangehörigen oder Scheinadel. Der Ausschuss wird von den deutschen Adelsverbänden getragen und hat die Aufsicht über das Genealogische Handbuch des Adels (GHdA), in das nur Angehörige des historischen Adels aufgenommen werden.

Dem Ausschuss fehlt jedoch die rechtliche Befugnis, die Zugehörigkeit zum Adel abschließend zu bestätigen oder zu verneinen, da dieses Recht allein bei einem regierenden König (Monarchen) liegen würde. Er fällt daher nur vorläufige Entscheidungen; die Zugehörigkeit zum historischen Adel wird entweder „nicht beanstandet“, also faktisch anerkannt oder „beanstandet“, also als nicht gegeben angesehen.

Die Träger und Mitglieder des Ausschusses sehen ihre Arbeit unter anderem deshalb als gerechtfertigt an, da bisweilen Personen durch Adoption oder auf anderem Weg, Adelsbezeichnungen zu ihrem Namen oder zum Namensbestandteil machen, in der Absicht von dem davon vermeintlich oder tatsächlich ausgehenden Sozialprestige zu profitieren. Aus Sicht der Ausschussträger fiel durch die Aktivität solcher Personen bisweilen ein schlechtes Licht auf die soziale Gruppe des früheren deutschen Adels und deren Nachkommen. Der Ausschuss wird jedoch nicht tätig, wenn durch die Aktivitäten der von ihm „anerkannten“ Personen in der oben beschriebenen Weise eine negative Wirkung in der Öffentlichkeit entsteht.

Der Deutsche Adelsrechtsausschuß hat seinen Sitz in Marburg an der Lahn. Das Präsidium besteht (2006) aus (Schreibweise des Ausschusses): dem Präsidenten Henning v. Kopp-Colomb, dem ersten stellvertretenden Präsidenten Andreas Graf v. Bernstorff, dem zweiten stellvertretenden Präsident Georg Freiherr v. Frölichsthal, Rudolfine Freiin v. Oer und Heinrich Baron v. Hoyningen genannt Huene.

Marburg ist ebenfalls der Sitz des Deutschen Adelsarchivs.

Weblinks

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Deutscher_Adelsrechtsausschuß“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 14. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.