Rotwachsfreiheit
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Die Rotwachsfreiheit (lat. ius cerae rubeae) war ein besonderes, im Heiligen Römischen Reich seit etwa Ende des 14. Jahrhunderts vom Kaiser oder König verliehenes Privileg, das so genannte „Rotsiegelprivileg“. Es beinhaltete das Recht, bei allen Siegelungen rotes Siegelwachs gebrauchen zu dürfen.
Ansonsten siegelten
- Kaiser, Könige, Kardinäle, staatsrechtlich „Souveräne“ mit rotem Wachs,
- geistliche Stifte und Klöster mit grünem Wachs,
- Freie Reichsstädte mit weißem Wachs,
- der Patriarch von Jerusalem und die Großmeister der geistlichen Ritterorden mit schwarzem Wachs.
Weblinks
- Rotwachsfreiheit, auf der Webseite des Deutschen Adelsrechtsausschusses
- Erhebung von Georg, Hieronymus und Sigmund Schlaginhauffen in den rittermäßigen Adelsstand, Wappenbesserung und rote Wachsfreiheit durch Kaiser Ferdinand, 3. Mai 1621
Literatur
- Georg von Frölichsthal: Adelsrechtliche Begriffe. Definitionen und Beschreibungen, in: Deutsches Adelsblatt, Jahrgang XLI (2002)
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Rotwachsfreiheit“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 26.Mai 2010 (Permanentlink: []). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.