Grumbachsche Händel

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Achterklärung KaiserMaximilian II. vom 13. Mai 1566
Die Stadt Gotha mit der Burg Grimmenstein (Holzschnitt von 1572)

Unter Grumbachsche Händel versteht man eine eher skurrile Episode in der Geschichte der ernestinischen Wettiner, die zu lebenslanger Festungshaft für Herzog Johann Friedrich II. den Mittleren von Sachsen-Coburg-Eisenach führen sollte.

Das Haus Wettin hatte sich 1485 in zwei Linien, die Ernestiner und die Albertiner, geteilt (Leipziger Teilung). Die sächsische Kurwürde blieb zunächst bei der älteren, der ernestinischen Linie. 1547 verlor jedoch Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige die Schlacht bei Mühlberg und damit den Schmalkaldischen Krieg gegen Kaiser Karl V., und musste in der Wittenberger Kapitulation der dauerhaften Übertragung der sächsischen Kurwürde auf die Albertiner zustimmen. Auf Johann Friedrich den Großmütigen, verstorben 1554, folgten seine drei Söhne Johann Friedrich II. der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friedrich III. der Jüngere zunächst gemeinsam. 1565 einigten sich jedoch die beiden älteren Brüder auf eine Landesteilung. Johann Friedrich II. erhielt dabei Coburg und Eisenach, Johann Wilhelm Weimar.

Johann Friedrich II. nahm seine Residenz in Gotha. Er beanspruchte die seinem Vater aberkannte Kurwürde weiterhin für sich. Den mit ihm befreundeten Ritter Wilhelm von Grumbach nahm er bei sich auf, als dieser wegen Landfriedensbruchs unter Reichsacht stand. Grumbach bestärkte den Herzog in seinen gewagten politischen Ideen. Der „Engelseher“ Hans Tausendschön behauptete, dass ihm Engel erschienen seien und einen erneuten Aufstieg des Ernestiner-Geschlechts vorausgesagt hätten. Dies, so versprach Grumbach, werde er ohne militärische Auseinandersetzung erreichen und so den Ernestinern die Kurwürde wieder verschaffen. Unter Kaiser Maximilian II. wurde daraufhin auch über Johann Friedrich II. die Reichsacht verhängt, weil dieser Grumbach auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht auslieferte. Kurfürst August von Sachsen (aus der albertinischen Verwandtschaft) wurde mit der Reichsexekution beauftragt und belagerte die Stadt Gotha und Burg Grimmenstein. Auch Johann Friedrichs Bruder, Johann Wilhelm, nahm an der Reichsexekution teil.

Letztendlich musste Johann Friedrich II. aufgeben und geriet so in kaiserliche Gefangenschaft in Österreich, wo er 29 Jahre später verstarb. Grumbach wurde auf der Stelle auf dem Marktplatz von Gotha gevierteilt. Die Ländereien Johann Friedrich des Mittleren wurden zunächst seinem Bruder Johann Wilhelm zur Verwaltung übergeben. 1572 wurden die beiden Söhne Johann Friedrichs II., Johann Casimir (1564–1633) und Johann Ernst (1566–1638) wieder in die Besitzungen ihres Vaters eingesetzt; Johann Wilhelm musste sein Land jedoch nach der Erfurter Teilung mit seinen beiden Neffen teilen. Dies war die erste einer Vielzahl von Landesteilungen der Besitzungen der Ernestiner in Thüringen, durch die schließlich die thüringischen Kleinstaaten, die Ernestinischen Herzogtümer, entstanden.

Die Grumbachschen Händel gelten als letzter Bruch des Landfriedens.

Literatur

  • Friedrich Ortloff: Die Geschichte der Grumbachschen Händel. Verlag Frommann, Jena 1869/70 (4 Bde.)