Kantenbalken

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Kantenbalken
 
Rechter
 
Linker
(1899: nach Siebmacher)
Rechter Kantenbalken
hier: mit grafischen Hilfslinien (Wappen der Herren von DuinoW-Logo.png [von Tybein/Tübin] bzw. der Herren von WalseeW-Logo.png nach Berliner Wappenbuch)
Links oben: Kantenbalken (Wappen/Epitaph von Johann Georg von GleißenthalW-Logo.png)

Ein Kantenbalken (auch verschobener Balken, abgesetzter Balken genannt; ital.: disgiunto) ist im Wappenwesen ein „Heroldsbild, das aus einem in der Mitte gespaltenen Balken, dessen beide Teile nach oben oder nach unten verschoben sind, gebildet wird.“[1]

Gebräuchlich sind zwei Ausführungen:

  • (rechter) Kantenbalken (frz.: fasce déjointe au milieu, la moitié dextre haussée et la moitié senestre abaissée; engl.: fess debruised, the dexter half enhanced, the sinister half abased and conjoined; fess fracted)
  • linker Kantenbalken (frz.: fasce déjointe au milieu, la moitié dextre abaissée et la moitié senestre haussée; engl.: fess debruised, the dexter half abased, the sinister half enhanced and conjoined)

Darstellung

Von einem verschobenen oder abgesetzten Balken bzw. Kantenbalken ist in Wappenbeschreibungen zu lesen, wenn der vordere (rechte) und hintere (linke) Teil des Balkens durch eine geraden (oder schrägen) Schnitt getrennt und um seine Breite nach oben oder unten versetzt (verschoben) wird. Zu melden ist gemäß dem höherliegendem Teil ein „rechter“ oder „linker Kantenbalken“.

Kanten-Balken (Tafel IV. Fig. 42. 43.): Denkt man sich einen Balken in der Mitte gespalten und die beiden Theile so nach oben oder unten über die Mittellinie hinaus verschoben, dass sie nur noch mit je einen der innern Kanten zusammenhangen, so nennt man denselben: „Kanten-Balken". Ist das rechte Stück nach oben, das linke nach unten geschoben (Tafel IV. Fig. 42.) so ist es ein rechter, andernfalls ein linker Kantenbalken (Fig. 43.).“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Halbkantenbalken

Wird nur um die halbe Balkenbreite verschoben bezeichnet man das Heroldsbild als Halbkantenbalken. Diese Motive sind wie der Kantenbalken nach der erhöhten Seite zu melden („rechter Halbkantenbalken“ bzw. „linker Halbkantenbalken“).

Wappenbilderordnung

  • Der rechte Kantenbalken wurde zusammen mit dem rechten Kantenpfahl in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt I. Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0161)-110 aufgenommen.
  • Der linke Kantenbalken wurde zusammen mit dem linken Kantenpfahl in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt I. Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0161)-111 aufgenommen.

Einzelnachweise

  1. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 220 f. ISBN 978-3-411-02149-9
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 26