Stufe (Heraldik)

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Mit einer Stufe
 
Mit rechter Stufe geteilt („Abstufe“)
 
Mit linker Stufe geteilt („Aufstufe“)
Stufe im Wappen Langeneck
 
1335/1345 (nach Zü­ri­cher Wappenrolle)
 
um 1460 (nach Berliner Wappenbuch
 
1605 (nach Siebmacher)
Schwarz, mit rechter silberner Stufe geteilt
Silber, mit rechter schwarzer Stufe geteilt
(Stammwappen derer von Leoprechting)

Die Stufe (auch Staffel oder Absatz genannt) ist in der Heraldik ein Heroldsbild. Sie kann nach heraldisch rechts oder heraldisch links

  • einzeln, mit senkrechten und waagerechten Begrenzungslinien in Wappen Verwendung finden („gemeine Stufe“)
  • in dieser Form in Zweizahl in Wappen erscheinen („Doppelstufe“)
  • oder in dieser Form in Gruppen zu Drei oder mehreren gestaltet sein („Stufen-/Treppenschnitt“)

Alle eben genannten Stufen-Formen sind auch als „schräge/diagonale Stufen“ in Wappen möglich, das heißt, als Stufen, bei denen die „Trittfläche“ nicht waagerecht, sondern diagonal verläuft.

Darstellung

Gemeine/gerade Stufe (Einzahl)

Das Heroldsbild „Stufe“ wird mit zwei waagerechten und einer senkrechten Linie im Wappen dargestellt und erscheint wie eine stufenförmige Teilung.

  • Erscheint die Stufe links im Wappenschild, wird sie Aufstufe oder mit linker Stufe [..] genannt (frz.: chef-quartier senestre; engl.: );
  • Erscheint die Stufe rechts im Wappenschild, nennt man sie Abstufe oder mit rechter Stufe [..];

Mit Stufe geteilt (Tafel III. Figur 57. 58.): heißt ein Schild, dessen Theilungslinie zwischen dem (oberen) ersten und zweiten Drittel der einen Schildesseite waagerecht beginnt, sich bis zur Schildesmitte zieht, dann senkrecht nach unten abbricht und zwischen dem zweiten und dritten (unteren) Drittel der gegenüberliegenden Schildesseite wiederum quer gebrochen, sich dorthin wendet, so daß der Schnitt in der That der Stufe einer Treppe gleicht. Beginnt die Stufe an der rechten Schildesseite (Figur 57.) so heißt sie: rechte Stufe; beginnt sie an der linken (Figur 58.): linke Stufe.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Doppelstufe (Zweizahl)

Doppelstufe
 
Mit rechter Doppelstufe geteilt
(veraltet: schrägrechte Doppelstufe o. ä.)
 
Mit linker Doppelstufe geteilt
(veraltet, bei Siebmacher u. a.: schräglinke Doppelstufe; stufenförmig links­geschrägt/schräg­links­geteilt)

Die Anzahl „der Stufen wird nach der Zahl der senkrechten Linien bemessen“.[2] Dementsprechend liegen eine „(rechte) Doppelstufe“ beziehungsweise eine „linke Doppelstufe“ vor, wenn bei einem stufenförmigen Heroldsbild zwei senkrechte Linien erscheinen.

Stufen-/Treppenschnitt (Mehrzahl)

Stufen-/Treppenschnitt
Araldiz Manno 221T.png
 
Mit rechten Stufen geteilt
(gemäß WBO, Nr. [0401]-105; veraltet: stufenförmig schräg(rechts)geteilt)
 
Mit linken Stufen geteilt
(gemäß WBO, Nr. [0421]-106; veraltet: stufenförmig schräglinksgeteilt)

Wenn mehrere Stufen den Schild schräg oder schräglinks teilen, empfiehlt es sich, dies mit den Bezeichnungen Stufenschnitt oder Treppenschnitt zu melden, die in der heraldischen Literatur meist synonym gebraucht werden. Anderer Umschreibungen lauten „stufen-/treppenförmig geschrägt/schräg(rechts)geteilt“ beziehungsweise „stufen-/treppenförmig linksgeschrägt/schräg(links)geteilt“. Derartige Ausdrücke sollten in Wappenbeschreibungen nur verwendet werden, wenn im Wappen mehr als zwei „Stufen“ erscheinen:

  • Sind mehrere Stufen nacheinander als Trennlinie gereiht, kann man vom Treppen- oder Stufenschnitt oder im Plural von rechten (oder linken) „Stufen“ sprechen.

Schräge/Schräglinke Stufe

Stufen können in der Heraldik nicht nur mit senkrechten und waagerechten Begrenzungslinien gebildet weden, sondern auch mit schrägen beziehungsweise diagonalen. Genau wie ihre „rechtwinkligen“ Pendants können sie den Schild, ein Feld oder eine Wappenfigur schräg(rechts) beziehungsweise schräglinks teilen. Diese Motive ähneln Treppen, bei denen die einzelnen „Trittflächen“ schräg steigen beziehungsweise fallen. Alle oben oben genannten Punkte können auch bei diesen stufenförmigen Wappenfiguren angewendet werden.

Wappenbilderordnung

  • Mit rechter Stufe (geteilt) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0151)-101 aufgenommen.
  • Mit linker Stufe (geteilt) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0151)-102 aufgenommen.
  • Plural: Mit rechten Stufen (geteilt) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0401)-105 aufgenommen.
  • Plural: Mit linken Stufen (geteilt) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0421)-106 aufgenommen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  2. Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 153.