Sachsen-Eisenach

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Karte von Sachsen-Eisenach
Das Herzogliche Residenzhaus in Eisenach
Karte von Sachsen-Eisenach

Sachsen-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Die Hauptstadt war Eisenach.

Sachsen-Eisenach wurde im Heiligen Römischen Reich als Fürstentum geführt und war als solches Mitglied im Obersächsischen Reichskreis. Seit das Haus Wettin 1423 durch Übertragung des Herzogtums Sachsen-Wittenberg die Kurfürstenwürde und den Herzogestitel des alten Stammesherzogtums Sachsen erwarb, trugen alle Mitglieder der Familie, unabhängig davon, ob sie regierten oder nicht, den Titel eines "Herzogs zu Sachsen". Als ältester und vornehmster Titel ging dieser Titel allen anderen Titeln voran (mit Ausnahme des Kurfürstentitel, diesen hatten die Ernestiner allerdings 1547 dauerhaft an die Albertiner verloren). Da der "Fürst von Eisenach" als Ernestiner zugleich auch "Herzog zu Sachsen" war, und dieser Titel dem Fürstentitel voranging, wird auch vom "Herzogtum Sachsen-Eisenach" gesprochen.

Aufgrund der ernestinischen Erbfolgeregelungen kam es im Zuge der jeweiligen Landesteilungen meist zu einer weiteren Aufsplitterung des Gesamtstaates, hiervon war auch das Eisenacher Gebiet in unterschiedlichem Umfang betroffen. Seine Unabhängigkeit verlor es hin und wieder, wenn die regierende Herzogslinie ausstarb und das Land im Zuge von gegenseitigen Erbverträgen mit anderen ernestinischen Ländern vereinigt wurde. Die eigenständige Geschichte des Herzogtums endete 1741 endgültig, als es an den ernestinischen Herzog Ernst August I. von Sachsen-Weimar fiel. 1809 wurde Sachsen-Eisenach unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach per Verfassung auch staatsrechtlich mit Sachsen-Weimar zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach zusammengelegt und stieg 1815 auf dem Wiener Kongress zum Großherzogtum auf.

Geschichte

Vor der Inbesitznahme durch die Wettiner

Die Stadt Eisenach spielte schon vor den Wettinern eine bedeutende Rolle in der Geschichte Thüringens. Dies verdankt die Stadt vor allem der in ihrer unmittelbaren Nähe gelegenen Wartburg, die der Legende nach 1067 von dem Grafen Ludwig dem Springer aus dem Hause der Ludowinger gegründet wurde. 1131 erwarben die Ludowinger den Titel eines Landgrafen von Thüringen und damit eine Vorherrschaft unter allen thüringischen Adligen. Außerdem gelang es der Familie ebenfalls die Landgrafschaft Hessen zu erwerben. Die Wartburg wurde von den Ludowingern zu ihrer Hauptburg und zum Zentrum ihrer Herrschaft in Thüringen ausgebaut. Um die gleiche Zeit (Mitte des 12. Jahrhunderts) entstand auch der Ort Eisenach durch Verschmelzung dreier Marktflecken zu Fuße der Burg. 1247 starben die Ludowinger mit dem Tode Heinrich Raspes aus, es kam zu einem Erbfolgekrieg, in dessen Folge die Wettiner (Heinrich der Erlauchte) 1264 die Landgrafschaft Thüringen behaupten konnte, während das Haus Brabant (siehe Sophie von Brabant und Heinrich I.) die hessischen Landesteile erstritten. Somit gerieten Eisenach und die Wartburg vom Zentrum des Herrschaftsgebietes der Ludowinger in eine Randlage bezüglich der Besitztümer der Wettiner.

Eisenach unter den Wettinern bis zur ersten Abspaltung als eigenständiges Fürstentum

Für die reichspolitische Stellung war offenbar der Besitz der Wartburg entscheidend, ihr Besitz symbolisierte die rechtmäßige Herrschaft über die Landgrafschaft Thüringen, diesen Besitz mussten folglich die Söhne Albrechts II. sowohl gegen ihren Vater als auch gegen die Könige Adolf von Nassau und Albrecht von Österreich behaupten, was zu einem mehrjährigen, von allen Seiten äußerst brutal geführten Bürgerkrieg in Thüringen führte. Eisenach wurde anschließend in den Wettinischen Gesamtbesitz eingegliedert, seine Bedeutung wandelte sich jedoch rasch, da die Wettiner sich fortan auch durch neue kriegerische Verwicklungen (Hussitenkriege) und auf den Landesausbau und die Behauptung ihrer Gebiete gegen Böhmen und Brandenburg konzentrierten. Das Gebiet der Landgrafschaft Thüringen bildet auch unter den Wettinern eine Gesamtheit, es wurde sogar durch das Aussterben einiger Grafengeschlechter durch Erbverträge vergrößert, dies trifft insbesondere auf das Gebiet der Grafen von Henneberg zu.

Folgen der Landesteilungen

1485 teilten die Brüder Kurfürst Ernst von Sachsen und Herzog Albrecht III. ihren Besitz - bekannt als Leipziger Teilung. Es entstanden die ernestinische und die albertinische Linie der Wettiner, welche beide noch heute bestehen. Bereits im Ergebnis dieser ersten Teilung begann eine verhängnisvolle Aufsplitterung des Landes, die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere der Handelsverkehr wurden damit gehemmt. Die Verleihung des Reichs-Messeprivilegs an die aufstrebende Handelsstadt Leipzig durch den römisch-deutschen König Maximilian I. im Jahre 1497 und die Verschärfung dieser Bestimmungen im Jahr 1507 brachen auch Eisenachs Wirtschaftskraft nachhaltig. [1] Eisenach war dem Zweig der Ernestinern zugefallen, deren Hauptresidenz Wittenberg war. Während der Reformation unterstützten diese Martin Luther und dessen Anhänger. Mit Zustimmung Friedrich des Weisen), gelangte Luther in dessen Obhut auf die Wartburg und übersetzte dort das Neue Testament. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges verloren die Ernestiner 1547 die sächsische Kurwürde und alle außerhalb Thüringens gelegenen Gebiete an die Albertiner (Wittenberger Kapitulation), da so auch die bisherige Hauptresidenz Wittenberg verlustig ging, trat die Stadt Weimar an deren Stelle. Eisenach verblieb bei den Ernestinern und gehörte zu dem von Weimar aus regierten, stark verkleinerten, Ernestinischen Gesamtbesitz.

Bald nach der Wittenberger Kapitulation begann eine Folge dynastischer Landesteilungen, bei denen auch das Herzogtum Sachsen-Eisenach als unabhängige politische Einheit entstand. Den Anfang machte die Erfurter Teilung des Jahres 1572. Johann Friedrich der Großmütige, der letzte ernestinische Kurfürst und Verlierer des Schmalkaldischen Krieges, hatte drei Kinder, Johann Friedrich den Mittleren, Johann Wilhelm I. und Johann Friedrich den Jüngeren. Schon 1565 hatten die beiden älteren Söhne ihre Besitzungen vorläufig geteilt, wobei Johann Friedrich dem Mittleren Gotha, Johann Wilhelm I. Weimar zufiel. Eisenach gehörte zum Herrschaftsbereich Johann Friedrich des Mittleren. Dieser begab sich bald auf einen abenteuerlichen politischen Kurs, gerichtet gegen den Kaiser und die Albertiner, mit dem Ziel die Kurwürde zurückzuerhalten. (vgl. auch Grumbachscher Händel). Über Johann Friedrich wurde deshalb die Reichsacht verhängt, er wurde schließlich 1566 von kaiserlichen Truppen ergriffen und verbrachte den Rest seines Lebens in kaiserlicher Gefangenschaft in Österreich. Seine Besitzungen wurden eingezogen und seinem Bruder Johann Wilhelm I. übergeben. Zum letzten Mal, und nur für kurze Zeit, war damit der ernestinische Besitz in Thüringen in einer Hand vereinigt.

Auch Johann Wilhelm I. zog sich wegen seiner Dienst für den französischen König Karl IX. bald den Zorn des Kaisers zu. Dieser erinnerte sich deshalb des immer noch gefangen gehaltenen Johann Friedrich des Mittleren, bzw. der Tatsache, dass dieser zwei Kinder hatte, Johann Casimir und Johann Ernst. Auf Betreiben des Kaisers wurden nun diese beiden Kinder durch den Reichstag von Speyer (1570) wieder in die Erbfolge des gefangengehaltenen Vaters eingesetzt. Mit dem Erfurter Teilungsvertrag zwang der Kaiser zusammen mit den Albertinern, Johann Wilhelm I. das ehemals von Johann Friedrich dem Mittleren beherrschte Gebiet zu Gunsten von dessen Kindern wieder herauszugeben.

Es entstand so 1572 das kurzlebige Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach (nicht zu verwechseln mit dem späteren Sachsen-Coburg und Gotha (Herzogtum)). Regiert wurde das neue Fürstentum nominell von den beiden Brüdern Johann Casimir und Johann Ernst gemeinsam, da diese jedoch beide noch minderjährig waren, wurde eine Regentschaft eingerichtet, die von Kurfürst August von Sachsen (Albertiner) geführt wurde. 1586 übernahmen die beiden Brüder dann selbst die Regierung. Dieser Phase folgte 1596 eine weitere Landesteilung, Johann Casimir regierte fortan in Sachsen-Coburg allein, an Johann Ernst wurden westthüringische Gebiete und Ämter als eigenständiges Herzogtum Sachsen-Eisenach abgetrennt. Johann Ernst wurde somit zum ersten Herzog von Sachsen-Eisenach, das nun als politisch unabhängiges Land in Erscheinung tritt.

Die Teilung von 1596 war allerdings nicht von Dauer. Johann Casimir von Sachsen-Coburg verstarb 1633 kinderlos, so dass sein Land seinem jüngeren Bruder Johann Ernst als Erbe zufiel. Somit entstand das Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach erneut. Auch diese Konstellation war nicht von Dauer, denn 1638 verstarb auch Johann Ernst. Da dessen einziger Sohn bereits kurz nach der Geburt verstorben war, war damit die Linie der Herzöge von Sachsen-Coburg-Eisenach bereits wieder erloschen. Das Land wurde unter den noch bestehenden ernestinischen Linien aufgeteilt, 2/3, darunter auch die Stadt Eisenach selbst und die Wartburg, fielen an Sachsen-Weimar, das restliche Drittel an Sachsen-Altenburg. (vgl. Ernestinische Teilung)

Die zweite Unabhängigkeit von Sachsen-Eisenach

Zum Zeitpunkt des Anfalls von Eisenach-Gotha regierte in Sachsen-Weimar Herzog Wilhelm IV., allerdings nicht allein, er musste seine beiden Brüder Albrecht und Ernst an der Regierung beteiligen. Die Vergrößerung des Herzogtums durch den Anfall der 2/3 des Eisenachisch-gothaischen Territorium bot dem Herzog nun die Gelegenheit einer neuen Landesteilung, für die beiden jüngeren Brüder wurden 1641 eigene Landesteile abgetrennt, so dass Wilhelm in Sachsen-Weimar allein herrschen konnte. Es entstanden so erneut die beiden Fürstentümer Sachsen-Gotha und Sachsen-Eisenach, Sachsen-Gotha fiel an Ernst, der dort als Ernst I., der Fromme, regierte, Sachsen-Eisenach erhielt Albrecht.

Albrecht von Sachsen-Eisenach regierte nur drei Jahre, er verstarb bereits 1644 ohne Nachkommen. Damit war auch die zweite Unabhängigkeit des Landes beendet, Sachsen-Eisenach wurde hälftig zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Weimar geteilt, die Stadt Eisenach und die Wartburg fielen an Sachsen-Weimar zurück.

Die dritte Unabhängigkeit des Landes

Fast 20 Jahre wurde Sachsen-Eisenach von Sachsen-Weimar aus regiert. 1662 kommt es jedoch zu einer erneuten Landesteilung, Sachsen-Eisenach erstand damit wieder als eigenständiges Fürstentum. In diesem Jahr war der Weimarer Herzog Wilhelm IV. verstorben. Er hinterließ vier Kinder, Johann Ernst, Adolf Wilhelm, Johann Georg und Bernhard. Diese teilten nach dem Tode ihres Vaters das Herzogtum Sachsen-Weimar erneut. Der älteste bestieg als Johann Ernst II. in Weimar den herzoglichen Thron. Adolf Wilhelm dagegen erhielt das von Weimar abgeteilte Herzogtum Sachsen-Eisenach und nahm seine Residenz in Eisenach. Er musste sich das Land allerdings mit seinem jüngeren Bruder Johann Georg I. teilen, dem die Einkünfte aus einer Reihe von Ämtern in Sachsen-Eisenach zustanden und der seine Residenz in Marksuhl nahm. Adolf Wilhelm heiratete 1663 Marie Elisabeth, eine Tochter des Herzogs August von Braunschweig. Mit ihr hatte er fünf Kinder, von denen die ältesten vier jeweils bereits kurz nach ihrer Geburt verstarben. 1668 verstarb Adolf Wilhelm in Eisenach, kurz vor der Geburt seines fünften Kindes Wilhelm August. Sachsen-Eisenach wurde nun von Johann Georg I. verwaltet, als Vormund für Wilhelm August. 1671 verstarb auch Wilhelm August. Johann Georg I. herrschte damit in Sachsen-Eisenach allein.

1672 erlosch mit dem Tode von Friedrich Wilhelm III. die Linie der Herzöge von Sachsen-Altenburg, 1/4 ihres Territoriums fiel an die Weimarer Linie. Nunmehr wurde auch für Bernhard ein eigenes Herzogtum abgeteilt, er erhielt Sachsen-Jena, Sachsen-Eisenach erhielt eine Reihe weiterer Ämter und somit die Gestalt, die es bis zu seinem Ende 1741 haben sollte.

1685 führte Johann Georg I. für Sachsen-Eisenach die Primogenitur ein, um weitere Landesteilungen zu verhindern.

Diesmal war die Unabhängigkeit des Landes von längerer Dauer, insgesamt vier Herzöge regierten Sachsen-Eisenach. Erst 1741 erlosch die Linie mit dem Tod Herzogs Wilhelm Heinrichs und das Land fiel, diesmal endgültig, an Sachsen-Weimar zurück.

Seit 1741 hatte also das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach seine endgültige Gestalt. Es bestand aus zwei verschiedenen größeren Landesteilen, Weimar und Eisenach, die territorial nicht miteinander verbunden waren. Staatsrechtlich bestanden die beiden Teile jedoch noch getrennt fort, lediglich durch Personalunion in der Person ihres Herrschers miteinander verbunden. In beiden Landesteilen galten unterschiedliche Rechte, insbesondere was die Beteilungsrechte der Landstände betraf, und Herzog Ernst August I., der erste Herrscher, der wieder beide Territorien regierte, hatte deshalb auch einige Schwierigkeiten, seinen weimarer, am Absolutismus ausgerichteten Regierungsstil, in Eisenach durchzusetzen. Erst 1809 wurde die staatsrechtliche Vereinigung von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach durch die "Konstitution der vereinigten Landschaft des Herzoglich Weimarischen und Eisenachischen Landes mit Einschluß der Jenaischen Landesportion" vollzogen.

Zeittafel und Herrschertabelle

  • 1067: sagenhafte Gründung der Wartburg.
  • 1131: Gründung der Landgrafschaft Thüringen unter den Ludowingern
  • Mitte 12. Jahrhundert: Entstehung der Stadt Eisenach.
  • 1264: Die Wettiner erwerben den thüringischen Anteil der Landgrafschaft Thüringen, zugleich entsteht aus dem westlichen Herrschaftsgebiet der Ludowinger mit den Zentren Marburg und Kassel die Landgrafschaft Hessen. Bedeutende wettinische Landgrafen sind Friedrich der Freidige, Albrecht der Entartete, Friedrich der Ernsthafte und Balthasar von Thüringen.
  • 1485: Leipziger Teilung, es entstehen die Ernestinische und die Albertinische Linie der Wettiner, Eisenach fällt an die Ernestiner.
  • 1547: Die Ernestiner verlieren die sächsische Kurwürde.
  • bis 1572: Eisenach ist Teil des Ernestinischen Gesamtbesitzes.
  • 1572: Erfurter Teilung. Eisenach ist Teil des Fürstentums Sachsen-Coburg-Eisenach.
  • 1596: Eisenach wird von Sachsen-Coburg getrennt.
  • 1596-1638: Herzog Johann Ernst (geboren 1566, gestorben 1638).
  • 1633: Johann Ernst erwirbt Sachsen-Coburg, Eisenach ist wiederum Teil von Sachsen-Coburg-Eisenach.
  • 1638: Eisenach wird unter Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg aufgeteilt, die Stadt Eisenach fällt an Sachsen-Weimar.
  • 1638-1641: Eisenach ist Teil von Sachsen-Weimar.
  • 1641: Eisenach wird von Sachsen-Weimar getrennt.
  • 1641-1644: Herzog Albrecht (geboren 1599, gestorben 1644).
  • 1644: Teilung von Eisenach zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha.
  • 1644-1662: Eisenach ist Teil von Sachsen-Weimar.
  • 1662-1668: Herzog Adolf Wilhelm (geboren 1632, gestorben 1668).
  • 1668-1671: Herzog Wilhelm August (geboren 1668, verstorben 1671) unter der Vormundschaft seines Onkels Johann Georg I.
  • 1672-1686: Herzog Johann Georg I. (geboren 1634, verstorben 1686).
  • 1672: Sachsen-Eisenach erhält nach dem Erlöschen von Sachsen-Altenburg zusätzliche Territorien.
  • 1685: Johann Georg I. führt für Sachsen-Eisenach das Prinzip der Primogenitur ein.
  • 1686-1698: Herzog Johann Georg II. (geboren 1665, verstorben 1698).
  • 1698-1729: Herzog Johann Wilhelm (geboren 1666, verstorben 1729).
  • 1729-1741: Herzog Wilhelm Heinrich (geboren 1691, verstorben 1741).
  • 1741 Eisenach fällt erneut, diesmal endgültig an Sachsen-Weimar
  • 1809 Staatsrechtliche Vereinigung von Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach.


Einzelnachweise

  1. Reinhard Jonscher, Willy Schilling Kleine Thüringische Geschichte Jena 2005 ISBN 3-910141-74-9 S.93

Quellen

  • Thüringen. In: Hans Patze (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Band 9. Alfred-Kröner-Verlag, Stuttgart 1989, ISBN 3-520-31302-2, S. 88–90.
  • Gerd Bergmann: Ältere Geschichte Eisenachs. Von den Anfängen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Hrsg.: Eisenacher Geschichtsverein. Kröner, Eisenach 1994, ISBN 3-9803976-0-2.
  • Gerd Bergmann Das Eisenacher Land und seine wechselnden Ausdehnungen im Laufe der Zeiten. EP-Report 2 Heimatblätter des Eisenacher Landes, Marburg 1992, ISBN 3-924269-94-7, S. 60-64.
  • Reinhard Jonscher, Willy Schilling: Kleine thüringische Geschichte - Vom Thüringer Reich bis 1990, Jenzig-Verlag, Jena 2001, ISBN 3-910141-44-7
  • Willy Flach: Die staatliche Entwicklung Thüringens in der Neuzeit in Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde Jahrgang 1941, Nr. 43



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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Sachsen-Eisenach“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 27. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.