Herrschaft (Territorium)
Als Herrschaft (franz. Seigneurie) wurde in der Feudalzeit das Territorium oder Lehen eines Herrn bezeichnet, der in diesem Gebiet die vollen Herrschaftsrechte ausübte. Sie wurde manchmal auch Herrlichkeit genannt (zum Beispiel Herrschaft In- und Kniphausen).
"Das Werden von Landesherrschaft ist als Prozess der allmählichen Bündelung älterer Einzelrechte aufzufassen, die zu verschiedener Zeit in der Hand eines Herrn vereint, mehr aufgrund von strenger Auslese im Kampf der Nachbarn untereinander als gegen das Königtum. Die Unterlegenen wurden ganz langsam, zumal in der frühen Neuzeit, als private Grundherren aufgefasst, die Sieger klärten ihre Rechte juristisch zur Landeshoheit ab."[1]
Lehen, die vom König oder Kaiser vergeben wurden, hatten im Heiligen Römischen Reich Reichsstandschaft. Waren sie durch Kauf oder Vererbung an Grafen oder Fürsten gelangt, so wurden diese – anders als die Reichsritter – im Reichstag auf der Grafenbank vertreten.
In der „allzeit neuesten Matrikel“ von 1521 sind folgende Reichsherrschaften aufgeführt: Heideck, Staufen, Hohkönigsburg, Vaduz, Weinsberg, Schwarzenberg, Eppstein, Nieder-Isenburg, Polheim, Rheineck, Winneburg, Arenberg, Finstingen, Oberstein-Falkenstein, Daun-Oberstein, Hoorn, Wolkenstein, Gera, Lippe, Losenstein, Steinfurt, Anholt, Spiegelberg, Reichenstein, Isselstein, Schönburg, Degenberg, Sommerau, Reifferscheid, Bergen und Walen, Hewen, Wildenfels, Kriechingen, Rogendorf (Österreich), Königsegg zu Aulendorf, Königseggerberg und Mörsberg.
Einzelnachweise
- ↑ Peter Moraw in: Herrschaft; in Geschichtliche Grundbegriffe; Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland ; Herausgegeben von Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck; Band 3, H-Me; Klett, 1982; ISBN 3-12-903870-1, S.1-102
Siehe auch
Literatur
- Hanns Hubert Hofmann: Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1495–1815. Darmstadt 1976.
Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Herrschaft_(Territorium)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 25. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.