Hausorden

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Als Hausorden bezeichnet man die Orden, die ursprünglich für den Souverän, seine Familie und seine Freunde oder Hofchargen gestiftet wurden. Viele dieser Orden bekamen erst im Laufe der Zeit den Charakter von Militär- oder Zivilverdienstorden. Auch im 19. Jahrhundert wurden noch Hausorden gestiftet und eine klare Abgrenzung gab es nie; Der Oldenburgische Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig deutet darauf hin. In modernen konstitutionellen Monarchien, wie den Niederlanden und Großbritannien sind die Minister nicht für die Auszeichnungen im Hausorden verantwortlich. Dennoch kann das Staatsoberhaupt keine Orden gegen den Willen ihrer Minister erteilen.

Zu den charakteristischen Merkmalen der Hausorden gehören u. a. der Erwerb des Hausordens durch die Prinzen der aktuellen Dynastie durch Geburt oder die Ernennung am 18. Geburtstag und Begrenzung der Anzahl der Ritter.

Die beiden ältesten Orden der Welt, der Hosenbandorden und der Orden vom Goldenen Vlies, waren ursprünglich Hausorden.

In Europa gibt es folgende Hausorden:

Deutschland

Albanien

Bulgarien

Dänemark

Frankreich

Griechenland (Königreich)

Großbritannien

Italien

Montenegro

Niederlande

Österreich-Ungarn (Habsburg)

Rumänien (Königreich)

Russland (Zarentum)

Schweden

Serbien

Spanien

Spanische Krone:

Weblinks

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Hausorden“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 22. Februar 2011 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.