Wappen

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Der Ausdruck Wappen (Nebenform zu ahd. wâfan, mhd. wâfen, asächs. wâpan, mnd. ndl. wapen, afries. wêpin, ags. wǽpn, engl. weapon, anord. vápn [mit der Nebenform vákn], schwed. vapen, dän. vaaben, got. wêpn[1]) ist gegenwärtig und im weitesten Sinn: ein eigentümliches ZeichenW-Logo.png, das in seiner bestimmten Form auf etwas anderes hindeutet, etwas bezeichnet.

Kulturell und historisch befindet sich der Wappenbegriff in einer ständigen Diskussion und in einem permanenten Wandel. Er ist vielschichtig und wird nicht nur in der deutschen Sprache in vielfältigen Kontexten und in den unterschiedlichsten Bedeutungsschattierungen verwendet.

„Die Definition von Wappen ist so oftmals verschieden, als oft sie von Heraldikern angestellt worden ist.“

Otto Titan von Hefner, 1869[2]

„(..) „Die Aufstellung einer für alle Zeiten gültigen Definition des Begriffes „Wappen“ ist daher unmöglich.“ (Gustav Adelbert Seyler) (..) „Es ist nicht möglich, eine nach allen Regeln der Vernunft-Lehre eingerichtete Erklärung von den Wappen überhaupt zu geben.“ (1747: Johann Paul Reinhard)

– Otto Hupp (1919)[3]

Mit der wissenschaftlichen Erforschung der speziellen eigentümlichen Zeichen namens „Wappen“, ihrer Herkunft und Bedeutung sowie den Regeln zu ihrer Beschreibung und Gestaltung etc. beschäftigt sich die historische Hilfswissenschaft Heraldik („Lehre von den Wappen“).

Bestimmungen des Ausdrucks Wappen

Es gibt gegenwärtig keinen allgemeingültigen Konsens darüber, welche Merkmale wesentlich für „Wappen“ sind. Für den Gemeinsinn („Mann/Frau auf der Straße“) sind viele eigentümliche Zeichen, wenn sie nur irgendwie eine (mittalterliche) (Schutz)Schildform besitzen, bereits Wappen; dieselben eigenartigen Zeichen sind aber nach den heraldischen Regeln und der heraldischen Literatur oft keine „Wappen“ im eigentlichen Sinn beziehungsweise gelten als unheraldische Symbole, Logos, Signets, Bildmarken, Markenzeichen oder ähnliches. Und Otto Hupp führte aus, das die frühen „Wappen“ nicht einmal eine Schildform benötigten, sondern auch Wappenbilder ohne Schildform, wie sie in vielen Siegeln als frei ins Siegelfeld gestellt Abzeichen erscheinen, bereits als „Wappen“ zu bezeichnen sind[4].

Der Ausdruck „Wappen“ wird seit seinem ersten Auftreten mehrdeutig und uneinheitlich verwendet. Spätere lexikalische Bestimmungen explizieren nicht hinreichend gesichert oder wissenschaftlich exakt und vollständig die Grenze, Bedeutung und den Zweck des alten Ausdrucks im Verlauf seines Gebrauchs durch die Jahrhunderte. Gebräuchliche Bestimmungen in Lexika sind zum Beispiel:

Wappen, n., Schild mit einem Abzeichen, Abzeichen auf einem Schilde (..)“

Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960[5]

Wappen (sind) bleibende (erbliche), nach bestimmten heraldischen Regeln festgestellte Merkzeichen (meist in Schildform) für ganze Familien (Geschlechts-W.; s. auch Allianzwappen) und deren Besitz (Herrschafts-W., Landes-W.) oder eines Amtes (Amts-W.), einer Zunft (Zunft-W.).“

Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, 1911[6]

Wappen in die Form der mittelalterlichen Schutzwaffen, Helm und Schild, gebrachte, nach bestimmten Grundsätzen und Regeln verfertigte erbliche Bilder, die von Personen, Familien, Städten und Gemeinden sowie Körperschaften als bleibendes Abzeichen geführt werden.“

– Lexikon Heraldik (Gert Oswald, 1984)[7]

Wappen: in stilisierender Darstellung und meist mehrfarbig gestaltetes, meist schildförmiges Zeichen, das symbolisch für eine Person, eine Familie, eine Dynastie, eine Körperschaft u. a. steht“

Duden-Online (2013)[8]

Wappen sind konstante, aus einem bestimmten Repertoire von Formen und Farben gebildete, abstrakte Identifikationszeichen (..) Wappen können daher sowohl als Bild als auch als Text ausgedrückt werden („Wappen sind ein Code aus verschiedenen Konzepten .. und haben eine Schichtstruktur .. was sich einfach beschreibbar macht ..“).“

Torsten Hiltmann (2018)[9]

Beispiele

Ursprung

Die Wappen sind in ihrer klassischen, mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge – also unter anderem im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere – entstanden.

Teppich von Bayeux, späteres 12. Jh., Ausschnitt: Die hier erscheinenden Schildzeichen sind in der heraldischen Literatur überwiegend nicht als Wappen bestimmt, allenfalls als Vorläufer von Wappen.

Die Theorie, dass mit dem Aufkommen von immer schwereren Rüstungen (speziell des Topfhelms) das Gegenüber in der Schlacht nicht mehr erkennbar war und so Wappen als Identifikationshilfe auf dem Feld dienten, hält sich zwar immer noch hartnäckig, kann jedoch als widerlegt betrachtet werden. Es wäre auch von dem einzelnen Ritter wohl kaum zu erwarten gewesen, sich in der Hitze des Gefechts an jedes einzelne der in einigen Fällen vielen hundert Wappen auf beiden Seiten zu entsinnen und so anhand dieser Kennzeichnung auszumachen, ob er gerade Freund oder Feind gegenüber stand. Zur Zeit der Kreuzzüge entwickelte sich jedoch auch ein ausgeprägtes Turnierwesen, häufig mit einer begrenzten Teilnehmerzahl und es wurde auch für Zuschauer aus der Ferne interessant zu sehen, wer noch an den Kämpfen teilnahm und wer bereits ausgeschieden, verletzt oder sogar getötet worden war. So wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün und Metallen (silbern und golden).

Das Wort ‚Wappen‘ (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort ‚Waffen‘. Der Bedeutungswandel von wâpen (Waffen) zu wâpen (Abzeichen) auf den Waffen vollzog sich bereits im 12. Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie wurden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.

Grundformen

Konstitutive Wappenelemente/-begriffe in der Heraldik (Auswahl)
(Anmerkung: nur Anklick-Diagramm; in dieser Form kein „echtes“ Wappen)

In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i. d. R. bestimmte Darstellungsmuster.

In der Darstellung eines Wappens werden vordringlich die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Daher sollten in den Wappen Farbe stets an Metall stoßen – nicht Farbe auf Farbe und Metall auf Metall. In begründeten Ausnahmefällen können auch die Farben purpur, braun, fleischfarben, orange und grau verwendet werden. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.

Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.

Zu beachten ist, dass sich bei einer Wappenbeschreibung „links“ und „rechts“ auf den Wappenträger beziehen, nicht auf den Betrachter.

Wappenarten

Einteilung nach Aufbau

  • Ein einfaches Vollwappen besteht obligatorisch aus Schild und Oberwappen (Helm, Helmzier und Helmdecke, dazu treten Rangkronen). Fakultativ können Prunkstücke (Prachtstück) hinzukommen, wie Schildhalter samt deren Standfläche, eine Devise, sowie einen Wappenmantel (oder Wappenzelt) umfassen. Bei historischen Staats- und auch Personalwappen finden sich auch mehrere, verschieden prächtige Formen des Vollwappens, die Kleines, Mittleres und Großes Wappen genannt werden.
  • Zusammengestellte Wappen: entstehen durch Kombinieren zweier separater Wappen, die aufeinander bezogen dargestellt werden, häufig einander zugeneigt, typischerweise durch Heirat von wappentragenden Adligen (Allianzwappen, Ehewappen/Heiratswappen). Weitere zusammengestellte Wappen entstehen, wenn Amtswappen und Familienwappen zusammengestellt werden, oder bei Institutionen, um ihre Zusammengehörigkeit zu symbolisieren.
  • Zusammengeschobene Wappen: Von den zusammengestellten Wappen abzugrenzen sind Wappen, bei denen innerhalb eines einzigen Schildes Symbole verschiedener Herkunft vereint werden. Dies kann auch anlässlich einer Heirat entstehen, wenn dadurch territoriale Rechte erhalten werden. Durch Erbschaft, Belehnung oder sonstigen Erwerb akkumulierten die Symbole und Felder, bis die typischen vielfeldrigen Wappen großer Territorialherrschaften entstanden.

Einteilung nach Inhalten

  • Ein sprechendes Wappen (redendes Wappen) ist ein Wappen, dessen Inhalte auf den Namen des Trägers Bezug nehmen.

Einteilung nach Trägern

Wappenführung ist verbreitet bei:

  • Familien, insbesondere Adelsfamilien (Familienwappen)
    • Das Adelswappen ist ein Wappen, welches adligen Familien zugehört. Stammwappen ist das Wappen der Familie, das mit einzelnen Zeichen personalisiert wird. Eine jüngere Tradition besagt, dass dem Adel alleine Bügelhelm oder Spangenhelm zustehen. Dies ist aber in hohem Maße umstritten und auch durch ältere Wappendarstellungen widerlegt.
    • Bürgerliche Wappen sind Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel besitzen. Es wird vorwiegend der (ohne Klappvisier ausgestattete) Stechhelm, meistens mit Helmwulst, bevorzugt, wobei es zahlreiche Gegenbeispiele bürgerlicher Wappen mit Bügelhelm und sogar Helmkrone gibt.
  • einer Zunft (Zunftwappen)
  • einer Studentenverbindung (Studentenwappen), hier bleibt es in vielen Fällen nur beim Symbol in Wappenformausführung
  • die kirchlichen Amtsträger in der Kirchlichen Heraldik, insbesondere Bischöfe oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen)
  • Staaten: Staatswappen können alles Erdenkliche beinhalten, sogar zwei Kronen gleichzeitig. Fast jede Nation besitzt ein Staatswappen. Gelegentlich - eine monarchische Tradition - dokumentieren sie geistige oder sachliche Ansprüche auf bestimmte, nicht oder nur teilweise zum Staat gehörige Territorien („Anspruchswappen“). Einige wenige, (Frankreich, einige ehem. franz. Kolonien) verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel. In einigen wenigen Ländern, z. B. den Vereinigten Staaten von Amerika, führen staatliche Organisationen kreisrunde Symbole (badges) anstatt eines Wappens (z. B. Adler mit gekreuzten Pfeilen).
  • Provinzen: Ähnlich sind die Provinzwappen, etwa die Landeswappen der Bundesländer, Landkreise und Kantone. Viele besitzen Schildhalter, d. h. Figuren, die den Wappenschild halten.

Kommunale Heraldik

In kommunalen Wappen befinden sich gewöhnlich keine Helme oder ähnliche Zusätze, jedoch oft Mauerkronen. Fast jede Gemeinde, Stadt oder andere Ortschaft besitzt ein Wappen.

Parawappen

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Paraheraldik und Parawappen

Schiffswappen

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Schiffswappen

Weitere Wappenarten

Die Wappenbezeichnung richtet sich nach der Verschiedenheit des Wappenführenden und seinen besonderen Verhältnissen . In besonderen Fällen können mehrere Begriffe zutreffen:

Allianzwappen, Amtswappen, Anspruchswappen, Besitzwappen, Ehrenwappen, Erbschaftswappen, Familienwappen, Gedächtniswappen, Geschlechtswappen, Gesellschaftswappen, Gnadenwappen, Gunstwappen, Hauswappen, Herrschaftswappen, Heiratswappen, Witwenwappen, Herrschaftswappen, Kirchenwappen, Papstwappen, Klosterwappen, Landeswappen, Lehenwappen, Ordenswappen, Personenwappen, Phantasiewappen, Provinzwappen, Reenactorwappen, Schutzwappen, Sonderwappen, Staatswappen, Städtewappen, Stammwappen, Studentenwappen, Territorialwappen, Vereinswappen, Würdewappen und Zunftwappen

Familienwappen

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Familienwappen

Gebrauch von Wappen

Die Verwendungskriterien und -bedingungen von Wappen ist im Wappenrecht, einen Teilgebiet der Heraldik, zu finden.

Zur rechtlichen Seite der Verwendung fremder Wappen siehe:

Deutschland

Wappen des Bundes und der Länder

Das unbefugte Verwenden und Benutzen von Wappen sowie Dienstflaggen des Bundes und der Länder wird im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt (§ 124). Die genauen Vorschriften, wer zur Führung welches Wappens und welcher Flagge berechtigt ist, werden in verschiedenen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder geregelt.

§ 124 Benutzen von Wappen und Dienstflaggen:

(1) Ordnungwidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wappen anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die tatsächlich verwendeten Wappen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche nicht Länder der Bundesrepublik Deutschland sind (etwa Städte, Kreise, Gemeinden und Universitäten) werden durch das Namensrecht des § 12 BGB entsprechend geschützt, dies gilt auch für die Verwendung ähnlicher und mit dem Originalwappen verwechselbarer Wappen [10]. In der Vergangenheit ist die Benutzung eines Stadtwappens dann als zulässig erachtet worden, wenn auf diese Weise lediglich werbend auf die Herkunft eines Produktes hingewiesen wird [11]. Im Übrigen bedarf jedoch die Verwendung des Wappens auch in abgewandelter Form der Genehmigung der Körperschaft des öffentlichen Rechts, wobei dieses die Benutzung des Wappens allerdings nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Einzelfall zu genehmigen haben wird, wenn sie anderen Personen die Verwendung des Wappens in der Vergangenheit genehmigt hat.

Von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden sind allerdings Fälle, in denen ein historisches, auch nicht in abgewandelter Form in Gebrauch befindliches Wappen verwendet wird, wie dies etwa der Fall bei Eingemeindungen sein kann.

Österreich

Siehe Bundeswappen Österreichs zu den Kriterien, das Wappen der Republik Österreich zu führen

Siehe auch

Literatur

  • Stillfried-Alcantara, R. Graf von/Hildebranbt, O.: Des Conrad Grünenbergs, Ritters und Bürgers zu Constenz, Wappenbuch - vollbracht am nünden Tag des Abrellen, do man zalt tusend vierhundert drü und achtzig jar. in Farbendruck neu herausgegeben, Görlitz 1875, CLXVII,Mit farbigem Titelblatt, zwei farbigen Frontispizen und 331 farbigen Wappentafeln mit 2000 Wappen; als Faksimile neu erschienen Fines Mundi Verlag, Saarbrücken 2009.
  • Ottfried Neubecker: Großes Wappen-Bilder-Lexikon der bürgerlichen Geschlechter Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Regenstauf: Battenberg-Verlag 2008, ISBN 978-3-86646-038-6.
  • Václav Vok Filip: Einführung in die Heraldik. Steiner, Stuttgart 2000, ISBN 3-515-07559-3.
  • Adolf Matthias Hildebrandt (Begr.), Ludwig Biewer (Bearb.): Wappenfibel: Handbuch der Heraldik. hrsg. vom Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und Verwandte Wissenschaften., 19., verb. und erw. Aufl., bearb. im Auftr. des Herolds-Ausschusses der Deutschen Wappenrolle von Ludwig Biewer, Degener, Neustadt an der Aisch 1998, ISBN 3-7686-7014-7.
  • Birgit Laitenberger, Maria Bassier: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder: allgemeine Einführung in die Staatssymbolik einschließlich Hymnen, Feier- und Gedenktage. Heymann, Köln [u.a.] 2000, ISBN 3-452-24262-5.
  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim 1984, ISBN 3-411-02149-7.
  • Johann Siebmacher (Begr.), Horst Appuhn (Hrsg.): Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605. Orbis-Ed., München 1999, ISBN 3-572-10050-X.
  • Gappa, Konrad: Wappen - Technik - Wirtschaft. Bergbau und Hüttenwesen, Mineral- und Energiegewinnung sowie deren Produktverwertung in Emblemen öffentlicher Wappen. Band 1, Deutschland. Deutsches Bergbaumuseum, Bochum 1999. ISBN 3-921533-65-1. Nahezu 1000 Orte mit über 1000 Wappen und der zugehörigen Ortsgeschichtsbeschreibung. ~ 500 Seiten.

Weblinks

Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Einführung in die Heraldik: Was ist ein Wappen?  wikipedia:de:Portal:Wappen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Wappen

Wiktionary Wiktionary: Wappen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Wappen – Zitate
 Commons: Siebmachers Wappenbuch – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Blason ville fr Garidech (Haute-Garonne).svg Lemma Waffe. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).
  2. Hefner, Otto Titan von: Altbayerische Heraldik: unter Zugrundelegung eines neuen allgemeinen Systems der wissenschaftlichen Heraldik. Propädeutik, Band 1. 1869. S. 20 Fußnote 1)
  3. Hupp, Otto: Wider die Schwarmgeister!. Teil 3. München. 1919. S. 17. Otto Hupp zitiert hier Gustav Adelbert Seyler und Johann Paul Reinhard: Vollständige Wappen-Kunst. Nürnberg 1747. S. 4.
  4. Vgl. Hupp, Otto: Wider die Schwarmgeister!. Teil 3. Zu den neuen Staatswappen; Zum Wappengebrauch der Städte und der Bürgerlichen; Der Runenstar; Hantgemal und Wappen. München. 1919. S. 12/13 ff.
  5. Blason ville fr Garidech (Haute-Garonne).svg Lemma wappen. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).
  6. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 950
  7. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 412
  8. Duden-Online: Stichwort: Wappen. Internet. Abgerufen. 18. April 2013. Bibliographisches Institut GmbH. 2013.
  9. Torsten Hiltmann: Wappen und Semantic Web. Neue Methoden für alte Quellen auf YouTube. Vortrag: Digital Humanities in der Mediävistik. Veranstaltungsreihe April-Juni 2018. Staatsbibliothek zu Berlin, 26.04.2018. Abgerufen: 01. November 2018
  10. BGH, Urteil vom 23. September 1992, I ZR 251/90 = BGHZ 119 S. 237 (S. 245), BGH, Urteil vom 28. März 2002, I ZR 235/99; Reichsgericht, Urteil vom 27. Mai 1909, Rep. IV 557/08 = RGZ 71, S. 262 (264 ff.)
  11. Reichsgericht, Urteil vom 27. Mai 1909, Rep. IV 557/08 = RGZ 71, S. 262


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Wappen“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 15. April 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.