Estländische Ritterschaft

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Die Estländische Ritterschaft war von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis 1920 der politische und rechtliche Zusammenschluss des vornehmlich deutschbaltischen Adels im Norden des heutigen Estlands. Durch die vom jeweiligen Souverän garantierten Standesprivilegien, den politischen Einfluss und den agrarischen Großgrundbesitz war die Ritterschaft außerhalb der Städte bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die herrschende Schicht des Landes. Die Estländische Ritterschaft hatte ihren Sitz auf dem Domberg von Tallinn.[1]

Zugehörigkeit

Die Adelsmatrikel der Estländischen Ritterschaft besteht seit 1756. Insgesamt 308 Geschlechter wurden bei der Estländischen Ritterschaft immatrikuliert. Davon bestehen 179 noch heute.[2]

Geschichte

Schwedische Zeit

Während des Livländischen Kriegs (1558-1583) wurde immer mehr die militärische Überlegenheit Schwedens im Ostseeraum deutlich. Zwischen dem 4. und 6. Juni 1561 leistete der deutschbaltische Adel Estlands freiwillig einen Treueeid auf den schwedischen König Erik XIV. Damit fand die Herrschaft des Deutschen Ordens in Estland ein Ende.

1584 bildete der Adel aus den estnischen Landkreisen Harju (deutsch Harrien), Järva (Jerwen) und Viru (Wierland) die Estländische Ritterschaft.[3] Im selben Jahr schloss sich der Adel von Lääne (Wiek) einschließlich der Insel Hiiumaa (Dagö) der Ritterschaft an. Die estländische Ritterschaft ist damit die älteste der vier deutschbaltischen Ritterschaften.

Das Gebiet der Ritterschaft umfasste den Nordteil des heutigen Estlands. Die Insel Saaremaa (Ösel) behielt ihre eigene Ritterschaft. Hauptinitiator der Estländischen Ritterschaft war neben dem deutschbaltischen Adel der einflussreiche schwedische Befehlshaber und Politiker Pontus de la Gardie.

Bei der Ritterschaft lag (außerhalb der Städte mit ihrer kommunalen Selbstverwaltung) die eigentliche Macht in Estland. Die althergebrachten Landesprivilegien der Ritterschaft wurden bei Thronbesteigung vom jeweiligen Monarchen über Estland bestätigt und erneuert. Die Privilegien der Ritterschaft sahen eine weitreichende Autonomie sowohl bei der Verwaltung des Landes als auch in der Rechtsprechung über die deutsche und estnische Bevölkerung vor. Sie garantierten die Ausübung der evangelisch-lutherischen Religion Augsburger Konfession. Deutsch war Behördensprache.

Die schwedische Staatsmacht war zwar durch einen Generalgouverneur vertreten. Ihm waren aber zwei aus dem estländischen Adel gewählte Berater als Regierungsräte beigegeben. Die Interessen der Ritterschaft wurden vor allem von einem Landtag vertreten, der regelmäßig zusammentrat. Vorsitzender der Ritterschaft war der Ritterschaftshauptmann, der in der Regel vom Landtag für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt wurde.

Russische Zeit

1710 wurde Estland vom russischen Zaren Peter dem Großem erobert. Im Frieden von Nystad 1721 erkannte Schweden den Gebietsverlust völkerrechtlich an. Zar Peter und seine Nachfolger garantierten der Estländischen Ritterschaft auch weiterhin ihre Privilegien. Das Verwaltungssystem, die Eigentumsverhältnisse und die Selbstverwaltung der Adligen blieben erhalten. Das Land behielt die evangelisch-lutherische Religion und Deutsch als Verwaltungssprache bei. Umgekehrt gelobten die deutschbaltischen Adligen dem Zaren Loyalität. Es wurde das Gouvernement Estland gebildet, die zaristische Staatsmacht wurde durch einen Generalgouverneur in Tallinn vertreten.

Mit der Thronbesteigung des russischen Zaren Alexanders II. erkannte dieser erstmals die hergebrachten Privilegien der Estländischen Ritterschaft nicht mehr an. Aber erst Zar Alexander III. versuchte aktiv, die Sonderrechte der Ritterschaft aufzuheben. Ziel war die Schaffung eines russifizierten Einheitsstaates, was in Estland aber nur teilweise gelang.

Republik Estland

Im Zuge der Oktoberrevolution in Russland 1917 und der Wirren des Ersten Weltkriegs erklärte Estland am 24. Februar 1918 als Republik seine staatliche Unabhängigkeit von Russland. Versuche des deutschen Kaiserreichs, das Baltikum mit der Schaffung des Vereinigten Baltischen Herzogtums politisch unter deutsche Oberhoheit zu bringen, scheiterten im November 1918. Im Estnischen Freiheitskrieg gegen Sowjetrussland und gegen die vornehmlich deutschbaltische Landeswehr konnte Estland seine staatliche Unabhängigkeit militärisch behaupten. Die Estländische Ritterschaft wurde daraufhin als Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgelöst.

Die Estnische Verfassung von 1920 hob endgültig alle Standes- und Adelsprivilegien auf, wodurch der politische Einfluss der Ritterschaft endete. Eine Enteignung des deutschbaltischen Großgrundbesitzes (Rittergüter) bildete den Kern des neuen estnischen Agrarstaates, entzog aber den meisten Adligen auf dem Lande die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Viele Deutschbalten siedelten nach Deutschland um.[4]

Zweiter Weltkrieg und danach

Als 1939 aufgrund des Deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakts auf Geheiß Hitlers die in Estland verbliebenen Deutschbalten ihre angestammte Heimat verließen, waren davon auch alle ritterschaftlichen Familien betroffen, die im Lande geblieben waren.

1949 schlossen sich die Überlebenden des Zweiten Weltkriegs in Deutschland zum Verband der Baltischen Ritterschaften e. V. zusammen, in den auch die Familien der ehemaligen Estländischen Ritterschaft integriert sind. Ziel des Verbandes ist es, „gemeinsame Traditionen zu bewahren, das Bewusstsein einer gemeinsamen Vergangenheit mit den Baltischen Staaten aufrechtzuerhalten und das Verständnis für das Baltikum in den westlichen Ländern zu vertiefen.“[5]

Wappen der Ritterschaft

Drei schreitende, vertikal angeordnete blaue Leoparden zieren seit 1918 das Wappen der Republik Estland. Es ist dasselbe Wappen, das die Estländische Ritterschaft seit der dänischen Zeit im 13. Jahrhundert führt. Es ist abgeleitet vom Wappen Dänemarks.

Ritterschaftshauptmänner der Estländischen Ritterschaft

Siehe auch

Literatur

  • Walther Freiherr von Ungern-Sternberg: Geschichte der Baltischen Ritterschaften. Limburg 1960
  • Wilhelm Baron von Wrangell, Georg von Krusenstjern: Die Estländische Ritterschaft, ihre Ritterschaftshauptmänner und Landräte. Limburg 1967
  • Axel Freiherr von Ungern-Sternberg: "Die Estländische Ritterschaft" In: Verband der Baltische Ritterschaften 1949-1999 Limburg 1999, S. 165-192

Weblinks

Anmerkungen

  1. Kiriku plats 1; heute ist das Gebäude Teil des estnischen Kunstmuseum.
  2. http://www.baltische-ritterschaften.de/genestland.htm
  3. Vorläufer war während der dänischen Zeit Estlands die Vereinigung der Vasallen von Harju und Viru, die Universitas vasallorum in Estonia constituta. Die ersten Dokumente der Universitas vasallorum sind bereits für 1252 belegt
  4. Eine Klage der Deutschbalten beim Völkerbund gegen das estnische Agrargesetz hatte keinen Erfolg. Erst später wurde den Deutschbalten eine Entschädigung für enteignetes Land gezahlt, was zu einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen der deutschen Minderheit und dem estnischen Staats betrug.
  5. http://www.baltische-ritterschaften.de/

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Estländische_Ritterschaft“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.