Erzherzog

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Kleines Wappen Österreichs, 1512: Bindenschild und Erzherzogshut
Privilegium maius. Titelseite, Exemplar Kaiser Maximilians I.

Erzherzog (Abkürzung Ehzg.) war von 1453 bis 1918 der Titel des Regenten von Österreich als Erzherzog zu Österreich, Archidux Austriae (mittellat., Abk. A.A.), seit 1463 als Nebentitel der habsburgischen römisch-deutschen Kaiser – mit Zeiten der Teilungen der habsburgische Erblande und mehreren Erzherzögen – und seit 1806 des Kaisers von Österreich, sowie bis 1919 der Titel aller Prinzen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.

Schaffung des Titels

Ausgedacht wurde der Titel mit dem Zusatz „Erz-” in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im Privilegium Maius 1359. Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte bestimmt, welche Reichsfürsten das Recht hätten, den Kaiser zu wählen; dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da Österreich in der Goldenen Bulle leer ausgegangen war, ließ Rudolf kurzerhand ein eigenes Privileg fälschen (Privilegium Maius), das ihm unter anderem den Titel Pfalzerzherzog verlieh und damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser Titel wurde jedoch von Kaiser Karl IV., seinem Schwiegervater, nicht anerkannt. Ernst der Eiserne führte als erster den Titel Erzherzog, von 1414 an.

Erst der habsburgische Kaiser Friedrich III. bestätigte (sich selbst) diesen Titel am Dreikönigstag 1453 und machte ihn damit zu geltendem Recht. Seither war Österreich ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg.[1] Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten bekannt waren.

Gebrauch des Titels bis heute

Österreich blieb bis 1918 Erzherzogtum – dies bezog sich auf die heutigen Länder Ober- und Niederösterreich, die schon länger getrennt verwaltet wurden. Für die Gesamtheit der habsburgischen Länder wurde 1804 der Titel Kaisertum Österreich geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger (Großer Titel des Kaisers von Österreich) nahm der Erzherzogstitel gleichwohl immer eine prominente Position ein. Auch trug jeder Prinz als legitimer Thronanwärter von Geburt an diesen Titel.

Die seit dem Spanischen Erbfolgekrieg in Spanien regierenden Bourbonen verwendeten alle Titel der Habsburger weiter, so dass auch sie sich Erzherzöge von Österreich (spanisch: Archiduque de Austria) nannten. Da gemäß der spanischen Verfassung auch historische und erloschene Titel aufgezählt werden, dürfte sich auch Juan Carlos I. so nennen, er hat bislang allerdings keinen Wert darauf gelegt.

Die Mitglieder des Erzhauses Habsburg bezeichnen sich auch heute noch als „Erzherzog“ oder „Erzherzogin“. Die Söhne und Töchter aus Ehen, die der Familie nach den bis 1918 gültigen Hausgesetzen als morganatisch oder nicht standesgemäß gelten, nennen sich „Graf“ oder „Gräfin v. Habsburg“. [2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Eintrag Erzherzog, m. archidux. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854-1960 (germazope.uni-trier.de)
  2. Almanach de Gotha 2000

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Erzherzog“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 17. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.

krc:Эрцгерцог