Großmeister des Malteserordens

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Flagge des Großmeisters

Der Großmeister des Souveränen Ritter- und Hospitalordens vom Heiligen Johannes von Jerusalem, genannt von Rhodos und von Malta (altmodisch auch noch "genannt von Malta" statt des hier verwendeten "und") [1], heute meist Malteserorden genannt, ist dessen oberste Gewalt. Bis 1267 trug er den Titel Meister.

Amt und Würde eines Großmeisters wird einem Professritter mit Ewigen Gelübden übertragen.[1] Kirchenrechtlich steht der Großmeister des Malteserordens im Range eines Kardinals, darf aber als Laie nicht am Konklave teilnehmen. Der Titel des Großmeisters lautet Seine Hoheit und Eminenz,[1] der Fürst und Großmeister. Die Befugnisse des Großmeisters regelt die Verfassung des Ordens.[1] Der Großmeister residiert am Sitz des Ordens in Rom, Via Condotti.

Wahl des Großmeisters

Der Großmeister wird auf Lebenszeit durch den Großen Staatsrat gewählt.

Von dieser Regel gab es folgende Ausnahmen:

  • 1169/70 wurde Gilbert de Aissailly abgesetzt und durch Gaston de Murols ersetzt.
  • 1305 gab Guillaume de Villaret den Titel an seinen jüngeren Bruder Foulques de Villaret ab. Er starb 1307.
  • 1319 wurde Foulques de Villaret abgesetzt und durch Helion de Villeneuve ersetzt.
  • 1383–1395: Auf den Großmeistertitel erhob auch der rivalisierende Großmeister Riccardo Caracciolo Anspruch.
  • 1798–1801: Aus Dankbarkeit für die Gewährung der Zuflucht in Russland setzten die Ritter ihren Großmeister Hompesch ab und erklärten den (nicht-katholischen!) Zaren Paul zum Großmeister; nach dessen Ermordung (1801) wurde 1803 wieder ein römisch-katholischer Großmeister ordnungsgemäß gewählt.
  • 1805–1879: In dieser Zeit wurde der Orden von hierarchisch tiefer gestellten Leutnanten (Statthaltern) geführt.

Erfordernisse für die Wahl zum Großmeister

Artikel 13 der Verfassung des Ordens lautet:[1]

  • § 1
Der Großmeister wird vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Wählbar sind Professritter mit mindestens zehn Jahren in Ewigen Gelübden, sofern sie unter 50 Jahre alt sind; für ältere Professritter genügen drei Jahre in Ewigen Gelübden, sofern sie seit zehn Jahren Mitglieder des Ordens sind.
  • § 2
Der Großmeister und der Statthalter des Großmeisters müssen die Voraussetzungen erfüllen, wie sie zur Aufnahme in die Kategorie der Ehren- und Devotionsritter vorgeschrieben sind.
  • § 3
Der zum Großmeister Gewählte hat vor Amtsantritt dem HI. Vater brieflich Mitteilung von seiner Wahl zu machen.

Der Eid des Großmeisters

Nachdem er den Papst über die erfolgte Wahl informiert hat, legt gemäß Artikel 14 der Verfassung des Ordens[1] der zur Würde des Großmeisters Gewählte in Anwesenheit des Kardinalpatrons in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrat folgenden Eid ab:

Ich, N.N., verspreche und schwöre feierlich bei diesem hochheiligen Kreuzesholz und Gottes heiligen Evangelien, Verfassung, Codex, Regel und die lobenswerten Gewohnheiten unseres Ordens zu wahren und dessen Angelegenheiten gewissenhaft zu leiten. Dazu helfe mir Gott. Und wenn ich darin fehle, sei es auf Gefahr meines Seelenheils.

Verzeichnis der Großmeister

Jerusalem (–1142)

Krak des Chevaliers (1142–1271)

Akkon (1271–1291)

Zypern (1291–1307)

Rhodos (1309–1522)

Malta (1530–1798)

Petersburg (1799–1803)

  • 72. Paul, Zar von Russland (1798–1801) (de facto)
    • Fürst Nikolay Ivanovich Saltykov (1801–1803) (vom heutigen Orden nicht geführt)

Messina/Catania (1803–1805)

Rom (1834–)

Verzeichnis der Statthalter (Leutnants) des Großmagisteriums

Rom (1805–1826)

  •  1. Innico Maria Guevara-Suardo (1805–1814)
  •  2. André Di Giovanni (1814–1821)

Ferrara (1826–1834)

  •  3. Antoine Busca (1821–1834)

Rom (1834–)

  •  4. Carlo Candida (1834–1845)
  •  5. Philippe di Colloredo-Mels (1845–1864)
  •  6. Alessandro Borgia (1865–1871)
  •  7. Johann Baptist Ceschi a Santa Croce (1871–1879) → 74. Großmeister
  •  8. Antoine Hercolani Fava Simonetti (1951–1955) (ad interim)
  •  9. Jean Charles Pallavicini (17. Januar – 8. April 1988) (ad interim)
  • 10. Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto (7. Februar – 11. März 2008) (ad interim)

Verzeichnis der Stellvertreter des Großmeisters

  • Pio Franchi de’ Cavalieri (1929–1931) (während der Erkrankung des 75. Großmeisters)
  • Ernesto Paternò Castello di Carcaci (1955–1962)

Siehe auch

 wikipedia:de:Portal:Malteserorden – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Malteserorden

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Großmeister_des_Malteserordens“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 21. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.