Präsumtion
Das Fremdwort Präsumtion (v. lat.: praesumtio) steht für eine Annahme, eine Vermutung oder eine Voraussetzung.
Eine Präsumtion (etymologisch falsch, aber orthographisch ebenfalls korrekt: Präsumption) bezeichnet allgemein die Voraussetzung, die bei der Beurteilung einzelner Fälle aus Wahrscheinlichkeitsgründen als Regel zugrunde gelegt wird.
Das Adjektiv präsumtiv steht für mutmaßlich. Unter anderem bezeichnet präsumtiv das voraussichtliche Entwicklungsvermögen eines Keimteils. Im staatsrechtlichen Zusammenhang ist oft auch von einem präsum(p)tiven Nachfolger die Rede, wenn der voraussichtliche bzw. designierte nächste Machthaber gemeint ist.
Als Präsumtivwerte werden Werte bezeichnet, die etwa aus alten Untersuchungen bekannt sind. Sie werden so behandelt, als ob sie wahre Werte wären.
Weblinks
Präsumtion. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bd. 13, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 318.
Quellenhinweis
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