Großherzogtum

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Ein Großherzogtum ist ein Territorium, das von einem Großherzog regiert wird und ist von der Staatsform eine Monarchie. Der Rang eines Großherzogs erinnert an das Heilige Römische Reich deutscher Nation, hat in dessen Nomenklatura jedoch nicht existiert. Der Titel entstand vielmehr zuerst in Italien. Unter Cosimo I. wurde das Herzogtum Toskana durch päpstliches Privileg 1569 (damals weltweit einzigartig) zum Großherzogtum Toskana.

Napoleon Bonaparte gründete mehrere neue Staaten als Großherzogtümer, so zum Beispiel das Großherzogtum Berg (1806, Großherzog Joachim Murat, Hauptstadt Düsseldorf).

Ebenfalls wählte Napoleon den Titel zur formellen Standeserhöhung derjenigen Fürsten, deren Gefolgschaft er sich im Rahmen des Rheinbundes zu versichern gedachte. Da nach dem Ende des napoleonischen Rheinbunds 1815 eine Rückstufung der deutschen Fürsten aus Statusgründen nicht in Frage kam, hatte der Titel weiter bestand.

Das Großherzogtum Berg wurde 1813 von Truppen des Königreichs Preußen besetzt, das aus den rheinischen Teilen das Titular-Großherzogtum Niederrhein machte und es sich selbst verlieh. Im Landeswappen von Nordrhein-Westfalen ist das heraldisch rechte grüne Feld mit silbernen Wellenband das historische Wappen des Großherzogtum Niederrhein von 1817.

Nach den napoleonischen Kriegen bis zum Ende des Ersten Weltkriegs existierten in Europa neun Großherzogtümer:

Bis heute ist allein das Großherzogtum Luxemburg übrig geblieben.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Großherzogtum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Großherzogtum“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.