Gesellschaftswappen

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1899: Proben von Gesellschafts-Wappen (nach Hugo Gerhard Ströhl)

Gesellschaftswappen ist in der Heraldik ein Oberbegriff für Wappen, die von Gemeinschaften, Gesellschaften, Köperschaften, Anstalten, Stiftungen, Parteien, Verbrüderungen, Verbänden, Vereinen oder anderen Vereinigungen von natürlichen und/oder juristischen Personen gemeinsam geführt werden, „nicht aber von einzelnen Mitgliedern als persönliches Wappen“[1].

In der heraldische Literatur finden sich mehr oder weniger vollständige Aufzählungen, welche Wappen zu den Gesellschaftswappen gehören:

Gesellschaftswappen: Unterscheidungszeichen, wodurch eine Societät, Commune, Collegium, Universität oder Zunft et cetera von der anderen in ihrem Siegel sich unterscheidet. Sie zeigen bei den meisten keinen Vorzug, Würde oder Besitz an und sind oftmals Schilde ohne Helm.“

Pierer's Universal-Lexikon (1859)[2]

„(..) Zu den schon in der frühen Zeit auftauchenden Gesellschaftswappen gehören auch Wappen der Zünfte, Universitäten, Fakultäten sowie die der adligen Genossenschaften und Turnergesellschaften. Bei letzeren durften die einzelnen Mitglieder zwar nicht mit den Wappen siegeln, konnten sie aber an ihrem Wappenhelm als Halskleinod anbringen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

„(..) Zu ihnen zählen die Wappen der Orden, Stifte und Klöster, die Wappen gelehrter Gesellschaften, der Universitäten und ihrer Fakultäten, die Studentenwappen, die Wappen der Gilden, Zünfte und Innungen, der Banken und Versicherungen.“

Walter Leonhard (2003)[1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. ISBN 3-8289-0768-7. S. 34
  2. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 288.
  3. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S.