Diskussion:Wappenrecht
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Gegenwärtige Rechtslage
Dieser Artikel beruht auf einer veralteten Darstellung der Rechtslage, wie sie leider häufig in Kreisen, die sich mit Heraldik beschäftigen, anzutreffen ist. Es wird dann auf Rechtsprechung aus der Zeit vor 1919 zurückgegriffen oder auch auf Urteile vor Geltung des heutigen Markenrechts. Im vorliegenden Artikel fehlen jegliche Hinweise auf die behauptete Rechtsprechung. Dass es hinsichtlich des Wappenrechts Ausnahmen vom Grundsatz der Gleichberechigung gäbe, ist völlig aus der Luft gegriffen. Art. 3 Abs. 2 GG gilt ohne Ausnahme für alle rechtlichen Zusammenhänge. Vicki Reitta 06:55, 24. Mär. 2010 (CET)