Albrecht von Wallenstein
Wallenstein, eigentlich Albrecht Wenzel Eusebius von Waldstein, (* 24. September 1583 in Hermanitz an der Elbe, Böhmen; † 25. Februar 1634 in Eger, Böhmen) war Herzog von Friedland, Fürst von Sagan und zweimal Oberbefehlshaber der kaiserlichen Streitkräfte im Dreißigjährigen Krieg.
Kaum eine Karriere ist beeindruckender und schicksalhafter, keine wirft so viele Fragen auf. Seine Heirat öffnet ihm schliesslich das Tor zu Reichtum und Macht. Sein Organisations- und Führungstalent macht ihn vom Feldherrn zum Herzog. Als Geldgeber und Revolutionär leistet er dem Kaiser treue Dienste. Doch der Absturz ist unvermeidlich, als seine Macht dem des Kaisers fast ebenbürtig ist. Erst feiert er Erfolge als Retter in der Not und vertreibt die Schweden aus Deutschland. Seine Rückkehr ist aber nur kurz. Wallensteins Tod ist genauso mysteriös und spektakulär wie sein Leben. Mit Friedrich Schillers "Geschichte des Dreißigjährigen Krieges" und der "Wallenstein"-Trilogie ist das Leben und Sterben Wallensteins zum Allgemeingut deutscher Klassik geworden. Der Name Wallenstein hat sich durch Schillers Drama eingebürgert, dem wir unser ganzes historisch nicht immer ganz richtiges Wallenstein Bild verdanken.
Werdegang
Von diesem uralten böhmischen Herrengeschlechte — welches im gräflichen Stande in Böhmen, Mähren und Ungarn noch in zahlreichen Sprossen blüht — kommt für den Umfang vorliegender Arbeit nur eine einzige Persönlichkeit in Betracht: bemerkenswerth in ihrem Emporsteigen, gewaltig in ihrer Macht und bedauernswerth in ihrem Ende: Albrecht v. W., Herzog von Friedland und Sagan, der berühmte Feldherr des dreissigjährigen Krieges. Das oft genug geschriebene und vielleicht immer noch nicht ganz geklärte Bild seines Lebens und Wirkens liegt ausserhalb des Rahmens vorstehender Zeilen; einzig seine Standeserhebungen, wie sein Verhältniss zu Schlesien soll berücksichtigt werden. Geboren 1583. 14.|24. September zn Hermanitz in Böhmen, trat er nach zurückgelegten Studien in kaiserliche Kriegsdienste und wurde 1617 zum k. k. Kämmerer und Obersten ernannt, als welcher er sich u. a. auch in der Schlacht am weissen Berge auszeichnete. Nach der Niederwerfung des böhmischen Aufstandes erwarb er aus den dem Kaiserheim gefallenen confiscirten Gütern einige 60 kleinere und grössere Herrschaften für den Betrag von über 7 Millionen Gulden; 1622. 12. 7. kaufte er vom Fiscus für 150000 rhein. Gulden die Herrschaft Friedland in Böhmen und erhielt 1622. 15. 9. durch Majestätsbrief als k. k. Kämmerer, Kriegsrath und Oberst das Wappen der Herrschaft Friedland und die Pfalzgrafenwürde. 1623. 14.1. wurde ihm die kaiserliche Bestätigung des bewilligten Majorats und Fideicommisses, des Titels „Hoch- uud Wohlgeboren" für den jeweiligen Regierer des Hauses Waldstein und Friedland, sowie des friedländischen Wap¬pens und des Palatinates zu Theil und im selben Jahre am 7. >eptember wurde er in den Eeichsfürstenstand nach der Primogenitur erhoben, welcher Erhebung im Februar 1624 der Titel „Fürst v. Friedland, Begierer des Hauses Waldstein und Friedland" folgte. Die Herrschaft Friedland wurde dto. 1624. 12, 3. zu einem Fürstenthaine als fürstliches Lehn nach dem Rechte der Erstgeburt für den Erwerber des Fürstenstandes, sowie den jedesmaligen Regierer des Hauses aus seinen directen Nachkommen erhoben. 1625. 13. 6. wurde der Fürst für sich und die erstgeborenen Söhne in den herzoglichen Stand erhoben, während die übrigen Söhne den Titel „Fürsten zu Friedland" führen sollten, -welche Erhebung auch durch Majestätsbrief dto. 1627. 4.1. ihm und allen nach ihm regierenden Herzogen von Friedland bestätigt wurde. Das Herzogthum Sagan nebst der Herrschaft Priebus erwarb er durch Kauf vom Kaiser dto. 1627. 1. 9., von welchem Kaufe die schlesische Kammer durch kaiserliches Schreiben dto. 6. 9. 1627 in Kenntniss gesetzt wurde; doch gab er den Kaufbrief wieder zurück und liess sich das Fürstenthum durch einen Lehnsbrief vom 2. 1. 1628 als kaiserliches Lehn auftragen, welches durch kaiserliches Diplom dto. 1628. 16 2. zum „Herzogthum Sagan" erhoben und dem Besitzer und seinen Nachkommen zugleich das „jus nobilitandi et erigendi pagos et civitates" verliehen wurde. Wenige Wochen vorher — 1628. 26. 1. — hatte der Kaiser das Herzogthum Mecklenburg, Fürstenthum Wenden, Grafschaft Schwerin und die Herrschaft der Lande Rostock und Stargardt — deren die Herzoge von Mecklenburg verlustig erklärt wurden — dem Herzoge von Friedland verkauft und die geistlichen Stifter in denselben ihm verpfändet, worüber 1629.16. 6. in Wien der Lehensbrief ausgefertigt wurde. Der Titel des Herzogs war nun: „Albrecht von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Friedland und Sagan, Fürst zu Wenden, Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargardt". Mit dem Jahre 1630 begann der Glückstern des so hoch Gestiegenen zu erbleichen. Seine Neider erreichten, dass er vom Oberbefehle der kaiserlichen Armee enthoben wurde; Gustav Adolf setzte bei seiner Landung in Deutschland die Herzöge von Mecklenburg wieder in ihre Lande ein — wofür der Herzog von Friedland lt. Urkunde dto. 1632. 16. 4. mit dem Pfandbesitze des schlesischen Fürstentums Glogau entschädigt wurde — und wenn auch der Kaiser 1631 wieder ihm den Oberbefehl übertrug und es den Anschein hatte, als würde er in seiner Macht auch über seine Neider den Sieg davontragen, so unterlag er in dem Kampfe gegen vereinte Kräfte: die der Geschichte angehörigen Ereignisse der Jahre 1632 und 33 führten zur blutigen Katastrophe des 25. Februar 1634 in Eger, in welcher der gewaltige Mann durch Mörderhände ein blutiges Ende fand. Sein reicher Besitz wurde zum grössten Theile an jene verteilt, welche durch ihre Intriguren zu seinem Sturze beigetragen hatten.[1]
Wappen
Blasonierung
a. Waldsteinsches Wappen
Das ursprüngliche Stammwappen war in Gold ein blauer doppeltgeschweifter Löwe (bei einigen Linien in Blau ein goldener Löwe) und auf dem Helme mit blau-goldenen Decken ein geschlossener - vorn blauer, hinten goldener - Flug (auch ein wachsender Löwe). Gegen Ende des 15. Jahrhunderts findet sich das Wappen quadrirt von Gold und Blau und jedes Feld belegt mit rechts gekehrtem Löwen verwechselter Farbe; im 16. Jahrhundert jedoch erscheinen die Löwen gegen einander gekehrt, wie das Wappen noch gegenwärtig geführt wird.
b. Waldsteinsches Wappen 1622
(bei Ertheilung der Pfalzgrafenwürde)
In Roth ein silberner, rechts gekehrter gekrönter Adler. Kleinod: Schildesfigur. Decken: roth-silbern (ex cop. dipl.).
c. Herzog von Friedland
In Roth ein silberner Adler (Friedland), auf der Brust den quadrirten Stammschild. Den Hauptschild deckt der Fürstenhut.
d. Herzog von Friedland und Sagan
In Roth der gekrönte silberne Adler noch mit Halskrone und Herzschild auf der Brust. Herzschild gespalten. Vorn getheilt: oben in Silber ein vorwärts gekehrter Engel ohne Arme mit blauen erhobenen Flügeln, blauem Kleide und goldener Kreuzstola auf der Brust — aus der Theilung wachsend; unten in Blau ein rechts gekehrter doppelschweifiger gekrönter goldener Löwe. Hinten der quadrirte Stammschild. Kleinod: Der silberne gekrönte Adler mit Halskrone auf roth-silbern-blau-goldenem Wulste. Decken: roth-silbern und blau-golden.
e. Herzog von Mecklenburg, Friedland und Sagan
Zweimal getheilt; die oberen beiden Theilungen zweimal, die unterste einmal gespalten (8 Felder). 1) In Gold ins Visier gestellter schwarzer Büffelskopf mit silbernem Nasenringe, roth gekrönt und silbern gehörnt; 2) in Roth der gekrönte silberne Adler ohne Halskrone; 3) getheilt; oben in Silber aus der Theilung wachsender golden gekleideter Engel mit blauer Kreuzstola, silbernen Flügeln und in die Hüfte gestützten Armen; unten in Blau ein goldener schreitender Löwe; 4) in Gold der Büffelskopf von 1 ohne Nasenring, links gekehrt und mit ausgeschlagener Zunge, 5) (Herzschild) der quadrirte Stammschild; 6) von Roth und Gold getheilt; 7) in Blau links gekehrter goldener Greif; 8) in Roth ein aus im linken Obereck befindlichen Wolken hervorgehender geharnischter Arm, am Ellbogen mit blauem abfliegenden Bande gebunden und einen goldenen Ring mit Diamanten emporhaltend.Den Schild deckt der Fürstenhut.
f. Seit der pfandweisen Ueberlassung des Fürstentums Gross-Glogau
führte der Herzog das Wappen nachstehend:
Schild zweimal getheilt. Die obere Theilung dreimal gespalten: 1), 2), 3) analog der oberen Theilung von e; 4) wieder gespalten; vorn in Roth rechts gekehrter gekrönter silberner Löwe, hinten schwarzer Adler mit silbernem Monde auf der Brust an die Spaltung gelegt. Die beiden unteren Theilungen wie bei e. Den Schild deckt der Fürstenhut. [2]
Vom Kaiser verliehene Diplome
Die ihm vom Kaiser verliehenen Diplome in ihrer chronologischen Reihenfolge. Aus diesen Diplomen ist zu ersehen, wie er langsam, aber sicher in die Höhe klimmend, immer mehr und mehr der Ehren auf sein Haupt häufte, so dass schließlich die ihm in dem Diplome vom 4. Januar 1633 gegebene Versicherung, er könne, falls er Hochverräter werde, zwar am Leben, doch nicht an Geld und Gut gestraft werden, wie Hohn klingt; es ist bekannt, dass seine sämtlichen Besitzungen mit "wenigen Ausnahmen unter seine Widersacher verteilt wurden. Wir lassen hier die Diplome folgen:[3]
- Wien 15. September 1622 (Reichsacten): Verleihung des Wappens der Herrschaft Friedland.
- Regensburg 14. Januar 1623 (Reich): Bestätigung des demselben für das Reich zu errichtend bewilligten Majorats- und Fideicommisses, des Titels: „Hoch- und Wolgeboren“ für den jedesweiligen Regierer des Hauses Waldstein und Friedland, des Wappens und Palatinates für das Königreich Böhmen und incorporirte Lande.
- Wien 12, März 1624 (Erblande): Erhebung dieser Herrschaft zu einem Fürstenthume, als ein fürstl. Lehn mit der nebenbei bemerkten Successions-Folge (fürs Königr Böhmen gültig) für den Regierer des Hauses Waldstein und Friedland, Albrecht Wenzl Euseb. und nach ihm der jeweilige von Waldstein und Fürst zu Friedland.
- Wien 4. Januar 1627 (Erblande): Erhebung des Fürstenthumes Friedland zu einem Herzogthume und Verleihung des Titels eines Herzogs für denselben, sowie nach ihm für den jeweiligen regierenden Herzog.
- Wien 11. Mai 1627 (Hofacten): Exemption der Nachkommen desselben im Falle des begehenden Verbrechens der beleidigten Majestät oder des Hochverrathes, von der Einziehung des Herzogthumes oder andern Gütern und Uebertragung derselben auf den zur Nachfolge berufenen Nachfolger, jedoch ohne Nachsicht der Leibes- und Lebensstrafe.
- Prag 14. Febr. 1628 (Hofacten): Privilegium mit der Bestätigung: wie die Belehnuug mit dem Herzogthume Friedland zu geschehen habe, dann wegen specieller Intimirung der kaiserl. Patente und Jurisdictions-Recht über Reisende, die sich daselbst vergehen sollten.
- Prag 16. Februar 1628 (Reichsacten): Herzogenstand für sich und nach seinem Tode für den ältesten Sohn nach dem Primogenitursrechte und Bestimmung über die Succession, falls dieses Geschlecht ohne Erben versterben sollte. Erhebung des Fürstenthumes Sagan zu einem Herzogthume; Bewilligung Gold- und Silber-Münzen zu schlagen, sowie seiner Berechtigung taugliche Personen zu adeln.
- Prag 5. Mai 1628 (Reichsacten): Erhebung der Herrschaft „Amt Segenberg" zu einer unmittelbaren Grafschaft (als Herzog zu Fridland und Sagan").
- Prag 5. Mai 1628: Erhebung der Herrschaft Fleinschburg im Herzogthume Schlesien zu einer freien und unmittelbaren Grafschaft und Reichslehn, mit der Berechtigung des Sitzes und der Stimme bei der niedersächsischen öffentlichen Kreisversammlung.
- Prag 5. Mai 1628 (ohne Wappen. Reichsacten; (i. e. Flinsberg und Segeberg): in gleichen Erhebung der Herrschaft und des Amtes Segenberg im Herzogthume Holstein zu einer freien und unmittelbaren Grafschaft und Reichslehen, mit Berechtigung des Sitzes und der Stimme bei der niedersächsischen öffentlichen Kreisversammlung.
- Prag 20. Mai 1628 (Hofacten): Ueberweisung der von dem Mantelrechte des Fürstenthumes Sagan bisher an den jeweiligen König von Böhmen ergangenen Berufung für die Zukunft an.
- Wien 7. Sept. 1623: Reichsfürstenstand mit Titel: „Lieber Oheim" in der Primogenitur und Bestimmung in Betreff der Nachfolge im Falle des Abganges von männlichen Leibeserben.
- Wien 16. Juni 1629 (Reichsacten): Der Reichsfürst Albrecht Wenzl Euseb. Herzog zu Friedland und Sagan, kaiserl. Feldhauptmann, wie auch des Oceanischen und Baltischen Meeres General. Verleihung des Herzogthumes Mecklenburg, Fürstenthumes Wenden, Grafschaft Schwerin und Landschaft der Lande Rostock und Stargard nebst Regalien zu Schaden der beiden Herzoge von Mecklenburg, der Gebrüder: Adolf Friedrich und Hans Albrecht. — Herzogenstand für sich, seine männlichen Nachkommen und das ganze Geschlecht (seine Vettern).
- Wien 14. August 1632 (Hofacten): Abtretung des Salzsudwerkes in dem Herzogthume Gross-Glogau, dann des Bergwerksrechtes in den besitzenden übrigen Fürstenthümern und Herrschaften an denselben.
- Wien 22. Novbr. 1632 (Hofacten): Consens zur Errichtung eines fürstl. Majorates und Fidei-Commisses in Ansehung des Fürstenthumes Gross-Glogau in der Lehen - Eigenschaft zu Gunsten seiner natürlichen Descendenten und in Ermangelung derselben andern testamentarisch berufenen Personen.
- Wien 26. November 1632 (Hofacten): Bewilligung den zur Nachfolge in das Herzogthum Gross-Glogau berufenen Descendenten und anderweitige Personen, noch andere Personen substituiren zu können.
- de dato ... 163. (Reichsacten): Bewilligung, dass er im Abgange von männlichen Leibeserben einen oder mehrere Verwandte adoptieren könne, auf welche seine Titel übergehen dürften.
- Wien 4. Januar 1633 (Hofacten): Ausdehnung für seine Nachfolger in Ansehung des Herzogthumes Friedland verliehenen Diploms auch auf die Herzogtümer Sagan und Gross-Glogau und alle andern noch erwerbenden Güter, kraft dessen dieselben, im Falle des begehenden Verbrechens der beleidigten Majestät oder des Hochverrathes, wol an dem Leben bestraft, ihrer Besitzungen aber keineswegs eingehen werden, sondern auf die zunächst berufenen Nachfolger zu übergehen haben sollen, und
- Wien 4. Januar 1633 (ebenfalls Hofacten wie Nr. 19): Machtbrief zur Errichtung eines fürstlichen Majestäts-Fideicommisses und einer letztwilligen Anordnung in den Herzogthümern Friedland, Sagan und Gross-Glogau, unter Beibehaltung der lehenbaren Eigenschaft derselben.
- Wien 7. Juni 1633 (Hofacten): Ueberweisung der an dem Mannrechte des Herzogthumes Grossglogau bisher an den jeweiligen König von Böhmen ergangenen Berufung an denselben und seine Nachfolger., und
- Wien 7. Juni 1633 (Hofacten): Bewilligung der Errichtung einer Universität in seinen Herzogthümern und Landen.
- Wien 3. August 1633 (Hofacten): Verleihung der Stempelgerechtigkeit für die Stadt Gross-Glogau.
- Wien 1. September 1633 (Hofacten): Bewilligung im Falle derselbe ohne männliche eheliche Leibeserben und Lehnserben mit Tod abgehen sollte, einen oder mehrere Personen aus seinem Geschlechte, oder Fremde adoptieren zu dürfen, mit Uebertragung seines fürstl. Titels, Namens und Wappens.
- de dato 1. Juli 1636 (Hofacten) Isabella Herzogin zu, geb. Gräfin von Harrach: Einantwortung der Herrschaft Neuschloss sammt der Stadt Leipa ins freie Eigenthum an Zahlung statt, dann Forderungen an die Verlassenschafts-Masse ihres am 25. Februar 1634 verstorbenen Gatten.
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Quelle: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 8. Abteilung, 1. Teil: Der abgestorbene Adel der Preussischen Provinz Schlesien ( C. Blazek). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1887.
- ↑ Quelle: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 8. Abteilung, 1. Teil: Der abgestorbene Adel der Preussischen Provinz Schlesien ( C. Blazek). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1887.
- ↑ Quelle: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, I. Band, 3. Abteilung, 3. Teil, A: Die Fürsten des heiligen römischen Reiches, deutscher Nation ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1887, Tafel 372,