Sachsen-Gotha

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Sachsen-Gotha war ein sogenanntes ernestinisches Herzogtum im heutigen Freistaat Thüringen. Es wurde 1640 gegründet und 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha und Altenburg erweitert. Im Jahr 1680 wurde es in einer Erbteilung in sieben verschiedene Herzogtümer aufgeteilt.

Geschichte

Herzogtum Sachsen-Gotha 1680 vor der Aufteilung in 7 Herzogtümer
Schloss Friedenstein in Gotha, 1643–1654 als herzogliche Residenz und Verwaltungssitz von Sachsen-Gotha erbaut

Sachsen-Gotha entstand 1640 aus einer Erbteilung des Herzogtums Sachsen-Weimar und fiel an Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha (der Fromme), den zweitjüngsten Sohn Herzog Johanns III. von Sachsen-Weimar.

Ernst I. wählte für sein Fürstentum Gotha als Residenzstadt. In den 35 Jahren seiner Regentschaft konnte er das Herzogtum durch Erbschaften erheblich vergrößern:

Herzog Ernst I. starb 1675 und hinterließ 7 Söhne, die sich zunächst die Regentschaft teilten, da die Ernestiner bis dahin die Primogenitur in der Erbfolge ablehnten. Der älteste Sohn leitete zunächst nach dem Wunsch des Vaters als Herzog Friedrich I. die Regierungsgeschäfte. Der Versuch der gemeinsamen Hofhaltung im Schloss Friedenstein in Gotha scheiterte jedoch, und 1680 wurde das Erbe unter den sieben Brüdern aufgeteilt:

  1. Friedrich I. (1646–1691) erhielt das verkleinerte Sachsen-Gotha-Altenburg
  2. Albrecht (1648–1699) erhielt Sachsen-Coburg
  3. Bernhard I. (1649–1706) erhielt Sachsen-Meiningen
  4. Heinrich (1650–1710) erhielt Sachsen-Römhild
  5. Christian (1653–1707) erhielt Sachsen-Eisenberg
  6. Ernst (1655–1715) erhielt Sachsen-Hildburghausen
  7. Johann Ernst (1658–1729) erhielt Sachsen-Saalfeld.

Herzöge von Sachsen-Gotha

  1. 1640–1674 Ernst I. der Fromme (1601–1675), Sohn Johanns von Sachsen-Weimar

Für die nachfolgenden Herzöge siehe Sachsen-Gotha-Altenburg