Wismarer Wappen
Hansestadt Wismar Land Mecklenburg-Vorpommern | |
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Blasonierung | |
Mastflagge | |
Basisdaten | |
Einführung: | 1995 |
Rechtsgrundlage: | |
Belege: |
... |
Änderungen: | 1918, 1995 |
Quellen | |
1 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar: §1, Abs.2 |
Die Hansestadt Wismar nutzt zwei verschiedene Wappen. Eines, mit dem Schiff, als das offizielle Wappen, welches das einzige ist, welches der Rat der Stadt führt, das andere, mit dem Stierkopf, eigentlich ein älteres Wappen, als Signet
, welches nicht für den offiziellen Gebrauch bestimmt ist, dafür aber von jedem verwendet werden darf.
Geschichte
Das älteste Siegel der Stadt, von 1250, zeigt bereits die Kogge und einen Schild mit Stierkopf am Mast. Das Schiff weist auf die Bedeutung des Handels der hanseatischen Hafenstadt, die Fische darunter auf die des Fischfangs. Die Bedeutung der Möwe, welche nicht gleich, erst im 14. Jahrhundert auf dem Siegel erschien, ist nicht überliefert. Der Schild am Mast weist auf das Herzogtum Mecklenburg, zu dem die Stadt bereits früh gehörte.
Bis 1918 war das Wappen der Stadt das Kleine Wappen mit dem Stierkopf und den rot-weißen Streifen von der Flagge Wismars. Ab 1918 wurde das alte Siegel als Wappen geführt, in diesem Fall mit blauem Feld, welches ab 1995 silber ist.
Aktuelles Wappen
Das heutige Wappen wurde am 30. Juni 1994 durch das Innenministerium anerkannt und unter der Nr. 27 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert.
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar blasoniert das Wappen folgendermaßen: „Das Wappen zeigt in Silber über blauem Wellschildfuß, darin drei (2:1) silberne Fische, die oberen zugewendet, der untere nach links gekehrt, eine nach links schwimmende rote Kogge mit zwei silbernen Streifen längs der Deckslinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet; am Mast eine goldene Tatzenkreuzspitze, darunter eine nach links wehende, zweimal von Silber und Rot längsgestreifte Flagge, ein goldener Mastkorb und ein goldener Schild, dieser belegt mit einem herschauenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; auf dem Bug der Kogge eine nach links gekehrte widersehende natürliche Möwe.“
Weiterhin heißt es dort über das Signet: „Das frühere, ehemalige Wappen der Stadt Wismar – gespalten, rechts in Gold ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; links vier Querbänder gleicher Breite von Silber und Rot – darf als Wappenzeichen (Signet) weiterverwendet werden“.[1]
Literatur
- Georg Braun
(Hrsg.); Frans Hogenberg
: Civitates Orbis Terrarum. Köln 1572–1612.
Weblinks
- Commons: Wismarer Wappen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Wismarer Wappen auf ngw.nl
Einzelnachweise
- ↑ Vgl.: Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 18. Februar 1994 (PDF; 22 kB)
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Wismarer_Wappen“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 18. Juli 2017 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.