Anrede
Die Anrede ist die Bezeichnung, mit der man eine Person oder Personengruppe anredet, das heißt über die Sprache sozialen Kontakt zu ihr herstellt und aufrechterhält. Sie besteht in der Regel aus Namen und Namenszusatz, wie einem Berufstitel oder einem von beiden. An die Stelle von Namen können auch Pronomen der 2. Person Singular (du oder Sie) treten. Zu den Namenszusätzen rechnet man auch Ausdrücke der Wertschätzung („sehr geehrte Frau …“). Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.
Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise dem Militär oder nichtdemokratischen Staaten Anreden) fest vorgeschrieben sind, werden Anreden in einer lockeren Gesellschaft meist eine Höflichkeitsbekundung, die auch Respekt vor den Leistungen des Erwerbs eines akademischen Grades oder eines Amtes zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Die Anrede und Begrüßung ist als Eingangsformel und Einleitung bei Reden üblich.
Allgemeines
Durch die Auswahl der Anrede können subtile Botschaften übermittelt werden. In Österreich ist die Benutzung von akademischen oder Ämtertiteln in der Anrede Pflicht für ein gesittetes Ansprechen der Person, in Deutschland es eher eine übliche Form des Gebrauchs. Adelstitel sind in Österreich seit dem Ende des ersten Weltkrieges abgeschafft, in Deutschland sind sie seit der Gesetzgebung von 1928 zum Teil des Nachnamens geworden. Mit diesen Änderungen im Ergebnis der Fürstengesetze der Weimarer Republik wurden auch andere externe Namenszusätze Bestandteil des bürgerlichen Namens, wie „gen.“ (als Namensteil: genannt).
Die Anrede in feudalistischen oder diktatorischen Staaten wurde zur sprachlichen Vermittlung von Rängen und Funktionen, aber auch zur Festigung von Macht benutzt (wie Fürst, Graf, Führer, Generalsekretär, Herr). Im Gegensatz dazu steht eine einheitliche Anrede für jedes Mitglied für den Versuch, die Gleichberechtigung aller Menschen darzustellen (Bürger, Genosse, Herr/Frau). Beispielsweise stellte die Anrede Genosse in der DDR für Soldaten der Nationalen Volksarmee das Unterordnen und Einbeziehen in das bestehende Staatssystem dar, insbesondere waren hier die Gewohnheiten der Sowjetunion übernommen worden, alle Menschen mit Towarischtsch zu bezeichnen.
Die Anrede unterscheidet sich von der Begrüßungsformel, die wesentliche Unterschiede in der mündlichen und der brieflichen Benutzung aufweist: „Hallo“, „Sehr geehrte Damen und Herren“, dazu siehe auch Honorificum). Gewöhnliche Anschreiben innerhalb von Behörden enthalten keinerlei Anrede oder Schlussformeln. Bei der Anrede wird auf die Doppeldeklination verzichtet, d. h. in Verbindung mit „Frau“ wird die männliche Form verwendet. Lautet die offizielle Form „Ihre Exzellenz Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ so wird bei der Anrede „Frau Bundeskanzler Merkel“ genutzt.
Anreden in Deutschland und Österreich
Politik
Bei der Anrede von Inhabern öffentlicher Ämter und Funktionen wird in der Regel je nach Geschlecht ein „Herr“ oder „Frau“ vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.
Die Inhaber hoher öffentlicher Ämter ausländischer Staaten, bevorzugt Staatsoberhäupter, sofern diese nicht Monarchen sind, Regierungschefs und sonstige Mitglieder der Regierung erhalten zumindest im schriftlichen Gebrauch ebenfalls oft den Exzellenzentitel. Für Monarchen dagegen gilt oft das Anrecht auf eine spezifische Anrede. Gleiches gilt für deutsche Amtsträger, soweit sie ein Ausländer anschreibt, ein Franzose richtet einen Brief an „Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten“, ein Deutscher schreibt nur „Herr Bundespräsident“. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt ein Vorrecht anderer Staatsoberhäupter ist. Das Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt wird besser an den Büroleiter oder Sekretär gerichtet, mit der Bitte um Weiterleitung des Inhalts an das Staatsoberhaupt durch Vortrag oder ein zweites Schreiben dem Staatsoberhaupt vorzulegen. Mitunter werden aber bei internationalen Konferenzen im politischen Bereich auch alle lokalen Amtsträger als „Exzellenz“ bezeichnet.
- Herr Bundespräsident, Frau Bundespräsidentin
- Herr Bundeskanzler, Frau Bundeskanzlerin
- Herr Ministerpräsident, Frau Ministerpräsidentin
- Herr Minister, Frau Ministerin
- Herr Senator, Frau Senatorin
- Herr Staatssekretär, Frau Staatssekretärin
- Herr Abgeordneter, Frau Abgeordnete
- Herr Bürgermeister, Frau Bürgermeisterin
- Herr Landrat, Frau Landrätin
Einen ehemaligen Amtsträger nennt man umgangssprachlich zum Beispiel einen Altbundespräsidenten. Im offiziellen Gebrauch lautet die genaue Anrede mit dem vormaligen Titel oder man spricht den ehemalige Amtsträger auch mit dem Namen an. Beispielsweise ist der ehemalige Bundespräsident immer noch „Herr Bundespräsident“, ebenso der ehemalge Bundeskanzler immer noch „Herr Bundeskanzler“. Dementgegen dürfen ehemaligen Beamte, die eine hohe Bezeichnung als Amtsbezeichnung führten, diese nicht mehr führen, wenn sie disziplinarisch entlassen wurden oder die Führung durch die zuständige Behörde aufgehoben wurde.
Gericht
Vorsitzende Richter werden vor Gericht in Deutschland als Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende angesprochen. In Österreich ist gegenüber Einzelrichtern die Anrede Herr oder Frau Rat üblich, gegenüber Vorsitzenden eines Senates (etwa bei Schöffen- oder Schwurgerichten) lautet die Anrede Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende. Richter des Obersten Gerichtshofs werden mit Herr oder Frau Hofrat, Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte oder des Obersten Gerichtshofs als Frau Senatspräsidentin oder Herr Senatspräsident angesprochen.
- Herr Staatsanwalt, Frau Staatsanwältin
- Herr Vorsitzender, Frau Vorsitzende. Die Anrede „Euer Ehren” ist eine Übersetzung des englischen Your hono(u)r und fand vor allem durch Filme und Fernsehserien Eingang in die deutsche Sprache. Gegenüber deutschsprachigen Gerichten ist die Anrede „Euer Ehren” jedoch nicht üblich.[1] Durchaus üblich ist allerdings jedenfalls im Rahmen eines Schlussplädoyers bei Strafsachen einzuleiten mit der Anrede „Hohes Gericht“.
- Herr Rechtsanwalt, Frau Rechtsanwältin (auch: Herr Anwalt, Frau Anwältin)
- Herr Verteidiger, Frau Verteidigerin
- Herr Polizist oder Herr Wachtmeister (je nach Dienstgrad) – in Deutschland nicht mehr üblich
Wissenschaft
Akademische Titel werden in der direkten Anrede (schriftlich oder mündlich) nicht „gehäuft“, es heißt also Frau Professorin XYZ, nicht Frau Professor Doktor XYZ. In Anschriften werden alle Titel vor dem Namen genannt (Herr Prof. Dr. med. XYZ). In der schriftlichen Anrede im Brief wird nicht abgekürzt (Sehr geehrte Frau Professorin XYZ). [2]
Gleichrangige benutzen in der Anrede in aller Regel nicht den Titel. Innerhalb des gleichen Fachgebietes ist auch Herr/Frau Kollege(in) als Anrede möglich.
An Hochschulen:
- Herr/Frau Professor oder Frau Professorin, letztere Version hat sich nicht überall durchgesetzt, ist aber im offiziellen Sprachgebrauch die korrekte Form.
- Herr/Frau Doktor
- vgl. auch Magnifizenz für den Rektor und Spektabilität für den Dekan
Wirtschaft
Diplomatisches Corps
Für das diplomatische Corps gelten durchgehend besondere Regelungen gemäß dem Internationalen Protokoll.
Titel, Rangbezeichnung | persönliche Anrede |
---|---|
Botschafter eines anderen Staates | Exzellenz (Mehrzahl: Exzellenzen) |
Botschafter des eigenen Staates (hier Deutschland) | Herr Botschafter (Mehrzahl: Botschafter) |
Apostolischer Nuntius | Hochwürdigste Exzellenz oder Eure Hochwürdigste Exzellenz (da ein Apostolischer Nuntius immer auch ein Erzbischof ist) |
Gesandter | Herr Gesandter / Frau Gesandte |
Botschaftsrat, Gesandtschaftsrat | Herr/Frau Botschaftsrat (Gesandtschaftsrat) |
Botschaftssekretär, Gesandtschaftssekretär | Herr/Frau Botschaftssekretär/-in, Gesandtschaftssekretär/-in |
Generalkonsul, Konsul | Herr/Frau Generalkonsul/in, Herr/Frau Konsul/in (eines anderen Staates auch: Exzellenz) |
Nur der Botschafter eines ausländischen Staates hat Anrecht auf die Anrede „Exzellenz“. Trifft man im Ausland den Botschafter seines eigenen Landes, so lautet die Anrede „Herr Botschafter“ respektive „Frau Botschafterin“.
Militär
Deutschland
Bundeswehr
Bei der Bundeswehr besteht die Anrede für Soldaten aus „Herr“ beziehungsweise „Frau“ plus dem Dienstgrad, für zivile Angestellte der Bundeswehr richtet sich die Anrede „nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten“. Militärische Dienstgrade nehmen niemals die feminine Form an. Eine Unterscheidung der Dienstgrade zwischen Frau und Mann in Form eines angehängten „(w)“ ist nicht vorgesehen. Dies ist lediglich bei Beschriftungen von Unterkünften gebräuchlich, leidet aber unter einer truppenalltäglichen Verallgemeinerung.
Beispiele
- Frau Leutnant
- Frau Oberfeldwebel
- Frau Hauptmann
Ausnahmen
- Alle Generale und Admirale werden immer mit „Herr/Frau General“ oder „Herr/Frau Admiral“ angesprochen.
- Sanitätsoffiziere im Generalsrang werden immer mit „Herr/Frau Generalarzt“ angesprochen, Marine-Sanitätsoffiziere im Admiralsrang entsprechend mit „Herr/Frau Admiralarzt“.
- Alle Stabsoffiziere der Marine (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See) werden mit „Herr/Frau Kapitän“ angeredet.
- Kapitänleutnante werden traditionell mit „Herr/Frau Kaleu“ angeredet
- Bei Marinedienstgraden, die den Zusatz „zur See“ („z.S.“, beispielsweise „Leutnant z.S.“) enthalten, wird dieser in der direkten Anrede weggelassen.
- Dienstgradzusätze, die die Laufbahn anzeigen, werden in der mündlichen, nicht aber in der schriftlichen Anrede weggelassen. Beispiele hierfür sind Offizieranwärter („OA“), Unteroffizieranwärter („UA“), Feldwebelanwärter („FA“), Bootsmannanwärter („BA“) und mit bestandenem Lehrgang („mbL“)
- Der Name kann, muss aber nicht zugefügt werden.
- Beim Heer kann auch die Anrede mit der Funktion erfolgen („Schirrmeister“, „Richtschütze“).
Nationale Volksarmee der DDR
Bei der Nationalen Volksarmee der DDR bestand die Anrede für Vorgesetzte und Dienstgradhöhere aus „Genosse“ oder „Genossin“ und dem Dienstgrad beziehungsweise bei Zivilangestellten aus „Genosse“ oder „Genossin“ und dem Namen. Während der friedlichen Revolution in der DDR wurde die Anrede in die Form Herr/Frau und dem Dienstgrad geändert.
Unterstellte und Dienstgradniedere waren mit Dienstgrad und Name anzusprechen oder wie oben angeführt mit „Genosse“/„Genossin“ und Dienstgrad. In der Wendezeit 1989/90 wurde die Anrede in Herr oder Frau und zugesetzten Dienstgrad geändert.
Schweiz
In der Schweizer Armee wird die Anrede „Herr“ oder „Frau“ vor dem Grad nicht verwendet. Es heißt also beispielsweise "Major" und nicht "Herr Major". Offiziere im Generalstab - ab dem Rang Major - werden mit „Guten Tag, Herr Oberst“ angesprochen.
Großbritannien und USA
In den (anglo-)amerikanischen Streitkräften werden Vorgesetzte in der mündlichen Kommunikation mit dem Dienstgrad und nachfolgendem „Sir“, also „General Sir“, angesprochen.
Kirche
Römisch-katholische Kirche
Titel, Rangbezeichnung | persönliche Anrede nach Protokoll |
---|---|
Papst | Eure Heiligkeit oder Heiliger Vater (für Katholiken) |
Patriarch der katholischen Armenier, der Maroniten, der Melkiten, der syrischen Kirche und von Jerusalem | Eure Seligkeit |
Kardinal | Eure Eminenz, Hochwürdigste Eminenz |
Bischof, Erzbischof, Titularbischof (Weihbischof) | Eure (Hochwürdigste) Exzellenz bzw. (Erz-)Bischöfliche Gnaden (letzteres findet keine Verwendung mehr) – im vollen Titel „Seine Exzellenz der Hochwürdigste Herr Bischof“ |
Apostolischer Protonotar und Ehrenprälat Seiner Heiligkeit | Hochwürdigster Herr Prälat |
Kaplan Seiner Heiligkeit | Monsignore (Monsignore (deutsch: etwa Gnädiger Herr) ist die italienische Anrede für alle Prälaten bis zum Erzbischof) |
Abt | Hochwürdigster Herr Abt (in Österreich auch: Herr Prälat) bzw. Hochwürdigster Vater Abt; Euer Gnaden |
Priester (Welt- und Ordenspriester) | Hochwürden, Hochwürdiger Herr Pfarrer/Pater/Abbé |
Diakon | Hochehrwürden, Hochehrwürdiger Herr, seit dem zweiten Vatikanischen Konzil wie bei Priester: Hochwürden bzw. Hochwürdiger Herr. |
Subdiakon (1972 weitgehend abgeschafft) | Wohlehrwürden, Wohlehrwürdiger Herr |
Äbtissin | Hochwürdige Frau Äbtissin bzw. Hochwürdige Mutter Äbtissin |
Nonne | Ehrwürdige Schwester |
Laienbruder und Novize | Ehrwürdiger Bruder, Ehrwürdiger Herr, Ehrwürden |
Außerhalb der Katholischen Kirche
Die Anrede „Heiliger Vater“ für den Papst wird dabei von Katholiken, „Eure Heiligkeit“ von Nichtkatholiken bevorzugt. Die Anrede „Heiligkeit“ wird zum Beispiel auch für folgende kirchliche Würdenträger gebraucht:
- Patriarch von Moskau und ganz Russland (Russisch-Orthodoxe Kirche)
- serbische Patriarch (Serbisch-Orthodoxe Kirche)
- Patriarch der Bulgarisch-Orthodoxen Kirche
- Der höchste Patriarch und Katholikos aller Armenier und der Katholikos des Heiligen Stuhls des Großen Hauses von Kilikien (beide Armenische Kirche)
- Papst der Kopten
- Fürstpatriarch von Antiochien und dem ganzen Osten (Universale Syrisch-Orthodoxe Kirche) und der Katholikos-Patriarch der Kirche des Ostens (Apostolische Katholisch Assyrische Kirche des Ostens).
- sowie für den Dalai Lama.
Der Ökumenische Patriarch wird mit „Euer Allheiligkeit“ angesprochen.
Die Anrede „Euer Seligkeit“ erfahren der Papst und Patriarch von Alexandria und ganz Afrika (Patriarchat von Alexandria), die Patriarchen von Antiochia), der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland (Griechisch-Orthodoxe Kirche) und die Armenischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel (Armenische Apostolische Kirche).
Das Oberhaupt der Georgisch-Orthodoxen Kirche, der Erzbischof von Mzcheta-Tiflis und Katholikos-Patriarch von ganz Georgien, wird schließlich mit „Euer Heiligkeit und Seligkeit“ angesprochen.
In den orthodoxen Kirchen und den christlichen Kirchen mit byzantinischem Ritus wird der Bischof oftmals mit Vladika angesprochen. Vladika bedeutet Gebieter und wurde im slawischen Kulturkreis auch als Anrede für Adlige gebraucht.
Der Titel Hochwürden wird außerhalb der katholischen Kirche in Form von „Reverend“ im angelsächsischen Sprachraum für einen Prediger verwendet
Evangelische Kirche
Bei der Anrede von Würdenträgern der evangelischen Kirche wird in der Regel entsprechend dem Geschlecht Herr oder Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.
Jüdische Gemeinden
In den jüdischen Gemeinden ist ebenfalls die einfache Form der Anrede verbreitet. Die Anrede von Würdenträgern wird in der Regel aus der Unterscheidung des Geschlechtes und dem Titel oder der Amtsbezeichnung gebildet, dabei bleibt der persönliche Vor- und Nachname ungenannt. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.
Adel
Adelstitel unterliegen einer besonderen Regelung und die Nutzung richtet sich nach den nationalen oder protokollarischen Besonderheiten.
In Deutschland
Der Namensbestandteil „von“
Als Beispiel dient hier das Konstrukt Friedrich von Sachsenhausen.
Briefanschrift | Herrn Friedrich von Sachsenhausen |
Briefanrede | Sehr geehrter Herr von Sachsenhausen |
Karteiname (lexikalischer Name) | Sachsenhausen, von (unter „S“), in amtlichen Registern: von Sachsenhausen (unter „V“) |
Anrede | Herr von Sachsenhausen |
Gästeliste | Herr Friedrich von Sachsenhausen |
Frühere Adelsprädikate als Namensbestandteil
Adelsprädikate sind in Deutschland seit 1919 abgeschafft, aber weiterhin Bestandteil des Familiennamens. Die Betroffenen konnten sich entscheiden, ob und welchen Zusatz sie in den Nachnamen aufnehmen wollten. Daher steht heute der Vorname vor dem ehemaligen Adelstitel, nicht – wie früher – danach. Als namensrechtliche Besonderheit werden bei Frauen die weiblichen Bezeichnungen verwendet (also „Freifrau von Sachsenhausen“ statt „Freiherr von Sachsenhausen“).
Teilweise sind auch noch Sonderformen für unverheiratete Töchter in Gebrauch.
männlich | weiblich | weiblich (unverheiratet) |
---|---|---|
Fürst | Fürstin | Prinzessin (üblich) |
Herzog | Herzogin | Prinzessin (unüblich) |
Graf | Gräfin | Comtesse (unüblich) |
Baron | Baronin | Baroness (üblich) |
Freiherr | Freifrau | Freiin (z. T. noch üblich) |
Die Formen „Freiin“ und "Comtesse" für unverheiratete Töchter, die der bürgerlichen abgeschafften Form „Fräulein“ entsprechen, verschwinden allmählich. Gleiches gilt für Prinzessinen, sofern es sich hierbei nicht um die Tochter eines Prinzen bzw. einer Prinzessin, sondern um die Tochter eines Fürsten oder Herzogs handelt.
Da „Freiherr/Freifrau von Sachsenhausen“ der Familienname ist, wäre es richtig, aber umständlich, redundant und schwerfällig, „Herr Freiherr von Sachsenhausen“ und „Frau Freifrau von Sachsenhausen“ zu sagen oder zu schreiben. Zudem war die Anrede „Herr“ plus Adelsprädikat in früheren Zeiten diejenige, die von Bediensteten zu verwenden war. Daher setzte sich diese Anrede in der bürgerlichen Gesellschaft nach Abschaffung der Adelstitel nicht durch. Üblich ist es, die Anrede „Herr“ oder „Frau“ einfach wegzulassen. Dies gilt nicht für Freiherren und Freifrauen, diese Adelsprädikate werden nicht gesprochen und entweder umgewandelt in Baronin und Baron (unüblich) oder schlicht durch die Anrede als „Herr“ oder „Frau“ ersetzt. Bei der mündlichen Anrede einer weiblichen Trägerin eines Adelsprädikates ist es nicht unüblich, den Nachnamen ganz wegzulassen. Ein Graf von XY wird also nicht als „Herr Graf von XY“, sondern als „Graf XY“ angesprochen, seine Frau entweder als „Gräfin XY“ oder (traditioneller) nur als „Gräfin“.
Wenn Menschen adliger Herkunft unter sich sind, werden in der mündlichen Kommunikation das „von“ grundsätzlich und andere Adelsprädikate auf gleicher Ebene oder nach unten ebenfalls weggelassen. Ein Graf, beispielsweise „Graf Lambsdorff“, wird einem anderen gleich- oder höhergestellten Adeligen als „Otto Lambsdorff“ vorgestellt. Dabei gilt einzig die Rangfolge der Adelsprädikate, nicht die Rangfolge aufgrund von Status in der Gesellschaft oder Alter. Fürsten und Herzöge werden allgemein als gleichrangig eingestuft, wobei die Frage nach dem Haus eine Rolle spielt.
Beispiel
Auch hier wird als Beispielsname Friedrich Freiherr von Sachsenhausen oder Friederike Freifrau von Sachsenhausen zur Verdeutlichung genutzt.
Briefanschrift | Friedrich Freiherr von Sachsenhausen
Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet) Friederike Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet) |
Briefanrede | Sehr geehrter Freiherr von Sachsenhausen oder Sehr geehrter Herr Freiherr von Sachsenhausen
Sehr geehrte Freifrau von Sachsenhausen oder Sehr geehrte Frau Freifrau von Sachsenhausen Sehr geehrte Freiin von Sachsenhausen oder Sehr geehrte Frau Freiin von Sachsenhausen |
Karteiname | Sachsenhausen, Friedrich Freiherr von oder Freiherr von Sachsenhausen, Friedrich (zwingend in amtlichen Registern)
Sachsenhausen, Friederike Freifrau von oder Freifrau von Sachsenhausen, Friederike (zwingend in amtlichen Registern) |
Anrede | Baron (von) Sachsenhausen oder Herr von Sachsenhausen
Baronin (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (verheiratet) Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (unverheiratet) |
Fremdvorstellung | Baron Sachsenhausen, Friedrich Freiherr von Sachsenhausen
Baronin Sachsenhausen, Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet) Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet) |
Historische Anreden
Traditionelle Ehrenbezeichnungen aus den Zeiten der Ständegesellschaft sind heute außerhalb von „inneren“ Kreisen nicht üblich. Sie haben keine rechtliche Grundlage, sondern sind reine Höflichkeitsbezeigungen. Solche Ehrenbezeichnungen waren:
- Fürsten und Herzoge aus ehemals regierenden Häusern: Königliche Hoheit (abgekürzt mit SKH oder IKH für Seine/Ihre Königliche Hoheit)
- alle übrigen Fürsten und Herzoge: Durchlaucht
- Grafen: Erlaucht (nur für Angehörige bestimmter Grafenhäuser, alle anderen: Hochgeboren)
- Barone und Freiherren: Hochwohlgeboren
Nur in Briefanschriften werden heute manchmal noch Kürzel wie „I.H.“ (Ihre Hochwohlgeborene) oder „S.H.“ (Seine Hochwohlgeboren) verwendet.
Ausländische Adelstitel
Die dargestellten Bezeichnungen sind allgemein übliche Formen, Abweichungen werden jeweils von Staats- oder Hausprotokoll geregelt.
Titel, Rangbezeichnung | persönliche Anrede |
---|---|
Kaiser | Majestät |
König | Majestät |
Prinz (aus kaiserlichem Haus) | Kaiserliche Hoheit (dritte Person) |
Erzherzog (Österreich) | Kaiserliche Hoheit |
Großfürst (Russland) | Kaiserliche Hoheit |
Prinz (aus regierendem königlichen Haus) | Königliche Hoheit (dritte Person) |
Großherzog (aus regierendem Haus) | Königliche Hoheit |
Herzog | Hoheit |
Fürst (regierend) | Durchlaucht |
Prinz (aus fürstlichem Haus) | Durchlaucht |
Graf | Graf (von) …
Seine Erlaucht (aus ehemals regierendem Haus) |
Baron | Baron (von) … |
Siehe auch
Quellen
Weblinks
- Anreden und Anschriften auf einen Blick
- Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad
- Titel und Anreden zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches
Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Anrede“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 24. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.