Rotwachsfreiheit

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Die Rotwachsfreiheit (lat. ius cerae rubeae) war ein besonderes, im Heiligen Römischen Reich seit etwa Ende des 14. Jahrhunderts vom Kaiser oder König verliehenes Privileg, das so genannte „Rotsiegelprivileg“. Es beinhaltete das Recht, bei allen Siegelungen rotes Siegelwachs gebrauchen zu dürfen.

Ansonsten siegelten

Weblinks

Literatur

  • Georg von Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe. Definitionen und Beschreibungen, in: Deutsches Adelsblatt, Jahrgang XLI (2002)


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