Hochwohlgeboren
Hochwohlgeboren ist eine Anrede für ein Mitglied des niedrigen Adelsstandes.
Gebührte die ursprüngliche Titulation Hoch- und Wohlgeboren zunächst allein Freiherren und Baronen (sofern sie nicht dem Uradel entstammten), so wurde die Anrede „Euer Hochwohlgeboren“ allmählich auch für Angehörige des übrigen niederen Adels (Ritter und Edle) üblich. Seit dem Spätmittelalter führten gleichfalls (bürgerliche) Doktoren der Rechte die Anrede, da sie nach Reichsgesetz mit den Rittern rangierten. Mit der Anrede war das Recht verbunden, sein Familienwappen zu vererben und eigene Ländereien frei zu verwalten.
Hochgeboren war zunächst das Adelsprädikat der Herzöge, die im 17. Jahrhunderts zu Durchlaucht, regierende Herzöge seit 1844 auch zu Hoheit wechselten; Hochgeboren blieb dann die Anrede für nichtregierende Grafen (regierend: Erlaucht) sowie für Freiherren oder Barone aus dem Uradel.
Wohlgeboren war indes die Anrede für bürgerliche Honoratioren, die im 19. Jahrhunderts jedoch zunehmend auf der Anrede „Hochwohlgeboren“ bestanden.
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Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Hochwohlgeboren“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.